1. § 6 SGB II Absatz 3 lautet: „Die Länder Berlin, Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zuständigkeit von Behörden für die Grundsicherung für Arbeitsuchende dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen.“ Ein Mitstreiter befürchtet „Chaos auf Leitungsebene“, wenn die grüne Sozialsenatorin den für das mischverwaltete Jobcenter bisher zuständigen Fachbereich Arbeit an den SPD-Kollegen für Wirtschaft und Justiz abtreten muss, also eine Behörde kontrollieren soll, ohne Leute dafür und Informationen darüber zu haben. Diese Befürchtungen sind noch untertrieben.
Die Mittel für die Arbeitsmarktförderung wurden für 2011 vorgezogen; ob für 2012 Mittel zur Verfügung stehen, ist ungeklärt. Dieses Problem ist nun mit dem Gesamtbereich Arbeit an den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen übergegangen, aber dort bisher nur in der Überschrift angekommen, noch nicht im Ressort. Die neue Sozialsenatorin sagt daher, der Bereich Arbeit werde vom Senator für Wirtschaft verantwortet. Dies hat aber keine Automatik hinsichtlich der Dienstaufsicht über das (No-)Job-Center! Das Jobcenter ist Rechtsnachfolger der Bagis; den entsprechenden Vertrag hat Frau Rosenkötter unterschrieben.
Da soll doch Frau Stahmann behaupten, sie habe dies nicht zu verantworten! Ihre Verantwortung steht unter „Soziales Bremen“: „Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales als oberste Landesbehörde ist verantwortlich für die Aufsicht über die Arbeitsgemeinschaften nach SGB II im Land Bremen. Gleichzeitig ist er als kommunaler Träger zuständig für die fachliche Steuerung der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (Bagis).“ Ob nun allerdings die Durchführung der Dienstaufsicht auch zur Verbesserung der Bescheide führt? Da werden wir beim neuen Staatsrat Frehe nachbohren. Es gibt viel zu tun! Auch die Innenrevision des Jobcenters ist der Senatorin für Soziales unterstellt.
2. Zum Bildungs- und Teilhabepaket war am 10. Juli 2011 im „Weser-Kurier“ zu lesen, es würden bis zu 330.000 Euro zusätzlich bereitgestellt, damit auch die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen, die einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, die entsprechenden Angebote nutzen können. Der Zugang hierzu war aber nicht strittig. Bereits im Merkblatt vom 31. März 2011 wird auf diese Antragsberechtigung hingewiesen, ebenso in der Presseerklärung der Senatorin für Soziales vom 23. Juni 2011. Weiß die neue Sozialsenatorin nicht, was die alte getan hat, oder wurde nur ein „Aufhänger“ für den vergessenen Etatposten gesucht?
Hoch anzurechnen ist dem Ehepaar Rieger-Scholz der Einsatz für die Flüchlinge! Es wird leider nicht erwähnt, wer dem Ehepaar im Juni die falsche Auskunft gegeben hat. Aktuell ist das Merkblatt überarbeitet worden. Es fehlen aber immer noch Details, und der Versuch, Obergrenzen zu schaffen und Beschränkungen aufzubauen, besteht leider fort. Viel Arbeit für die Gerichte! Eine einfache Regel: Für Bildung werden die tatsächlichen Aufwendungen erstattet, für Teilhabe pauschal zehn Euro monatlich, aber alles nur nach Antragsstellung.
Die größte Entgleisung ist die blaue Karte, die den anspruchberechtigten Kindern und Jugendlichen ausgehändigt wird. Nur damit erhalten die Kinder die Vergünstigungen. Durch die blaue Farbe Karte ist der Sozialleistungsbezug auch auf große Entfernung zu erkennen! Wenn schon, warum dann nicht in weiß, und warum nicht kleiner? Die Berechtigungskarte an sich ist schon ein Verstoß gegen die Wahrung des Sozialdatengeheimnisses! Die Farbe Blau muss umgehend verschwinden, und das Ganze muss geschrumpft werden! Die im „Weser-Kurier“ erwähnte Bewilligung ist eine große Ausnahme. Wer bereits Geld ausgibt, sollte dringend nachfragen und notfalls mit Hilfe des Gerichts per einstweiligem Rechtsschutzverfahren die Ausgaben einfordern! Wenn der Termin zur Klassenfahrt nur noch einen Monat entfernt ist, nachfragen und umgehend zum Gericht gehen!
Die Anträge auf Bildung und Teilhabe für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre konnten rückwirkend ab 1. Januar 2011 gestellt werden. Die Antragsbearbeitung erschöpft sich überwiegend in der Eingangsbestätigung. Wieso versteckt sich Bremen noch immer hinter angeblich fehlenden Details? Ganz einfach: Die Hansestadt hat scheinbar kein Interesse an der Auszahlung dieser Gelder! Sie erhält die zusätzlichen Millionen zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets nämlich ohne dass sie einen entsprechenden Verwendungsnachweis vorlegen muss, also wohl auch ohne dass Bremen diese Beträge tatsächlich auszahlt.
