Der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Bremen - SPsD - wurde im Rahmen der bremischen Psychiatriereform 1980/81 aufgebaut, um ein ambulantes Hilfsangebot als Ergänzung und auch Gegengewicht zur stationären Behandlung und Unterbringung im damaligen Zentralkrankenhaus Bremen Ost zu schaffen. Wenige Jahre später wurde das Angebot ergänzt um einen Kriseninterventionsdienst - KID -, der nachts und an Wochenenden eine ambulante Vollversorgung rund um die Uhr sicherstellen sollte.
Das bremische Gesetz über Hilfs- und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke - Psych. KG - schreibt fest, daß Bremerinnen und Bremer einen Rechtsanspruch auf Hilfen nach diesem Gesetz haben. Andere Städte haben Bremen damals um diese Reform, die auch die Auflösung der Klinik Kloster Blankenburg mit ermöglichte, beneidet und haben selber sozialpsychiatrische Dienste unterschiedlicher Konstruktion aufgebaut.
Die Selbständigkeit des SPsD wurde jedoch schon bald stark gedrosselt und dann auch gänzlich wieder abgeschafft, als die einzelnen Beratungsstellen in den Stadtteilen Mitte, Ost, West, Süd und Nord einer Leitung aus der Klinik Ost heraus unterstellt wurden.
Mit Gründung von Institutsambulanzen durch das Klinikum Bremen-Ost und deren Verschmelzung mit den sozialpsychiatrischen Beratungsstellen wurde das Kernanliegen, mit dem SPsD ein selbständiges ambulantes Angebot als Öffentliche Gesundheitsleistung - ÖGD - vorzuhalten, endgültig aufgegeben. Die Trennung von Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanz - PIA - von öffentlichen Leistungen des SPsD war und ist nicht mehr durchzuhalten und konnte den Klienten und Patienten auch niemals deutlich vermittelt werden. Die PIA-Leistungen werden dem Patienten bzw. seiner Krankenkasse per Krankenschein in Rechnung gestellt, für die Leistungen des SPsD zahlen Krankenkassen eine Pauschale, der Rest wird öffentlich aus Steuermitteln finanziert. Immer mehr hat der Druck auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugenommen, „Scheine zu machen“, mithin der Profitlogik der Klinik zu dienen anstatt der Aufgabe, einen kostenfreien SPsD zu gewährleisten.
Mit der rechtlichen Übertragung der Aufgaben des SPsD an die Kliniken Bremen-Ost und Bremen-Nord an das dortige Behandlungszentrum, insgesamt also an die Gesundheit Nord, ist auch der ursprüngliche sozialpsychiatrische Ansatz endgültig aufgegeben worden. Es sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SPsD an die Kliniken der Gesundheit Nord versetzt worden, so daß der SPsD auch personell nur noch auch dem Papier existiert. Ob es juristisch in Ordnung ist, der Gesundheit Nord die hoheitlichen Aufgaben des SPsD zu übertragen, ist äußerst zweifelhaft. Bei der gegenwärtigen Lage liefert die Klinik sich über ihre Institutsambulanzen selbst Patienten ein, die sie für zwangseinweisungsbedürftig hält. Und die Rate der Zwangseinweisungen ist drastisch angestiegen, sodaß hier ganz dringender Aufklärungsbedarf besteht. Patienten, die im Klinikum stationär behandelt werden, kann das Klinikum dann zur Weiterhandlung in ihre eigene Institutsambulanz überweisen, eine ebenfalls äußerst fragwürdige Konstruktion der Selbstbedienung.
Zwangsläufig kommt es zu Interessenkonflikten und Überschneidungen zwischen dem Bereich PIA und SPsD, denn beide Bereiche sind auch im Alltag wie in der Dokumentation und der Abrechnung nicht mehr sauber voneinander zu trennen. Insbesondere wissen aber die Patienten und Klienten häufig gar nicht, in welcher Funktion ihnen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eines Behandlungszentrums (so heißen jetzt die vormaligen sozialpsychiatrischen Beratungsstellen) gegenüber sitzt. Bremen ist das einzige Bundesland, wo der Sozialpsychiatrische Dienst direkt mit einer auf wirtschaftlichen Profit angelegten Institutsambulanz verschmolzen ist. Ich halte diesen Zustand u.a. deshalb für rechtswidrig, weil dem Hilfesuchenden nicht mehr deutlich werden kann, wie er sein Recht auf Leistungen nach dem Psych. K.G. geltend machen kann, wenn er die Struktur des SPsD gar nicht mehr vorfindet, weil sie in der Struktur der Institutsambulanz in Form des Behandlungszentrums aufgegangen und damit für die Hilfesuchenden verschwunden ist.
