Ca. 30 Aktivisten des Bremer Erwerbslosenverbandes und aus dem mayday-Bündnis führten heute eine halbstündige Aktion vor der bremischen Niederlassung von des Personaldienstleistungsunternehmen Runtime Services GmbH Co KG durch. Die Aktivisten wollten auf die skandalösen und häufig von runtime angewendeten Methoden hinweisen: die Firma sucht im Raum Bremen Beschäftigte und entlohnt sie nach dem Osttarif für einen Stundenlohn von 6,00 bzw. 6,15 Euro. Der Trick: die ZeitarbeitnehmerInnen erhalten einen Arbeitsvertrag der Fa. Team Runtime aus Magdeburg. Diese zahlt einen Lohn, der dem Tarifvertrag der Zeitarbeitsvereinigung AMP, den diese mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund abgeschlossen hat, entspricht. Die AktivistInnen statteten der Geschäftsstelle einen Besuch ab; sie fanden aber nur eine Mitarbeiterin vor, die sich zu weiteren Auskünften nicht in der Lage war.
Team Runtime Magdeburg hat den selben Geschäftssitz und die gleiche Telefonnummer wie die Niederlassung Magdeburg von Runtime Services, die wiederum ihren Hauptsitz in Bremen (Schiffbreite 2) hat. Der Geschäftsführer Ivo Lippe, ebenfalls wohnhaft in Bremen ist gleichzeit Geschäftsführer von Runtime Services in Bremen und von Team Runtime in Magdeburg. Team Runtime in Magdeburg ist also nichts als eine Briefkastenfirma zu dem Zweck, die eh schon niederigen Löhne noch weiter nach unten zu drücken. In den Arbeitsverträge werden MitarbeiterInnen von runtime außerdem mit einer Vertragsstrafe von einem Monatsgehalt bedroht, wenn sie nicht über die Einkommenshöhe Stillschweigen bewahren.
Im Flugblatt, das bei der Aktion verteil wurde, hießt es: "Pro Stunde und Beschäftigten werden also noch einmal 1,00 Euro Sonderprofit kassiert. Mensch geht dann nach Vollzeitarbeit mit 950 Euro Brutto nach Haus und hat 750 Euro zum Leben. Der so eingesackte Profit geht an den Gesellschafter und Geschäftsführer der runtime Grupp, Birger Topp, mit Wohnsitz im Steuerparadies Schweiz."
In dem verteilten Flugblatt wurde der Hintergrund erläutert:
"In der BRD sind die Bestimmungen zur Zeitarbeit schlechter als im übrigen Europa! Die Richtlinie für Zeitarbeit in der EU schreibt vor, dass LeiharbeiterInnen zu den gleichen Arbeitsbedingungen beschäftigt werden müssen, wie sie in dem Entleih-Betrieb gelten. Vor allem: gleiche Bezahlung und gleiche rechtliche Bestimmungen (Urlaub, Kündigungsschutz usw.).
Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) lässt die Ausnahme von der Gleichstellung zu, wenn Tarifverträge zur Anwendung kommen. Als erster schloss der Christliche Gewerkschaftsverband, der nur sehr wenige Mitglieder vorweisen kann, einen solchen Vertrag zu extrem schlechten Bedingungen mit einem Zeitarbeits-Unternehmerverbanden (AMP) ab (Das Berliner Arbeitsgericht hat gerade dem Verband der christlichen Gewerkschaften die Tariffähigkeit abgesprochen). Die DGB Gewerkschaften zogen dann jedoch nach und schlossen Tarifverträge ab, die es allen Zeitarbeitsfirmen erlauben , diese anzuwenden und die EU Richtlinie zu unterlaufen."