Zurück zur Startseite
7. November 2008

"Da muss man nicht in Jubel ausbrechen; aber die Einigung über den Personalbinnenmarkt ist in Ordnung"

So der kurze und trockene Kommentar von Wilfried Sulimma, dem Betriebsratsvorsitzende vom Klinikum Bremen-Nord zur endlich getroffenen tariflichen Einigung über den Personalbinnenmarkt.

Die wichtigsten Punkte:

  • Keine betriebsbedingten Kündigungen für alle Beschäftigten. Die vor der Umwandlung in gGmbH's eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten sich diesen Kündigungsschutz durch den damaligen Überleitungstarifvertrag sichern können. Die Ausweitung des Kündigungsschutzes auf die neu Eingestellten war vom Arbeitgeber bislang immer abgelehnt worden. Jetzt gilt der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen für alle.
  • Besitzstandswahrung bei einem Wechsel von einem Betrieb in den anderen. Damit gibt es klare Regelungen über das Recht am neuen Arbeitsplatz auf eine gleiche Eingruppierung, Erhalt der Urlaubsansprüche und einen vergleichbaren Arbeitsplatz bei vergleichbarer Qualifikation.
  • Abfindungsregelungen
  • Nachteilsausgleich für längere Fahrtzeiten
  • Möglichkeit der Altersteilzeit ab 56
  • Gewährung von Sonderurlaub.
  • Eröffnung eines "Einstellungskorridors"

Auf der Pressekonferenz am Mittwoch waren die "Eckpunkte zur Tarifeinigung zum Personalbinnenmarkt" von den Verhandlungsführern (das waren: Finanzstaatsrat Henning Lühr als Verhandlungsführer für die Arbeitgeberseite, Tarifsekretär Onno Dannenberg von ver.di und Jürgen Richter, kaufmännischer Geschäftsführer der Klinik-Holding Gesundheit-Nord) schon bekannt gegeben worden. Aber diese Einigung ist streng genommen nur ein Vorschlag zur Einigung. Denn erst heute ab 14 Uhr wird die gesamte Verhandlungskommission zusammenkommen und über diesen Vorschlag beschließen. In dieser Verhandlungskommission sind die vorher Genannten vertreten, zusätzlich von der Arbeitnehmerseite je ein Vertreter aus den vier Kliniken.

Dass dieser Vereinbarung über den Personalbinnenmarkt heute zugestimmt wird, gilt als sicher. Für die Arbeitnehmerseite stellt das Verhandlungergebnis einen für beide Seiten annehmbaren Kompromiss dar. Sie kann es als einen großen Erfolg bewerten, dass die Geschäftsführung der Geno endlich zu Regelungen bereit war, die sie vorher strikt abgelehnt hatte.

Eine wichtige Frage ist aber noch offen: was ist auf der Aufsichtsratssitzung der Holding am 20. Juni 08 eigentlich genau über den viel diskutierten und bekämpften Sanierungsplan ("Hansen-Sanierungsplan") und über den Stellenabbau (900 Stellen) beschlossen worden? Dieser Beschluss ist in seinen Einzelheiten nach wie vor geheim; und auch die Betriebsrats- und ver.di-Vertreter unterliegen der Geheimhaltungspflicht aus dem GmbH-Recht. Die Offenlegung dieses Plans ist aber von entscheidender Bedeutung für die Qualität des "Einstellungskorridors", der in dem Einigungspapier genannt ist.
Sönke Hundt


hier der Wortlaut der Einigung:

Henning Lühr, Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen (Verhandlungsführer des KAV Bremen) und Onno Dannenberg, Tarifkoordinator Verdi (Verhandlungsführer Verdi)

