1. In Unna „vermittelt“ die Arbeitsagentur momentan sowohl ALG-I- als auch ALG-II-Bezieher an den Internetriesen Amazon. Weil das Unternehmen „saisonbedingt“ Hunderte, wenn nicht Tausende Aushilfskräfte für die Auslieferung der Waren in der Vorweihnachtszeit suchte, finden derzeit sogenannte „Informationsveranstaltungen für Versandmitarbeiter“ mit je 80 bis 90 Teilnehmern pro Veranstaltung direkt bei „Amazon Werne“ statt. Die „Vermittelten“ müssen zunächst ein unbezahltes Praktikum machen und bekommen währenddessen nur Hartz-IV-Leistungen und Fahrtkostenzuschüsse vom Jobcenter bezahlt. Wer es ablehnt, sich für blöd verkaufen zu lassen und deswegen dieses Pseudo-Praktikum nicht machen will, muss mit massiven Sanktionen in Form von Leistungskürzungen zwischen 30 oder sogar 100 Prozent rechnen.
An den Veranstaltungen nehmen als „Vermittler“ auch die Mitarbeiter der Arbeitsagentur teil. Allein aus dem Kreis Unna müssen sich etwa 500 Delinquenten „vermitteln“ lassen. Aus den umliegenden Regionen kommen noch einmal 200 dazu, die für einen umsatzstarken Reibach von Amazon sorgen werden. Dies ist wieder mal eines der vielen Beispiele, wofür die Hartz-Gesetze geschaffen worden sind: Es geht ganz bestimmt nicht um Vermittlung in tatsächlich vorhandene und anständig entlohnte Arbeit, sondern um die Entrechtung der schließlich arbeitenden Menschen, die im Sinne der Unternehmer am besten nur noch als Praktikanten oder „ehrenamtlich“ tätig sein sollen!
Arbeiten ja – Bezahlung, wenn überhaupt, dann nur so grottenschlecht, dass davon niemand sich selbst, geschweige denn eine Familie ernähren kann und somit auch weiterhin als Aufstocker in den Klauen der Verfolgungsbetreuung bleiben muss. Hier wird auf dem Rücken der Betroffenen des Steuerzahlers Geld zum Vorteil von Amazon verschwendet! Angeblich werden dort „Beschäftigte“, die keine staatlichen Sozialleistungen erhalten, von der ersten Stunde an „normal“ bezahlt. Wieso wird hier ein Subventionssystem auf Staatskosten zugunsten des weltweit agierenden Internetunternehmens betrieben?
2. Die Bremer Gymnasiastin Lena war von Februar 2009 bis Juni 2011 als 400-Euro-Kraft für 7,67 Euro die Stunde im Schlossparkbad beschäftigt. Sie erteilte Schwimmunterricht für Kinder und arbeitet an der Kasse. Nach anderthalb Jahren fragte sie bei der Personalabteilung nach, ob ihr nicht auch Urlaub und Weihnachtsgeld zustehe. Angeblich wusste dort niemand etwas darüber, weswegen sich Lena Unterstützung bei der Rechtsberatung der „Arbeitnehmerkammer“ holte. Sie erhielt zwar rückwirkend den ihr zustehenden Urlaub und die Sonderzahlungen, doch wurde zum Juni dieses Jahres von der „Bremer Bäder GmbH“ wegen des „gestörten Vertrauensverhältnisses“ gekündigt. Lena empfindet es als Skandal, dass diese Praxis dort offenbar immer noch vorherrscht, weil die anderen 400-Euro-Kräfte bislang keine Nachzahlungen erhalten hätten. Ich kann es mir auch nicht vorstellen, dass das freiwillig geschehen könnte!
