Hunderttausende Leiharbeiter können nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit des Dachverbandes der "christlichen" Zeitarbeitsgewerkschaft CGZP höhere Löhne und Nachzahlungen einfordern - und zwar für mehrere Jahre rückwirkend. Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war im Herbst 2002 von ursprünglich sechs Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) gegründet worden. Nach Schätzungen von ver.di haben die christlichen Gewerkschaften zusammen nur etwa 1400 Mitglieder; Tarifverträge aber wurden abgeschlossen für rund 280.000 Beschäftigte.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) findet das Urteil und die Urteilsbegründung richtig gut, kann es doch zu Nachforderungen seitens der Beschäftigten aber auch der Sozialkassen in Milliardenhöhe führen. Allerdings, darauf weist Christian Wechselbaum, zuständiger NGG-Gewerkschaftssekretär in Bremen hin, werden die Differenzbeträge nicht automatisch ausgezahlt, sondern müssen einzeln beim Arbeitgeber eingefordert und notfalls vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden.
Die NGG-Bremen hat deshalb einen Servicebereich auf ihrer Internetseite eingerichtet. Dort können betroffene Leiharbeiter sich selber Merkblätter und Musterformulare ausdrucken und ihre Ansprüche beim Arbeitgeber einreichen. Empfehlenswert wäre auf jeden Fall eine vorherige arbeitsrechtliche Beratung im NGG-Büro. Mitgliedern der NGG wird hierbei jede möglich Unterstützung zugesichert. (sh)
Die Merkblätter und Musterformulare finden Interessierte hier: