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20. August 2010

"BAgIS muss Fernseher bewilligen" - BEV erwirkt Urteil des Bremer Sozialgerichts

"Die Beklagte wird verurteilt, den Bescheid der Beklagten vom 16.09.2009 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 16.10.2009 in Gestalt des Widerspruchbescheides vom 21.10.2009 (Az.58.B- 21402r) aufzuheben und dahingehend abzuändern, dass der Klägerin auch in der Hauptsache ein weiterer Betrag in Höhe von 70,00 € für die Erstausstattung der Wohnung gewährt wird."

Das hat die 18. Kammer des Sozialgerichts Bremen ohne mündliche Verhandlung und nach geheimer Beratung am 14. April 2010 "für Recht erkannt." Geklagt hatte der Bremer ErwerbslosenVerban e.V. Bremen, verurteilt wurde die Beklagte, nämlich die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS), vertreten durch ihren Geschäftsführer.

D.h. der Bremer Erwerbslosenverband e.V. hat wieder einmal eine Entscheidung des Sozialgerichts erwirkt, die jetzt zu einer Änderung einer Bremer Verwaltungsanweisung für Hartz-IV- und SozialhilfeempfängerInnen führen muss. "Nach dem Auszug aus der Wohnung ihrer Mutter", so schildert der BEV in seiner Presseerklärung vom 19. August den Fall und das Urteil, "hatte eine junge Frau aus Bremen-Nord bereits letztes Jahr von der BAgIS pauschalisierte Leistungen für die Erstausstattung für die Wohnung und Haushaltsgeräte erhalten. Die BAgIS hatte sich dabei an die Vorgaben aus der Bremer Verwaltungsanweisung zu § 23 Abs. 3 SGB II gehalten.

Durch Beschluss im Eilverfahren hatte das Bremer Sozialgericht bereits am 29.10.2009 den bewilligten Betrag um 70 Euro für einen Fernseher und Fernsehtisch erhöht (S 18 AS 1936/09 ER).

Diese Entscheidung wurde jetzt durch das Urteil vom Sozialgericht bestätigt (SG Bremen Urteil v. 14.04.2010- S 18 AS 2216/09). Obwohl der Streitwert unter der Grenze von 750 Euro lag, hatte das Sozialgericht die Berufung gegen das Urteil zugelassen, da es sich um eine ungeklärte Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung handele. Die Rechtsmittelfrist hat die BAgIS jetzt verstreichen lassen und das Urteil damit akzeptiert.
Die Rechtsauffassung des Bremer Sozialgerichts war im Übrigen in einem entsprechendem Fall durch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen später bestätigt worden (Urteil vom 27.04.2010- L 9 AS 267/09).

In der Beratungspraxis hat der Bremer Erwerbslosenverband jedoch die Erfahrung gemacht, dass die BAgIS weiterhin Erstausstattungspauschalen bewilligt, ohne den Bedarf für einen Fernseher zu berücksichtigen. Das Bundessozialgericht hatte in der Vergangenheit zudem schon klargestellt, dass nicht nur bei der erstmaligen Anmietung einer Wohnung ein Anspruch auf Erstausstattung für Wohnraum gegeben ist, sondern auch situationsbezogen, wenn ein solcher Bedarf besteht (BSG Urteil v. 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R + 01.07.2009 - B 4 AS 77/08 R). Wir erleben bei Ratsuchenden regelmäßig, dass die BAgIS Fälle dieser sogenannten Ersatzbeschaffung -entsprechend der Vorgaben der Sozialbehörde aus der Verwaltungsanweisung- sehr restriktiv handhabt. So haben z.B. Menschen nach einer Trennung große Schwierigkeiten eine Erstausstattung für Wohnraum nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II bewilligt zu bekommen, obwohl ein solcher Anspruch laut Bundessozialgericht gegeben ist.

Politisch verantwortlich für diese skandalöse Bewilligungspraxis ist aber die Bremer Sozialbehörde, die BAgIS setzt in der Praxis letztlich nur das um, was die Politik in Bremen durch die Verwaltungsanweisungen vorgibt Der Bremer Erwerbslosenverband hat die Sozialbehörde in der Vergangenheit bereits mehrfach auf die Rechtswidrigkeit der aktuellen Verwaltungsanweisung zu § 23 Absatz 3 SGB II aufmerksam gemacht, zuletzt im April 2010.

Offensichtlich ist die maßgebliche Verwaltungsanweisung aber bisher noch nicht überarbeitet worden. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigt, dass die Sozialbehörde sich immer nur dann bewegt, wenn es einen entsprechenden öffentlichen Druck gibt. Ansonsten wird Haushaltssanierung auf Kosten der Ärmsten betrieben.

In diesem Vorgehen zeigt sich eine rücksichtslose Grundhaltung gegenüber benachteiligten Menschen in dieser Gesellschaft.

Wir fordern: Schluss mit der Schikane! Herr Schuster, sorgen Sie endlich für rechtmäßige Verwaltungsanweisungen in Bremen!"

(sh)

Das Urteil des Sozialgerichts hier

Pressemitteilung: http://www.bev-bremen.de/doc/BEV-PM2010 ... attung.pdf
Urteil Sozialgericht: http://www.bev-bremen.de/doc/SG-Bremen- ... nseher.pdf
Urteil Landessozialgericht: http://www.bev-bremen.de/doc/LSG-201004 ... nseher.pdf
Verwaltungsanweisung zu §23 Abs. 3 SGB II: http://www.bev-bremen.de/doc/Verwaltung ... -02-25.pdf