Wieder bestätigt sich: Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt. Auf Nachfrage räumte die „Bremer Bäder GmbH“ ein, das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bei Aushilfen nicht angewendet zu haben. Lena habe wie etliche andere ohne Arbeitsvertrag für das Unternehmen gearbeitet. Jetzt schau mal einer kiek: Es sei niemandem bewusst gewesen, dass das Gleichberechtigungsgesetz auch einen direkten Einfluss für Aushilfen gehabt hätte! Nein, natürlich nicht, wieso hätte dieses Gesetz denn alle gleich behandeln müssen? Das wäre sicherlich zu viel erwartet gewesen, mit dieser Praxis lässt sich doch so wunderbar Geld sparen! Dennoch gilt die Nachzahlung von Lenas ehemaligem Arbeitgeber für zwei Jahre als „großzügig“, wie er es nicht hätte machen müssen. Was haben wir bloß für bescheidene Arbeitsgesetze! Pennen die Gewerkschaften denn nur noch?
3. Das Thema Mindestlohn ist seit Jahren in der Union auf das Heftigste umstritten, doch nun vollzieht die Partei auf Wunsch von Kanzlerin Merkel die Kehrtwende: Die CDU wird sich auf ihrem Parteitag Mitte November für eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in Branchen aussprechen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Hat selbst die CDU jetzt etwas bemerkt? Aber wenn die Untergrenze durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt werden und sich „am Tarifabschluss für Zeitarbeitnehmer orientieren“ soll, dann sehe ich, dass hier gar nichts verstanden wurde, sondern sich weiterhin am Interesse des möglichst ungebremsten Profites der Unternehmer orientiert wird.
Wir brauchen keine Lohnuntergrenze, sondern Mindestlöhne, die sich selbstverständlich nicht nach den menschenverachtenden untersten „Löhnen“ für Zeitarbeiter richten, sondern daran, dass die Arbeitnehmer über genügend Gehalt verfügen können, von dem sie sich und ihre Familie ernähren können, ohne dabei jeden Cent umdrehen zu müssen, und ohne dass eine kaputte Waschmaschine einer finanziellen Katastrophe gleichkommt, einem Vegetieren auf Niveau von Hartz IV, das noch nicht mal an eine echte Grundsicherung herankommt! Statt sich nach „zeitarbeitsüblichen Löhnen“ zu richten, sollte Zeitarbeit als sittenwidrig verboten werden!
Dass diese Politiker sich überhaupt noch trauen, bei den unsäglich niedrigen Brutto-„Löhnen“ das Wort „Lohnhöhe“ in den Mund zu nehmen, wenn die „Höhe“ sich am Tarifniveau der Zeitarbeit orientieren soll, wobei der Mindestlohn dieser Branche bei 6,89 Euro im Osten und 7,79 Euro im Westen liegt! Das ewige Gejammer, dass ein Mindestlohn Arbeitsplätze vernichten könnte, scheint nicht mehr angestimmt zu werden, muss aber bei derart niedrigem „Lohn“ nicht wirklich kommen. Eine von Frau von der Leyen in Auftrag gegebene Studie beweist nun endlich, dass ein solcher Zusammenhang gar nicht bestehe. Ach nee! Es ist wirklich erschreckend, dass bereits jeder Fünfte unter der Niedriglohnschwelle arbeitet.
4. Offenbar ist die Strahlung in Fukushima viel höher als zuvor behauptet. Eine neue, detaillierte Studie schätzt, dass doppelt so viel Cäsium 137 in die Atmosphäre gelangt ist, wie die japanische Regierung „berechnet“ hat. Doch wie viel Strahlenmaterial seit dem Desaster insgesamt in die Umwelt gelangt ist, verschleiern, äh: erörtern Experten seit Beginn der atomaren Katastrophe, denn sie änderten und korrigierten ihre Schätzungen immer wieder. Die jetzt geschätzte Menge entspreche 40 Prozent jener Menge an Cäsium 137, die bei der Tschernobyl-Katastrophe freigesetzt worden war – und der zweitgrößten Freisetzung von Cäsium 137 in der Geschichte der Menschheit. Konkrete Folgen ließen sich nicht abschätzen, nur sei allgemein mit einer steigenden Krebsrate und missgebildeten Babys zu rechnen! Selbst wenn angeblich ein großer Teil der radioaktiven „Wolke“ aufs Meer hinaus gezogen sei, ist diese früher oder später, je nach Windrichtung, auch anderswo zu finden.
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)