Die Stadt Bremen prüft, das sogenannte Sozialticket für Busse und Bahnen zum Jahresende einzustellen. Offenbar verursachte das Angebot zu hohe Kosten und wurde zu wenig angenommen. Was denn nun: Nicht nur „zu teuer“ für Hartz-IV-Bezieher, sondern auch für Bremen? Wie „annehmen“, wenn für erwachsene Hartz-IV-Bezieher lediglich etwa 15 Euro für Mobilität vorgesehen sind, das Pseudo-Sozialticket mit 25 Euro aber beinahe doppelt so viel kostet? Für Kinder und Jugendliche sind es zwar „nur“ 20 Euro, doch es kann nicht auf Familienmitglieder übertragen und auch schlecht von Erwerbslosen erworben werden, selbst wenn es für sie gedacht war. Welche alleinerziehende Mutter von zwei Kindern könnte es sich leisten, monatlich 65 Euro für Fahrkarten zu bezahlen? Da wäre es ja günstiger, eine normale Monatskarte für 48,60 Euro für alle zu kaufen!
Pech nur, wenn alle immer zur gleichen Zeit aus dem Haus gehen müssen, zur Schule, zur Ausbildung und zum 400-Euro-Job. Wenn ein Sozialticket sozial sein soll, dann darf es für Erwachsene nicht mehr als 15 Euro, für Kinder bis 13 Jahren nicht mehr als neun und für Jugendliche ab 14 Jahren nicht mehr als 10,50 Euro kosten, weil Kindern nur 60 und Jugendlichen nur 70 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene zugebilligt werden! Für so wenig Geld gibt es keine Monatskarten? Stimmt, wenn der Staat nicht einspringt. Aber ALG-II-Beziehern und ihren Kindern wird nun mal nicht mehr zugestanden. Wenn Politiker sich nicht um das Kennenlernen der Realität bemühen, die sie ihren Bürgern zumuten, dann können sie ihre Hausaufgaben nur vollkommen ungenügend auf dem Level eines Schildbürgerstreiches aus dem Wolkenkuckucksheim heraus machen. Sozial ist etwas anderes
1. Noch vor zwei Wochen wehrte sich Japan auf der Sonderkonferenz der Internationalen Atomenergiebehörde vehement gegen eine verbindliche Kontrolle der Meiler. Eine Woche später beugte sich die Regierung scheinbar den Protesten der Bevölkerung und ordnete „Stresstests“ für alle Atomkraftwerke im Land an. Knapp vier Monate nach der Katastrophe in Fukushima kündigte der japanische Ministerpräsident Naoto Kan an, stufenweise auf die Kernenergie verzichten zu wollen. Das bedeutet eine völlige Abkehr von der früheren Regierungslinie. Derzeit werden noch 30 Prozent des Strombedarfs durch Atommeiler gedeckt.
Doch nur einen Tag nach der angekündigten Kehrtwende in der Energiepolitik machte die japanische Regierung bereits wieder eine Rolle rückwärts und erklärte, dass der in Aussicht gestellte Atomausstieg nicht offizielle Regierungslinie sein könne. Eine Gesellschaft ohne Atomkraft sei lediglich eine „Hoffnung für die ferne Zukunft“. Ob da wohl die Atommafia ihre schmutzigen Hände im Spiel haben könnte? Nichtsdestotrotz musste Japan einen weiteren Aromreaktor nach einer Panne im Notfallsystem vom Netz nehmen. Dadurch soll sich die ohnehin schon kritische Lage bei der Stromversorgung Japans zusätzlich verschärfen. Um Engpässe im Sommer durch die starke Nutzung von Klimaanlagen zu vermeiden, riefen die Behörden Unternehmen und Verwaltungen im Raum Tokio auf, ihren Energieverbrauch zu reduzieren.
Nicht nur in Japan werden die Folgen der Reaktorkatastrophe in Fukushima munter verharmlost. Wenn Forscher im fernen Europa Importe aus Japan auf Radioaktivität untersuchen, liegen die gemessenen Werte immer weit unterhalb dessen, was als gesundheitlich bedenklich gelte. Mit dem durch Luftströmungen nach Bremen getragenen radioaktiven Material verhalte es sich genauso. Radioaktive Isotope gelangen nicht nur über die Luft, sondern auch über Meeresströmungen in weit entfernte Gebiete, doch würden sie, bis sie dort anlangten, vom Meerwasser verdünnt. Seit dem Atomunglück in Tschernobyl untersuchen die Experten der Landesmessstelle pro Jahr etwa 300 Proben von Futtermitteln, Obst, Gemüse, Fleisch und Fisch. Außerdem würden Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser sowie Bodenproben aus der Region untersucht. Dabei wurden auch in Bremen Cäsium 134 und Cäsium 137 aus Japan nachgewiesen, aber wie gesagt nur in winzigen Mengen („Weser-Kurier“: „Die Spuren Fukushimas“, 14. Juli 2011). Weil wir davon überzeugt sind, dass Japan geflissentlich die radioaktive Belastung überall und nicht nur von Schulkindern messen lässt, können wir alle ganz unbesorgt sein und uns in der Gewissheit entspannen, dass Atomkraft so gefährlich doch gar nicht sein kann!
