1. Nach Angaben des Betreibers Tepco wurde auf dem Gelände des Atomkraftwerks Fukushima mit mehr als zehn Sievert die höchste radioaktive Strahlung seit der Erdbeben- und Tsunami-Katastrophe gemessen. Sie ist sogar um ein Vielfaches höher als der bisherige Rekordwert. Die Strahlungsdosis in Fukushima ist bereits nach einer Sekunde fast dreimal so hoch wie der hierzulande zulässige Jahreshöchstwert. Die dort eingesetzten Arbeiter setzen sich mit jeder einzelnen Sekunde ihres Aufenthaltes einer ganzen Jahresdosis aus, was sicher nicht wenige mit ihrem Leben bezahlen müssen.
Ich weiß gar nicht, was da so großartig als Ursache für den deutlichen Anstieg der Strahlung zu prüfen ist, weil es meiner Meinung nach auf der Hand liegt, dass wegen der mehrfachen Kernschmelze in den Reaktoren die Brennelemente so weit geschmolzen sind, dass hochradioaktive Materialien den Reaktorboden durchfräst haben. Die zehn Sievert in Fukushima dürften nur den Anfang einer sich immer weiter verschlimmernden Katastrophe darstellen, denn unter den Reaktorblöcken befinden sich 100.000 Tonnen verstrahltes Wasser, weil bei den Löscharbeiten und Kühlungsversuchen Tonnen von salzhaltigem Meerwasser in die Reaktoren gepumpt wurden, die sich dort zu einer hochradioaktiven Brühe vermischten. Einen Teil davon „entsorgte“ Tepco einfach ins Meer, ein anderer Teil wurde in Tankern zwischengelagert. Es gibt bisher weder eine Möglichkeit, die radioaktiven Partikel aus den vielen Tausend Tonnen hochradioaktiven Schlamms herauszufiltern oder alle Lecks zu verschließen.
So ist damit zu rechnen, dass in der nächsten Zeit noch weitere „Strahlennester“ auftauchen werden. Tepco scheint hochgradig daran interessiert zu sein, das wahre Ausmaß zu vertuschen, um nicht eingestehen zu müssen, dass auch friedlich genutzte Atomenergie alles andere als beherrschbar ist – und damit eben nicht zu verantworten. Deswegen wird den unzureichenden Messungen von Organisationen, die nicht der Regierung angehören, schon lange nicht mehr geglaubt, sondern selbst nachgemessen. Weil der größte Teil des radioaktiv verseuchten Schlamms ohnehin ins Meer gekippt wurde, in dem selbstredend keinerlei Messungen vorgenommen werden, ist kaum damit zu rechnen, dass das gesamte Ausmaß der Fukushima-Katastrophe jemals ans Licht kommen wird.
2. Letzte Woche glaubte ich, meinen Augen nicht zu trauen, als ich las, dass der CDU-Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer ein Ende von Hartz IV forderte: Die Agenda 2010 sei abgearbeitet, nun gehe es um eine „neue bildungsorientierte Beschäftigungspolitik“. Doch der Politiker will bloß für jene ein äußerst bescheidenes „Bürgergeld“ einführen, die im erwerbsfähigen Alter weniger als das Existenzminimum verdienen. Das ist wieder nur dieser Workfare-Mist aus Amerika, wo für den Erhalt von noch so geringen Sozialleistungen eine Gegenleistung in Form von superschlecht bezahlter Arbeit erfolgen soll. Wir fordern: Weg mit den Hartz-Gesetzen, ohne sie durch erneute Menschenverachtung unter dem Deckmäntelchen eines anderen Namens zu ersetzen!
3. Letzte Woche entschied der Bundesgerichtshof, dass Alleinerziehende in Vollzeit arbeiten müssen, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Die Alleinerziehenden sind zu 95 Prozent weiblich – und die Richter zu wie viel mehr Prozent männlich? Ich halte dieses Urteil für einen Skandal, denn der eine Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zumeist der Vater, hat in der Regel Freizeit, wenn er nach seiner Vollzeitarbeit nach Hause kommt, und muss sich höchstens um den eigenen Haushalt kümmern. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, zumeist die Mutter, soll vor der Arbeit das Kind liebevoll wecken, ihm ein gesundes Frühstück zubereiten, es in der Kindertageseinrichtung abliefern und es dort nach der Arbeit wieder abholen, es rund um die Uhr „bespaßen“, fördern, es zu eigenen Aktivitäten wie musikalischer Früherziehung, Sportverein, später vielleicht Nachhilfe bringen, also kindgerecht ausgeglichen eine perfekte Reproduktionsarbeit für zwei Personen ableisten.
Es ist ein unerhörtes Glück, mit dem eigenen Kind zusammenleben zu können und es aufwachsen zu sehen, aber mit welcher Berechtigung muss mal wieder zumeist die Mutter alle anstehende Arbeit leisten, das heißt einen De-facto-Arbeitstag von morgens 6 bis abends 21 Uhr bewältigen und, wenn das Kind im Bett ist, noch die Küche aufräumen, das Bad putzen, Wäsche legen, während der Vater es dann nur mal an zwei Wochenenden betreut? Sind die Pflichten mit dem Kind und der Alltag für die Mama, die spannenden Freizeitaktivitäten jedoch für den Papa reserviert? Dieses Fehlurteil versucht, der Ex-Ehefrau den Unterhalt nach 20 Jahren Ehe auf Null zu setzen, obwohl diese doch auf ihre Karriere verzichtete und nur teilweise Minijobs annahm, um die Kinder zu versorgen und dem Ehegatten den Rücken zwecks dessen Karriere frei zu machen. Aber wenn sie dann „ausgedient“ hat und durch ein jüngeres „Modell“ ausgetauscht wird, neuer Nachwuchs auftaucht, dann darf die „Ex“ halt Vollzeit arbeiten gehen! Dabei wissen wir alle, wie schwer es ist, jenseits des „Verfalldatums“ von 35 Jahren noch einen Vollzeitarbeitsplatz zu bekommen. Es ist eine patriarchale Schweinerei, wenn die Lebensleistung und eheliche Solidarität des betreuenden Elternteils im Nachhinein so mit Füßen getreten wird.