Dies ergibt sich aus der Pressemitteilung vom 5. April 2011: „Die Senatorinnen Rosenkötter und Jürgens-Pieper betonten, dass es einen Teil der Leistungen schon bisher gegeben hat, wie zum Beispiel die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Hier habe sich allerdings der Empfängerkreis vergrößert. Andere Leistungen wiederum habe die Stadt bereits vorher selbst finanziert, wie zum Beispiel das kostenlose Mittagessen in Kindertagesstätten und Ganztagsgrundschulen. Hier übernehme jetzt der Bund die Finanzierung. Beide Senatorinnen rechnen mit Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket in Bremen von bis zu rund 19,3 und in Bremerhaven von bis zu 5,4 Millionen Euro (beide Angaben ohne Schulsozialarbeit und Verwaltungskosten). Durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Ausgaben der Kosten der Unterkunft werden insgesamt für die Stadtgemeinde Bremen 19,9 und für die Stadtgemeinde Bremerhaven 4,9 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2013 erfolgt eine Neuberechnung.“
Die Zahlung der Bundesbeteiligung ist pauschal. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft, also der Miete für Erwerbslose mit SGB-II-Leistungsberechtigung. Die tatsächlichen Ausgaben für das Bildung- und Teilhabepaket muss Bremen somit nicht nachweisen! Jeder Antrag, der nicht gestellt oder abgelehnt wird, jede Leistungskürzung füllt Bremen die Kasse. Ist dies auch der Grund für die so auffällige Berechtigungskarte? Bremen möchte aber noch zusätzlich verdienen, denn bisher war das Mittagessen an den Ganztagsschulen kostenlos.
Im Merkblatt steht dazu unter Position e: „Es wird davon ausgegangen, dass das kostenlose Mittagessen in Grundschulen fortgesetzt wird, während ab Klasse 5 die berechtigten Schülerinnen und Schüler einen Euro Eigenanteil zahlen.„ Das hört sich harmlos an, auch steht hier, es ist nicht entschieden, soll aber alle Leistungsberechtigten betreffen. Einen Euro pro Mittagessen zu bezahlen, ist schon für Kinder von SGB-II-Berechtigten nur sehr schwer zu tragen, aber für Kinder von Asylbewerbern unmöglich. Dies darf so nicht umgesetzt werden, diese Eigenbeteiligung muss weg! Noch alles klar? Wie dies geht? Wir gehen mit! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!
3. Inzwischen ist das Jahr 2011 älter als sechs Monate, somit ist mehr als ein Bewilligungszeitraum vergangen. Rückwirkend zum 1. Januar 2011 werden die Kosten für Warmwasseraufbereitung als Kosten der Unterkunft akzeptiert. Die Kosten hierfür wurden bisher zum Beispiel bei der Heizkostenabrechnung entsprechend gekürzt; das ist damit hinfällig. Wer einen elektrischen Durchlauferhitzer benutzt, soll acht Euro als pauschale Kostenübernahme dafür erhalten. Die Übernahme der Warmasseraufbereitung bedarf keines gesonderten Antrags, denn die Kosten der Warmwasseraufbereitung sind Bestandteil der Kosten der Unterkunft geworden. Anpassung und Nachzahlung sollte bei der jeweiligen Neubewilligung erfolgen. Diese Anweisung der Bundesagentur wurde bei einigen Bescheiden aber nicht berücksichtigt.
Bitte schaut euch den entsprechenden Verlängerungsbescheid an: Die Zahlung muss sich entsprechend erhöht haben. Dabei wird dieser Mehrbedarf „aus systemtechnischen Gründen“ im Berechnungsbogen „als Mehrbedarf Ernährung ausgewiesen“. Die pauschalen acht Euro sind nach meiner Erfahrung für die Warmwasseraufbereitung mit elektrischem Durchlauferhitzer nicht kostendeckend. Wer den Stromverbrauch überprüft und höhere Kosten errechnet, kann diese geltend machen. Freiwillig zahlt das (No-)Job-Center rückwirkend ab 1. Januar 2011. Aber die Rechtsprechung war nicht einheitlich, daher ist die Nachzahlung per Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X ab 1. Januar 2010 und unter Bezug auf die Verjährung gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch ab 1. Januar 2008 zu erreichen.
In der Verwaltungsanweisung zu den Kosten der Unterkunft wird diese Änderung nicht berücksichtigt; dort steht noch die alte Rechtslage. Zum Beispiel heißt es auf Seite 41: „Die Haushaltsenergie umfasst neben den Kosten für Haushaltsstrom auch die Kosten für Kochenergie und für die Warmwasseraufbereitung. Eine zusätzliche Übernahme von Kosten für diese Haushaltsenergie im Rahmen der Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II ist nicht möglich.“ Wie geht Bremen mit den anderen Haushalten mit Leistungsbezug um? Für Sozialhilfeempfänger hat Bremen bisher die Bestimmungen des SGB II hinsichtlich der Kosten der Unterkunft umgesetzt. Wird auch die zusätzliche Kostenübernahme für die Warmwasseraufbereitung entsprechend umgesetzt?
Bremen muss sparen – aber bitte nicht durch Betrug an den Leistungsberechtigten! Bei dieser Gelegenheit habe ich gesehen, dass die Heizkosten noch immer durch den Heizkostenspiegel für Bremen gedeckelt werden. Dies ist nicht gerichtsfest: Dieser Spiegel ist nicht zur Prüfung der Heizkosten im Einzelfall geeignet. Nachzulesen ist das auf der 294. Bremer Montagsdemo unter Punkt 3 meines Beitrags. Dort stehen unter 4 auch meine Wünsche für eine bessere, effektivere Verwaltung. Gemeint ist die Bagis, jetzt (No-)Job-Center. Noch alles klar? Wie dies geht? Wir gehen mit! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!
Hans-Dieter Binder