Die Gewerkschaft NGG prüft, ob Sie Strafanzeige wegen Behinderung der Betriebsratswahlen gegen die Kay Herrmann Systemgastronomie GmbH, Franchisenehmerin von McDonalds in Bremen und Stuhr, stellen wird. McDonalds-Franchisenehmer Herrmann führt unter dem Dach seines Unternehmens zwölf McDonalds-Filialen.
Auf der Wahlversammlung am Montag zur Vorbereitung der Betriebsratsneuwahlen bei McDonalds in Brinkum konnte ein Wahlvorstand nicht gewählt werden, da der Versammlungsleiter die Veranstaltung nach 20 Minuten abbrechen musste. Wie der Weserkurier heute berichtete, kamen von den sieben zur Wahlversammlung erschienenen Angestellten allein fünf aus den Reihen des Managements.
Kurz nach Eröffnung der Versammlung berichtete der ehemalige Betriebsratsvorsitzende, dass Mitarbeiter durch den Restaurantleiter unter Druck gesetzt worden seien, um nicht an der Betriebsratswahl teilzunehmen. Andernfalls hätte er den Beschäftigten Krieg angedroht, z.B. durch Nichtverlängerung von Arbeitsverträgen oder schlechtere Arbeitsbedingungen.
„Die heute bekannt gewordenen Vorfälle sind der Höhepunkt einer langen Reihe von Behinderungen, Einschüchterungsversuchen und Gerichtsprozessen infolge der Betriebsratswahl. McDonalds ist jedes Mittel recht, damit die Beschäftigten nicht ihre Rechte wahrnehmen.“, erklärte Christian Wechselbaum, zuständiger Gewerkschaftssekretär, der die Versammlung leitete. „Wir prüfen, ob wir Strafanzeige gegen die Beteiligten stellen und das Arbeitsgericht anrufen, damit ein Wahlvorstand eingesetzt wird.“
Vorausgegangen war dem Vorfall eine erstmalige Betriebsratswahl im Mai 2009. Kurz nach der Wahl erhielt der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Hausverbot wegen angeblicher sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin. Das Arbeitsgericht wurde vom Arbeitgeber angerufen, damit der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende gekündigt werden kann. In den folgenden Gerichtsprozessen unterlag das Unternehmen jedoch vor dem Arbeitsgericht Nienburg. Eine sexuelle Belästigung war für das Gericht nicht ersichtlich. Eine Strafanzeige gegen die Mitarbeiterin wegen Verleumdung ist noch anhängig. Außerdem wurde vom Arbeitgeber die Wahl wegen formaler Fehler und angeblicher Wahlbeeinflussung angefochten. Um die Anfechtungsgründe auszuräumen, stimmte der Betriebsrat am 21. Dezember 2009 einem Vergleich zu, damit Neuwahlen ermöglicht werden.
McDonalds versetzte daraufhin den bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden in ein anderes Restaurant, damit dieser nicht erneut für den Betriebsrat kandidieren kann. Gegen die Versetzung hat der Kollege eine Einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht beantragt.
(aus der Presseerklärung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Bremen-Weser-Elbe vom 11. Januar 2009)