Eckpunkte zur Tarifeinigung zum Personalbinnenmarkt bei den städtischen Kliniken

  1. „Vorbemerkung aus dem Tarifvertrag
    Bei den vorbezeichneten Gesellschaften besteht ein erheblicher Umstrukturierungsbedarf. Der Aufsichtsrat der Gesundheit Nord gGmbH hat aus diesem Grund in seiner Sitzung am 25. Juni 2008 Sanierungsziele beschlossen, die die Gesellschaften auf ein solides wirtschaftliches Niveau bringen und damit zu einer dauerhaften Wettbewerbsfähigkeit des Klinikverbundes beitragen sollen. Die Anwendung dieses Tarifvertrages soll dazu beitragen, den Umstrukturierungsprozess des Klinikverbundes sozialverträglich zu gestalten.“
  2. Das nach dem Rahmentarifvertrag vom 25. Januar 1999 zustehende Rückkehrrecht der zum 01.01.2004 im Wege des Betriebsübergangs auf die Klinikgesellschaften übergegangenen Beschäftigten zur Stadtgemeinde Bremen im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der jeweiligen Gesellschaft wird auch nach einem Wechsel zu einer anderen Klinikgesellschaft des Klinikverbundes gelten. Vorrangig wird in einem solchen Fall, die Weiterbeschäftigung bei einer der übrigen Klinikgesellschaften erfolgen.
  3. Für die nach dem Betriebsübergang 2004 bis zum Inkrafttreten des TVBinnenmarktes eingestellten Beschäftigten werden betriebsbedingte Kündigungenausgeschlossen.
  4. Von Umstrukturierungsmaßnahmen zur Umsetzung des Klinikkonzepts betroffene Beschäftigte sind verpflichtet, andere gleichwertige Arbeitsplätze auch bei anderen Klinikgesellschaften des Verbundes anzunehmen (Folgepflicht).
  5. Findet im Zusammenhang mit einer durch das Sanierungskonzept veranlassten Strukturveränderung ein dauerhafter Arbeitsplatzwechsel statt und verlängert sich dadurch der Arbeitsweg der/des Beschäftigten um mindestens 30 Minuten pro Arbeitstag, erhält der/die Beschäftigte einen einmaligen Nachteilsausgleich.
  6. Bei freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird eine Abfindung gezahlt, wenn die Stelle oder eine andere Stelle mit entsprechendem Personalausgabevolumen nicht wiederbesetzt wird. Die Höhe der Abfindung richtet sich grundsätzlich nach dem bundesweit geltenden Rationalisierungsschutztarifvertrag.
  7. Es soll ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit für 20 % der betroffenen Beschäftigten nach Vollendung des 56. Lebensjahres geben; bei Schwerbehinderten ab Vollendung des 55. Lebensjahres. Die Regelung ist befristet bis zum 31.12.2009.
  8. Zur Erreichung einer alters- und qualifikationsmäßig ausgewogenen Beschäftigungsstruktur sollen 17,5 % der freiwerdenden Arbeitsplätze wiederbesetzt werden. Dies soll vorrangig zur Übernahme von Auszubildenden und zur Entfristung genutzt werden. Im Falle einer wesentlichen Gefährdung der in der Vorbemerkung zu diesem Tarifvertrag aufgeführten Ziele werden die Tarifvertragsparteien unverzüglich Verhandlungen zur Überprüfung und Anpassung der Einstellungsverpflichtung aufnehmen.
  9. Die Tarifvertragsparteien geben aus Anlass dieser Tarifeinigung die folgende gemeinsame Erklärung ab:
  10. “Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass der Abschluss des Tarifvertrages zum Personalbinnenmarkt eine wichtige Grundlage für den Klinikverbund der Gesundheit Nord gGmbH darstellt, die in der Vorbemerkung zum Tarifvertrag aufgeführten Ziele zu erreichen. Die Tarifvertragsparteien stellen ferner fest, dass zur erfolgreichen Umsetzung dieses Tarifvertrages innerhalb des Klinikverbundes ergänzende betriebliche Regelungen notwendig sind. Sie bitten die Betriebsparteien, diese ergänzenden Regelungen im Interesse der Beschäftigten des Klinikverbundes der Gesundheit Nord gGmbH zeitnah zu vereinbaren.“

Bremen, den 6. November 2008

Quelle: Pressestelle des Senats v. 06.11.08