Ein weiterer Entzug von Leistungen nach dem Psych.K.G. besteht darin, daß der Kriseninterventionsdienst - KID - als niedrigschwelliges zentral gelegenes Angebot nicht mehr existiert. Er wird seit einem Überfall 2007 nicht mehr im Gesundheitsamt in der Horner Straße sondern provisorisch in Räumen des Klinikums Bremen-Ost untergebracht, wo er für Hilfesuchende nicht mehr aufzufinden und deshalb auch nicht mehr aufzusuchen ist. Der Dienst ist de facto auf eine Einsatzzentrale reduziert worden. Ob dies mit den Leistungsträgern wie den Krankenkassen vereinbart ist, muß geklärt werden.
Der Zustand der Diensträume des KID hat zu Beschwerden Anlaß gegeben und muß darauf überprüft werden, ob derartige Arbeitsbedingungen zumutbar sind.
Insgesamt ist die Durchführung des KID durch ausgeprägten Personalmangel bedroht, zumal eine ganze Anzahl von vorwiegend älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Belastungen dieses Dienstes gesundheitlich nicht mehr gewachsen ist.
Ein neues Vorhaben der Gesundheit Nord muß Besorgnis und Empörung auslösen: die Einführung der „Bremen Risk Assessment Scale - General Psychiatry - BRAS-GP“ durch die Psychiatrie des Krankenhauses Bremen Ost. Mit diesem Instrument soll eine Datei aller „gefährdenden Patienten“ geschaffen werden und nach einer im Juni 2010 erfolgten Änderung des Psych. K.G., § 48, auch an Behörden weitergegeben werden. In dieser Skalierung finden sich extrem diskriminierende bis menschenverachtende Charakterisierungen wie „Szenekontakt“, „Erlebnishunger“, „oberflächlicher Charme, „Neigung zu Langeweile“, „parasitärer Lebensstil“ u.ä., die am Ziel der Datei insgesamt zweifeln lassen. Im Dritten Reich sind bekanntlich psychisch kranke Menschen über diskriminierende Dateien der Gesundheitsämter - auch in Bremen - zur Ermordung freigegeben worden. Bei einer grundlegenden Änderung der politischen Verhältnisse in Deutschland - und wer kann die ausschließen? - könnten die BRAS-GP-Dateien zu einer ganz fatalen konkreten Gefahr für die erfassten Patienten werden.
Es muß Klarheit geschaffen werden, ob dieses Instrument datenschutzrechtlich zulässig ist und ob die Negativcharakterisierungen mit dem grundgesetzlich geschützten Recht auf Wahrung der Menschenwürde vereinbar sind. Mir scheint beides nicht der Fall zu sein. Hierbei muß auch geklärt werden, ob das Personal zum Einsatz dieser Skalierungsmethode gezwungen werden kann, wenn rechtliche oder/und ethische Bedenken bestehen.
Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht auf Klärung der hier angesprochenen Fragen, nicht zuletzt zum Schutz der psychiatrischen Patienten, die zu den schwächsten und wehrlosesten Mitgliedern unserer Gesellschaft zählen. Es muß Rechtssicherheit geschaffen werden, wo jetzt sorglos mit den Rechten der Patienten und Hilfesuchenden umgegangen wird.
Der Abgeordnete der Bremer Bürgerschaft Jost Beilken, DIE LINKE, hat am 12. August im Krankenhausausschuss zu dem Problem der Überschneidung der Arbeitsbereiche bereits eine mündliche Anfrage eingebracht, auf deren Beantwortung man gespannt warten darf.
Rainer Nathow