Zurück zur Startseite
20. September 2011

345. Montagsdemo: "Bildungsferne durch Wahnsinnskosten der Bevormundungsbürokratie"

Ein Hartz-IV-Bezieher, nennen wir ihn Felix Z., wandte sich mit der Bitte um Hilfe an das „Erwerbslosenforum Deutschland“, nachdem er einen neuen Leistungsbescheid über Hartz IV für sich und seine Familie erhalten hatte. Im Bescheid vom zuständigen Mob-Center in Landkreis Dahme-Spreewald steht, „dass Leistungen nur dann weitergewährt werden, wenn Sie“ (Felix Z. und seine Familie) „im Rahmen Ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, Ihre Hilfebedürftigkeit zu unterbinden. Das heißt beispielsweise, dass Sie sich intensiv um einen existenzsichernden Arbeitsplatz bemühen; sich aktiv an allen Maßnahmen beteiligen, die dieses Ziel unterstützen; Ihren Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung nachkommen; den Einladungen des Jobcenters folgen“.

Handelt sich das jetzt um eine neue Masche der Flop-Center im Allgemeinen oder nur dieses speziellen, im Zuge ihrer Verfolgungsbetreuung schon mal vorsorglich Sippenhaftung anzudrohen, wenn ein Familien-, äh: Bedarfsgemeinschaftsmitglied etwas – ja, was eigentlich konkret – gemacht oder nicht erfüllt hat? Sollte es dann tatsächlich vom Goodwill eines Sachbearbeiters abhängen, ob jemand alle seine Möglichkeiten genutzt hat? Was er alles erfüllen muss, bleibt allerdings völlig offen. Zählen höchstrichterliche Entscheidungen gar nichts mehr, die den Jobcentern inzwischen mehrfach auferlegt haben, sich zu konkretisieren? Das „Erwerbslosenforum Deutschland“ fordert die Bundesagentur für Arbeit auf, Bescheide von Jobcentern zu unterbinden, die Familien „quasi Sippenhaft“ androhen, wenn sich einzelne Menschen nicht so verhalten, wie es eine Behröde haben will. Einmal davon abgesehen, ist Kollektivhaftung in Deutschland verboten, und wem diese angetan wird, der kann sich dagegen zur Wehr setzen.

2. In den USA leiden, gemessen an der Gesamtbevölkerung, so viele Menschen an Armut wie seit beinahe zwei Jahrzehnten nicht mehr. 15,1 Prozent aller US-Amerikaner „leben“ unterhalb der Armutsschwelle, was 46,2 Millionen „Einzel“-Schicksale von armen Menschen bedeutet. Offiziell gibt es in den USA eine Arbeitslosenquote von derzeit 9,1 Prozent. Wer sich vor Augen führt, dass eine Durchschnittsfamilie heute lediglich elf Prozent mehr verdient als 1980, während die Verbraucherpreise im gleichen Zeitraum um rund 155 Prozent gestiegen sind, dem wird schnell klar, dass die zunehmende Armut durch den Anstieg von Tätigkeiten mit Dumpinglöhnen zustande gekommen sein muss. 15 Prozent arme US-Bürger, das ist der höchste Wert seit 1983. Die Armutsgrenze liegt nach offizieller Festlegung bei einem Jahreseinkommen von umgerechnet knapp 16.000 Euro für eine vierköpfige Familie und bei rund 8.100 Euro für eine einzelne Person.

Die staatlich verordnete Verelendung weiter Bevölkerungsschichten schwappt schon lange über den „Großen Teich“ bis nach Deutschland rüber. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass inzwischen auch bei uns 2,4 Millionen Menschen einen Zweitjob annehmen müssen, weil sie vom Verdienst aus einer Haupttätigkeit nicht leben können. Da Frauen im Durchschnitt 23 Prozent weniger verdienen als Männer, erstaunt es nicht, dass 57,5 Prozent der Mehrfachbeschäftigten Frauen sind. Seit 2003 verdoppelte sich die Zahl derer, die einen oder mehrere Nebenjobs annehmen müssen, auf 2,4 Millionen Betroffene. Entsprechend stieg auch der Anteil der Arbeitnehmer mit Doppeljobs an allen Arbeitnehmern von 4,3 auf 8,5 Prozent. In über 82 Prozent der Fälle handelt es sich nach den vorliegenden Daten jedoch nicht um mehrere Minijobs nebeneinander, sondern um eine geringfügige Beschäftigung neben einer Haupttätigkeit.