2. Einer Studie zufolge, die der MDR bei der „Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher- und Sozialberatung“ in Auftrag gegeben hatte, werden in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen jedes Jahr fast 70 Millionen Euro Stromkosten zu wenig an Hartz-IV-Haushalte ausgezahlt. Als Grundlage für die Berechnungen wurden die aktuellen Strompreise in den jeweiligen Ländern herangezogen. Es zeigte sich, dass eine vierköpfige Familie in Sachsen mit einem Fehlbetrag von bis zu 524 Euro im Jahr „leben“ müsse; in Thüringen sind es bis zu 346, in Sachsen-Anhalt 393 Euro. Singlehaushalte kommen demnach auf eine Unterdeckung von bis zu 177 Euro, leiden also am meisten. Wenn der günstigste Anbieter in Sachsen diese Leistung schon mit 435,20 Euro berechnet, der teuerste mit 498,63 Euro, dann kann auch ein Anbieterwechsel nichts nützen, da nach den viel zu geringen Fantasie-„Berechnungen“ des schwarz-gelben Gruselkabinetts nur lachhafte 321,80 Euro für Hausstrom für einen Singlehaushalt jährlich vorgesehen sind. Hartz-IV-Bezieher erhalten nicht nur zu wenig Geld, um ihre Stromkosten bezahlen zu können, sondern insgesamt!
3. Ein Jobcenter war der Meinung, Verwaltungsvorschriften gäben darüber Aufschluss, wie viel Platz der Mensch zum Leben und Wohnen mindestens braucht, und wollten deshalb nur Nebenkosten und Miete für eine Wohnfläche von 45 Quadratmeter übernehmen. Glücklicherweise klagte der Betroffene dagegen. Auch die Richter fanden, dass es ihre Aufgabe sei, die Angemessenheit der Wohnfläche zu bestimmen und bescheinigten alleinstehenden Hartz-IV-Beziehern einen Anspruch auf 50 Quadratmeter (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Mai 2011, Aktenzeichen L19 AS 2202/10). Für die Bemessung müssen die anerkannten Wohnraumgrößen für Berechtigte im sozialen Mietwohnungsbau zugrunde gelegt werden, die somit auch für Hartz-IV-Bezieher gelten. Leider ist das Urteil noch nicht rechtskräftig; der Senat ließ wegen der Bedeutung der Rechtsfrage die Revision zu.
4. Weil immer mehr Hartz-IV-Bezieher und Geringverdiener die Beerdigungen ihrer nächsten Angehörigen nicht mehr bezahlen können, stieg die Zahl der beantragten Sozialbestattungen innerhalb von vier Jahren um 38 Prozent. Seit die rot-grüne Bundesregierung 2004 das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen strich, mussten die Sozialämter 2009 in insgesamt 19.106 Fällen die Kosten für ein Begräbnis übernehmen, aber was zu einer würdigen Bestattung nach § 74 des SGB XII gehört, regeln die Kommunen eigenverantwortlich. Natürlich gehen die Meinungen darüber weit auseinander. Eine Einfachstbestattung kostet in der Regel etwa 1.200 Euro. Ob auch Grabschmuck, Trauerredner und Grabstein vom Amt zu bezahlen sind, hängt jedoch vom guten Willen oder, anders ausgedrückt, von der Finanzkraft der Kommune ab.
Im baden-württembergischen Heilbronn werden bis zu 3.500 Euro übernommen, in Berlin nur eine Pauschale von 750 Euro, worin die Kosten für den Sarg, die Aufbewahrung, Ausstattung, Einbettung, Überführung, Redner, Organist und Ausschmückung enthalten sein sollen. Wenn lebendige Hartz-IV-Bezieher von der Regierung bereits wie unwürdige Paria behandelt werden, die keinen Anspruch auf die im Grundgesetz verankerten Grundrechte hätten, dann dürfen wir uns nicht darüber wundern, wenn manch ein Armenbegräbnis eher an eine Entsorgung denn an ein Begräbnis denken lässt. Das werden auch die Hinterbliebenen so spüren müssen, und es wird den Schmerz um den verstorbenen nahen Angehörigen noch schüren.
5. Weil sich Hunderte Kinder und Jugendliche gegen die Schließung ihrer Zentren und Treffpunkte wehren wollten und nicht verstehen konnten, dass dort über ihre Angelegenheiten beschlossen werden sollte, ohne sie anzuhören, gingen sie zur Ratssitzung nach Neukölln. Dabei wurde ein Jugendlicher im Rathaus urplötzlich und ohne besonderen Anlass von zwei Zivilpolizisten angegriffen, die ihn gegen die Wand schubsten, auf den Boden warfen und ihm Handschellen anlegten. In diesem Berliner Bezirk ist von etwa 312.000 Einwohnern ungefähr jeder vierte Erwerbsfähige arbeitslos. Neuköllner(innen) verfügen im Durchschnitt über ein Einkommen zwischen 700 und 800 Euro, ihre Kinder schafften 2008 zu rund 70 Prozent keinen Hauptschulabschluss. SPD-Bürgermeister Heinz Buschkowsky ist als Kolumnist der regionalen „Bild“-Ausgabe bestens bekannt und steht Sarrazins Thesen zumindest nicht sehr fern.
Auf diese Weise wird die soziale Frage vorschnell zu einer Migranten- und Einwanderungsfrage, was offenbar bei rechten Parteien gut ankommt. Buschkowsky warf kürzlich der Jugendstadträtin seines Bezirks, Gabriele Vonnekold, „Misswirtschaft und mangelnde Kommunikation“ vor, weil in ihrem Etat 2011 mehr als vier Millionen Euro Defizit zu erwarten seien. Nach Gutsherrenart kündigte Buschkowsky als Finanzstadtrat am 30. Juni 2011 vorsorglich 68 Einrichtungen der Jugendhilfe
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)
Am Samstag, dem 23. Juli 2011, gibt es in zahlreichen Städten einen bundesweiten dezentralen Aktionstag der Kampagne für 10 Euro
lohnsteuerfreien Mindestlohn und mindestens 500 Euro Eckregelsatz. Auch die Montagsdemo am 25. Juli 2011 steht unter diesem Thema.