4. Eine ALG-II-Beziehern begibt sich zur Krebsuntersuchung in ein Krankenhaus und muss sich dort dann unvorhersehbar einer unverzüglichen Weiterbehandlung unterziehen. Eine Bekannte der 57-Jährigen gibt im zuständigen Jobcenter vier oder fünf Mal Dokumente wie Liegebescheinigungen und Atteste ab, die auch über den jeweiligen Aufenthaltsort von Frau Müller informieren. Allerdings verschwanden diese Dokumente wie so oft auf Jobcenter-eigenen, wundersamen Wegen. Zur gleichen Zeit macht sich die im gleichen Haus wohnende Vermieterin der Erkrankten Sorgen und nimmt einfach Kontakt mit dem Jobcenter auf. Dieses wird plötzlich hellhörig, aktiviert den Außendienst zur „Sachverhaltsaufklärung“ und stellt „vorsichtshalber“ die Zahlungen für den kommenden Monat wegen der „unklaren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse“ komplett ein.
Ein Mitarbeiter betritt die Wohnung der ALG-II-Bezieherin im Beisein der Vermieterin, macht offensichtlich einen Hausbesuch ohne Anwesenheit und Einverständnis der erkrankten Mieterin. Hier wurde doch offenkundig das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gebrochen! Gelten in diesem Land die Grundrechte nur noch für jene, die, warum auch immer, keine Transferleistungen beziehen? Ich finde, es wird Zeit, dass auf den Jobcentern endlich die dort angestellten Missetäter persönlich zur Rechenschaft gezogen werden und dass sie selbst für ihre verbockten Handlungen, wenn sie Hartz-IV-Beziehern zum Beispiel keine Wohnung oder kein Fahrtgeld zur Arbeit genehmigen, geradestehen müssen, sprich: für den Schaden aufkommen!
5. Nachdem einer Mutter aus Saarbrücken und ihrem Kind die Hartz-IV-Leistungen komplett gestrichen wurden, schien sich niemand mehr dafür interessiert zu haben, wie diese Familie ohne Geld für Miete, Heizung, Strom, Lebensmittel und Krankenversicherung überleben konnte. Fakt ist leider, dass die Mutter und ihr Kind jetzt tot sind. Vor einem Monat fanden Polizisten in Saarbrücken-Burbach in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses die Leichen einer 36-jährigen Brasilianerin und ihres zweijährigen Sohnes. Jetzt müssen die Hintergründe und Umstände um den tragischen Tod der Frau und ihres kleinen Kindes geklärt werden. Außerdem müssen bestehende offensichtliche gesetzliche Lücken im Sozialsystem geschlossen werden.
Wenn einem Hilfsbedürftigem die Hartz-IV-Leistungen, aus welchen Gründen auch immer, gestrichen würden, fällt er nicht in die Sozialhilfe, sondern erst einmal aus dem Hilfesystem heraus. Es fehlt an automatisch auffangenden Hilfen und einem Übergangsmanagement von SGB II nach SGB XII. Dabei war schon Wochen vor dem Tod einer Mutter und ihres zweijährigen Sohnes das Jugendamt in den Fall eingeschaltet worden. Bei zwei Überprüfungen seien jedoch keine Besonderheiten bei dem Kind festgestellt worden. Dennoch wurde das Familiengericht eingeschaltet und ein Termin für Ende Juli eingesetzt. Doch zuvor starben Mutter und Kind, sie lagen schon mehrere Tage oder sogar Wochen in der Wohnung. Nach Auskunft der Polizei sei der Junge Polizei möglicherweise verhungert oder von der Mutter getötet worden. Bei ihr komme Selbsttötung in Betracht.
Ich möchte die Frage in den Raum stellen, wieso der Mutter eines zweijährigen Kindes der Geldhahn zugedreht werden konnte, obwohl sie wegen des Alters des Kindes ohnehin nicht zur Arbeitsaufnahme gezwungen werden konnte. Was können Mutter oder Kind so Schweres verbrochen haben, dass die Transferleistungen komplett eingestellt wurden? Dazu ist Sippenhaftung in Deutschland verboten! Wer hat das angeordnet? In Deutschland bekommen selbst verurteilte Mörder nicht das Essen und das Dach über dem Kopf gestrichen – wieso dann ALG-II-Bezieher? Leider hat nicht jede(r) die Kraft, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Manche(r) hat keinen Anwalt, Sozialarbeiter oder Pfarrer um Unterstützung gebeten und gibt sich dann auf! Wir müssen mehr auf die Depressiven unter uns aufpassen. Schlimm, wenn ein Kind mit darunter zu leiden hat und dann auch noch mit dem Leben für die Sanktionen bezahlen muss! In meinen Augen wurde hier von einem Mitarbeiter dieses Jobcenters eine schwere Straftat begangen.
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)