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3. Februar 2010

Hartz IV: Rückwirkende Ansprüche prüfen - Urteil wird am 9. Februar erwartet

Hartz IV muss abgeschafft und durch eine armutsfeste und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe entscheidet am Dienstag, den 9.2.2010, darüber, ob die pauschale Festlegung des Kinderregelsatzes für Hartz IV-Bezieher verfassungskonform ist, oder nicht. Es wird davon ausgegangen, dass das BVG das bisherige Verfahren ablehnt und der Politik aufgeben wird, ein bedarfsgerechtes Verfahren einzuführen.

Der Karlsruher Richterspruch könnte sowohl Bezieher des ALG II und des Sozialgelds (Rechtskreis des SGB II) als auch Bezieher von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Rechtskreis des SGB XII) betreffen - und nicht nur wenn sie Kinder haben. Der Richterspruch könnte sich auch auf den "normalen" Eckregelsatz auswirken.

Die Wahrscheinlichkeit für rückwirkende Korrekturen erscheint gering, besteht aber. Wer eventuelle Ansprüche wahren möchte, muss vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts einen Überprüfungsantrag bei dem zuständigen Träger der Grundsicherung stellen. Dies kann formlos geschehen.

Weitere Informationen und Musterüberprüfungsanträge gibt es online über den Wuppertaler Verein Tacheles e.V.:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx

Zur absurden Kampagne gegen Hartz IV-Beziehende, die anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Missbrauchszahlen durch die Bundesagentur für Arbeit von Bild und anderen Medien angezettelt wird, erklärte die sozialpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Katja Kipping:

„Die Nummer kennen wir schon: Anhand lächerlicher Zahlen und geringfügiger Steigerungsraten des so genannten Missbrauchs wird gegen Hartz-IV-Bezieher eine Hetz-Kampagne entfacht. Millionen Hartz-IV-Bezieher und ihre Familien werden in den Ruch des Sozialbetrugs und der Schwarzarbeit gebracht. So wird von den eigentlichen Problemen abgelenkt.

Bereits Schröder und Clement bereiteten durch solche menschenverachtenden Kampagnen ihren Sozialraub und die gesellschaftliche Entsolidarisierung vor. Nun sind die Staatskassen dank Krise und Steuergeschenken an Reiche und Unternehmen leerer als je zuvor und die Schamfrist der neuen Regierung, die bis zur NRW-Wahl reicht, ist bald vorbei. Deshalb wird jetzt das Klima bereitet, in dem weitere Kürzungen durchgeführt werden können.

Der wahre Skandal aber ist: 6,7 Millionen Hartz-IV-Bezieher und ihre Familien leben in Armut, weil die Leistungen viel zu niedrig sind. 1,2 Millionen Hartz-IV-Bezieher arbeiten und erhalten am Arbeitsmarkt nur Hungerlöhne. Sie müssen deshalb weiterhin zum Amt gehen. 4,81 Millionen Arbeitsplätze fehlen. Dennoch meint die Bundesregierung, mit mehr Druck und der Verschärfung von Sanktionen, Menschen aus Hartz IV zu bringen.
Hartz IV muss deshalb endlich überwunden und durch eine armutsfeste und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden. Ein gesetzlicher Mindestlohn muss her, der die staatliche Subventionierung von Armutslöhnen überflüssig macht. Sanktionen müssen abgeschafft und die Zumutbarkeitskriterien des Arbeitslosengelds deutlich verbessert werden, um die Erpressbarkeit von Erwerbslosen und Beschäftigten zu verringern. Statt Erwerbslosen Faulheit und Missbrauch zu unterstellen, muss ökologische und sinnvolle Erwerbsarbeit ermöglicht und eine Arbeitsverkürzung durchgesetzt werden. Den unsäglichen Hetz-Kampagnen muss mit aller Entschiedenheit entgegen getreten werden.“

(ms)