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5. Dezember 2011

Für einen armutsfesten Mindestlohn von 10 Euro

DIE LINKE fordert einen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde

Anhaltende Massenarbeitslosigkeit, Hartz IV und prekäre Arbeit drücken auf die Löhne. Immer mehr Menschen verdienen so wenig, dass sie ihr Einkommen mit Sozialleistungen aufstocken müssen. Dieser Zustand ist einer reichen Gesellschaft unwürdig. Nur ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn kann dem grassierenden Lohndumping eine Grenze setzen. Deshalb begrüßt DIE LINKE den Vorstoß der Bremer SPD-Fraktion für ein Mindestlohngesetz im Land Bremen. Allerdings stellt sich die Frage, ob der von der SPD vorgeschlagene Mindestlohn von 8,50 Euro zum Leben ausreicht. Mit anderen Worten: ob er armutsfest ist.

Aus Sicht der der LINKEN sollte ein Mindestlohn wenigstens so bemessen sein, dass ein Erwerbstätiger damit zuverlässig aus dem Bezug von aufstockendem Hartz IV herauskommt. Das ist mit dem von der Bremer SPD geplanten Mindestlohn von 8,50 Euo nicht der Fall. Um nicht auf staatliche Leistungen der Grundsicherung angewiesen zu sein, darf der Bruttolohn für einen alleinstehenden Arbeitnehmer nicht unter 1.700 Euro liegen. Dieser Lohn ist derzeit notwendig, um nach 45 Jahren einen Rentenanspruch oberhalb der Sozialhilfe zu haben. Tatsächlich aber arbeitet jeder dritte Beschäftigte in Deutschland für einen Hungerlohn, der so niedrig ist, dass der Staat das Einkommen jetzt oder später in der Rente aus Steuermitteln aufstocken muss. Aus diesem Grunde fordert DIE LINKE seit Jahren einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns, jedoch mindestens 10 Euro pro Stunde.

„Wer die gesetzlich verfügbare Arbeitskraft eines Menschen vollständig »kauft«, muss ihm dafür mindestens so viel bezahlen, dass er für sich selbst ohne fremde Hilfe ein Leben oberhalb der Armutsgrenze finanzieren und ausreichend in die gesetzliche Rente einzahlen kann, um im Alter nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Das klingt nicht sehr radikal, richtig. Aber es wäre viel gewonnen, wenn wir so einen »bürgerlichen« Mindestlohn einführen würden, weil dann eine zentrale Forderung der LINKEN umgesetzt werden müsste: die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von zehn Euro pro Stunde.“ (Klaus Ernst, ND, 5.11.12)

Obwohl wir als LINKE also die Gesetzesinitiative der Bremer SPD begrüßen und für einen Vorstoß in die richtige Richtung halten, appellieren wir dennoch an die Verfasserin, noch einmal die Höhe des geforderten Mindestlohns zu überdenken. Darüber hinaus sollten auch andere Aspekte bedacht werden und in die Initiative einfließen:

  • Erstens muss das Mindestlohngesetz konsequent alle Untergesellschaften einschließen und dadurch etwa die Praxis des Lohndumpings durch ‚Servicegesellschaften‘ unterbinden.
  • Zweitens muss das Gesetz auch für Empfänger indirekter öffentlicher Zuwendungen gelten – etwa im Hafenbereich, wo Betrieben im Jahr 2010 Hafengebühren erlassen wurden.
  • Drittens muss das Gesetz den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung einschließen.
  • Und viertens müssen gemeinnützige Vereine und andere Zuwendungsempfänger, die kaum andere Einnahmen haben, durch eine bedarfsgerechte Bemessung der Zuwendungen in die Lage versetzt werden, Mindestlöhne zu zahlen.

(ms)