1. In Berlin liegen 46 Prozent der Warmmieten von Erwerbslosen über den geltenden Richtwerten der „Ausführungsvorschriften Wohnen“ des Landes Berlin. Wenn dort also beinahe jeder zweite Haushalt, in dem die Menschen von ALG-II-Leistungen vegetieren, einen Teil der Wohnkosten aus dem Regelsatz bezahlen muss, obwohl die Jobcenter den bedürftigen Arbeitsuchenden und ihren Angehörigen die Wohnkosten erstatten müssen, sofern sie „angemessen“ sind, dann zeigt sich wieder einmal, wie weit die „Berechnungen“ für die Kosten der Unterkunft an der Realität vorbeigeschliddert sind!
Bei einem Single-Haushalt wird eine Warmmiete von aktuell bis zu 378 Euro als angemessen angesehen. Für Zwei- und Drei-Personen-Haushalte liegen die Richtwerte bei 444 und 542 Euro. 619 Euro gelten als Grenze für eine vierköpfige Familie. Warmmieten, die über den in den Vorschriften festgelegten Grenzwerten liegen, werden nur in Härtefällen übernommen. Auch wenn jede vierte Bedarfsgemeinschaft schon einmal zur Kostensenkung aufgefordert wurde, sahen sich nur elf Prozent dazu in der Lage, die Wohnkosten durch Untervermietung, Verhandlungen mit dem Vermieter oder Drosselung der Heizkosten zu senken. In rund 15 Prozent der Fälle erfolgte ein „freiwilliger“ Umzug. Mehr als 40 Prozent gaben an, dass sie die Kosten nicht senken konnten, und bei 16 Prozent war das Verfahren noch im Gange.
Wenn die Jobcenter die tatsächliche Miete nicht vollständig übernehmen, müssen die Betroffenen die Differenz aus dem ohnehin schon viel zu geringen Regelsatz selbst bestreiten, oder es häufen sich Mietschulden an. Dagegen müssen sich mehr Menschen zur Wehr setzen! Diese Untätigkeit seitens der Politiker ist nicht verwunderlich, weil wie immer bei den Ärmsten der Armen Geld gespart werden soll, statt dafür zu sorgen, dass genügend in die Kassen der Kommunen fließt. Es liegt nun am neuen Senat, das Chaos zu beenden, um endlich Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen. Es ist zwingend erforderlich, die Richtwerte für angemessene Wohnkosten so an die Realität anzupassen, dass die Menschen, die angebliche Grundsicherungsleistungen erhalten, nicht hungern müssen, um ihre Miete bezahlen zu können!
2. Obwohl im Koalitionsvertrag zwischen Grünen und Spezialdemokraten eindeutig festgelegt wird, dass Familienplanung nicht an der finanziellen Situation der Familien scheitern dürfe, setzt Bremen die Ankündigung, zumindest bei Menschen „mit besonderen sozialen Schwierigkeiten“ wie Substituierten und Wohnungslosen die Kosten für Kontrazeptiva übernehmen zu wollen, nicht um: Nicht einmal dieser Personengruppe – nach Angaben der Sozialbehörde 3.000 bis 5.000 Frauen – wird derzeit geholfen. Der Sprecher der Sozialsenatorin, Bernd Schneider, kann auch nicht erklären, warum das so ist. Die Nordbremer Gynäkologin Barbara Dennis erlebt es in ihrer Praxis häufiger, dass Frauen die Pille absetzen oder für drei Monate unterbrechen, weil ihnen schlicht das Geld dafür fehlt. Damit meint sie nicht nur die im Koalitionsvertrag Genannten, sondern alle, die finanziell arm sind, also auch Bezieher von ALG II oder Geringverdiener.
Auch die Geschäftsführerin des Bremer Landesverbands von „Pro Familia“ sieht, wie sich die Leute bemühen, aber das knapp bemessene Geld reiche eben hinten und vorne nicht. Günstige Preise kommen nur beim Kauf einer Drei- oder Sechsmonatspackung der „Pille“ zustande, doch wie sollten bei kleinem Geldbeutel mal eben mindestens hundert Euro dafür übrig sein, wenn nur 364 Euro monatlich für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen? „Pro Familia“ setzt sich seit Jahren für die Kostenübernahme ein. Die sozialpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion in der bremischen Bürgerschaft, Susanne Wendland, findet die Kostenübernahme für Geringverdiener und Arbeitslose zwar wünschenswert, sie könne aber „die Finanzierung nicht sehen“.
