Die Linksfraktion in der Bremischen Bürgerschaft hat einen Dringlichkeitsantrag eingereicht, in dem der Senat aufgefordert wird, jegliche Vorbereitungen zur erneuten Senkung der gerade erst in der Sozialdeputation verabschiedeten Anhebung der Mietobergrenzen einzustellen. Ein Senatsgutachten, dass dieses Vorhaben mit empirischen Zahlen belegen soll, sei offenbar bereits in Auftrag gegeben worden.
Die jüngsten Gerichtsurteile, in denen die Stadtgemeinde zur Anerkennung der realen Mieten verurteilt wurde, machten überdies deutlich, dass in Bremen „seit Jahren eine illegale Praxis des Sozialbetrugs von oben“ vorliegt. Hier werde, so heißt es im Antrag, „auf Kosten der Armen gespart, und zwar in beträchtlicher Höhe: ein Betrag in Millionenhöhe sei seit 2007 auf diese Weise amtlich „einbehalten“ worden.
Gleichzeitig verschärfe der Senat die Regelungen zur Kautionsübernahme. Die Übernahme von Mietkautionen soll demnach nur noch dann erfolgen, wenn „kautionsfreier Wohnraum am Wohnungsmarkt tatsächlich nicht erreichbar“ sei. Damit beschleunige Rot-Grün die soziale und sozialräumliche Spaltung der Stadt, weil kautionsfreier Wohnraum in der Regel nur in „sozialen Brennpunkten“ verfügbar sei und Hartz-IV-Geschädigte praktisch gezwungen werden, in Stadtteile mit „billigem“ Wohnraum zu ziehen.
(ms)