Bernd Schneider erdreistet sich sogar zu der Aussage, die Kosten für Verhütungsmittel seien bereits in den 15 Euro für Gesundheitspflege im Regelsatz enthalten, den Arbeitslose vom Jobcenter bekommen. Spricht da jemand mit der Arroganz der Satten? Ob Herr Schneider mit 15 Euro für den monatlichen Gesundheitsbedarf an Zahnpasta, Schampoo, Seife, Deo, Haarspray, Pflegecreme, Rasierwasser, Zuzahlung zu Medikamenten und der Strafgebühr, um im Quartal von Ärzten behandelt zu werden, auskommt? Wohl kaum! Von dem, was dafür schon nicht ausreichen kann, sollen auch noch Verhütungsmittel bezahlt werden? Ist denn eine Abtreibung oder die therapeutische Behandlung der psychischen Schäden, die ein ungewolltes und ungeliebtes Kind erleiden muss, nicht ganz erheblich teurer? Ja – aber nicht jetzt sofort und auf einmal! Außerdem ist vor der Wahl ja nicht nach der Wahl. Was nützt ein UN-Recht auf selbstbestimmte Sexualität und Reproduktion, wenn es so einfach ignoriert werden kann?
3. Der Zaun, der Obdachlose und Punks vom Übernachten unter einer Brücke in Sankt Pauli abhalten sollte, steht nicht mehr. Die zehntägigen Protestaktionen gegen den Zaun, den der Leiter des Bezirks Hamburg-Mitte, Markus Schreiber (SPD), für 18.000 Euro aufstellen ließ, haben sich also gelohnt! Der Abbau war für die Gegner Bedingung dafür, sich überhaupt mit an den runden Tisch zu setzen, um eine einvernehmlichen Lösung zu finden. Es müsse nach Möglichkeiten gesucht werden, wie den Menschen geholfen werden könne, die unter der Brücke schlafen wollten. Der Bezirksamtsleiter Schreiber ließ keinen Zweifel daran, dass er dort keine Obdachlosen dulden wird. Das Bündnis „Der Zaun muss weg“ wird sich einen neuen Namen suchen und auf jeden Fall weitermachen, um die mögliche Law-and-Order-Politik des Herrn Schreiber an anderer Stelle zu verhindern. Zaun weg, Zank bleibt!
4. Am 15. September 2011 begleiteten sich zwei Erwerbslose zu einem der sieben Flop-, Mobb- oder Job-Center in Köln gegenseitig als Beistand zu einem Termin. Während der üblichen Wartezeit wagten es beide, Druckexemplare des sogenannten Überlebenshandbuchs der „Kölner Erwerbslosen in Aktion“ mit wichtigen Tipps an andere Wartende weiterzugeben. Daraufhin erhielten sie Hausverbot. Als sie sich beim Standortleiter darüber beschwerten, wies dieser sie zum Warten an und rief die Polizei. Über deren „Service“ gelangte er zu den Adressen der Betroffenen. Eine Anzeige wurde nicht erstattet. Weshalb denn auch?
Als zwei Erwerbslose Anfang Oktober Security-Mitarbeiter des Jobcenters und interessierte Öffentlichkeit zum Gespräch über den Vorfall vom 15. September einladen wollten und dann etwa 30 Personen im Wartebereich damit begannen, rhythmisch in die Hände zu klatschen und abwechselnd die Strophen eines selbst gedichteten Protestliedes zu singen, konnte auch der Standortleiter das Anliegen der Betroffenen nicht mehr ignorieren. Das Verteilen von Flugblättern und „Überlebenshandbüchern“ und einen improvisierten Kaffee-Ausschank musste er dulden, das Gespräch aber verweigerte er beharrlich. „Sie kennen ja das übliche Prozedere“, war alles, was er dazu zu sagen hatte und verursachte fragende Blicke. Die herbei gerufene Streifenwagenbesatzung schien auch nicht zu wissen, was sie da sollte. Muss, wo kein Handlungsdruck ist, pflichtbewusst einer hergestellt werden?
Auf der Suche nach einem Verantwortlichen der vermeintlichen „Aktion“, wiesen die Security-Mitarbeiter willkürlich, aber eher wahllos auf eine Person, für die sich die Polizei näher interessieren sollte. Nicht das System, nicht Hartz IV, nicht das Jobcenter Köln-Kalk soll verantwortlich sein, sondern der einzelne „Störenfried“? Da solidarisches Verhalten zu provozieren scheint, sammelten sich acht Polizeifahrzeuge. Weil es überhaupt keinen Anlass für ein polizeiliches Eingreifen gab, wurden keine Personalien erfasst. Die „Störung des betrieblichen Ablaufs“ kann faktisch nur darin bestehen, dass sich Erwerbslose gegenseitig über ihre Rechte informieren und fortan nicht mehr so einfach über den Tisch ziehen lassen werden. Wie kann es angehen, dass ein Jobcenter die Polizei ruft, wenn Wartende miteinander kommunizieren oder Literatur austauschen, während es bei einer entsprechend solidarischen Masse zwangsläufig geduldet wird?