3. In Zukunft wird es Hartz-IV-Beziehern leichter fallen, im Streit mit den Mob-, Flop- oder Job-Centern juristischen Beistand zu erhalten, der sich ihrer Belange annimmt. Laut einem noch unveröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. August 2011 müssen die im Sozialrecht außergerichtlich erlangten Gebühreneinnahmen nun vollständig beim mit der Angelegenheit befassten Anwalt verbleiben. Bisher wurden die entsprechenden Bezüge in aller Regel erheblich beschnitten, wodurch sich eine Vertretung sozial Hilfsbedürftiger ökonomisch nicht lohnte. Ich finde es unglaublich, dass sich zuvor sowohl die Sozialgerichte als auch das sächsische Justizministerium mit Händen und Füßen gegen die nun erfolgte Rechtskorrektur zur Wehr gesetzt haben!

Es war hanebüchen ungerecht und in meinen Augen grundgesetzwidrig, dass die mit Inkrafttreten von Hartz IV seit Jahresanfang 2005 geltende Gebührenordnung bis jetzt eine doppelte Kürzung von Anwaltshonoraren bei sozialrechtlichen Auseinandersetzungen vorsah. Erwerbslose, die falsche Bescheide bekamen oder schikaniert und zu Unrecht sanktioniert wurden, sollten sich offenbar nicht so gegen Amtsmissbrauch wehren können dürfen wie Menschen im Broterwerb. Klar, dass es sich für Anwälte dann nicht rechnete, für derart wenig Geld Klienten zu vertreten, für die es hingegen gefälligst immer hinnehmbar sein soll, für unglaublich geringe Entlohnung zu malochen. Merkwürdig finde ich nur, dass sich das Internet darüber ziemlich ausschweigt, wie ein noch unveröffentlichtes Urteil oder ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. August 2011 schon jetzt zu einer Gesetzesänderung geführt haben soll. Ich konnte auch beim Bundestag keine solche finden. Deswegen bin ich noch unschlüssig, ob ich mich wirklich schon freuen kann!

4. Bei der neuen OECD-Studie fällt Deutschland mal wieder negativ auf, weil – verglichen mit der Entwicklung 36 anderer Industriestaaten – das Bildungsniveau außergewöhnlich langsam angestiegen ist und viel zu wenig Hochqualifizierte wie Hochschulabsolventen und Meister „produzierte“. Die Experten spulen eigentlich nur gebetsmühlenartig herunter, was seit Jahren vollkommen zu Recht immer wieder angeprangert wird: Kinder aus finanziell schwachen Familien haben nach wie vor schlechtere Bildungschancen, weil ein guter Bildungsabschluss noch immer vom Portemonnaie der Eltern und von deren erzielter Ausbildung abhängig ist. Demnach schafften es in Deutschland lediglich 23 Prozent aller 15-jährigen Schüler aus den durch Armut benachteiligten Familien, in der Schule eine gute Leistung zu erzielen. Nur sieben der 36 verglichenen Länder schnitten noch schlechter ab als Deutschland.

Außerdem liegen in Deutschland die Bildungsausgaben nach OECD-Kriterien immer noch deutlich unter dem Schnitt anderer Industrienationen. Ausgerechnet im Grundschulbereich, wo das Fundament für einen erfolgreichen Bildungsweg gelegt wird, sind die Ausgaben besonders niedrig. Das Bundesbildungsministerium fühlt sich offenbar mal wieder zu Unrecht an den Pranger gestellt und hält dagegen, dass die öffentlichen Investitionen in die Bildung in den vergangenen Jahren um mehr als zehn Prozent gesteigert worden seien. Im vergangenen Jahr seien sogar mehr als 100 Milliarden Euro in die Bildung geflossen. Doch auch zur Aufhübschung des deutschen Bildungsdesasters dürfen nicht mal eben Birnen mit Äpfeln verglichen werden, nur um angestrengtes Bemühen zur Beseitigung des angeprangerten Makels beweisen zu wollen: Vergleichbar sind nicht die Gelder der jeweiligen öffentlichen Haushalte, sondern das Bruttoinlandprodukt („Bildung: Deutschland rutscht ab“, „Weser-Kurier“ vom 14. September 2011).

5. Wenn das Geld, das die Benachteiligung der Kinder aus armen Familien beseitigen soll, in so etwas Beklopptes wie das sogenannte Bildungspaket von Arbeitsministerin von der Leyen gesteckt wird, dann ist es kein Wunder, dass weder das ausgegebene Geld ankommt, noch die angeblich beabsichtigte Chancengleichheit erreicht werden kann. Woran kann es bloß liegen, dass in Bremen nur ein Drittel der berechtigten Familien, die Anspruch darauf haben, die „tollen Zuschüsse“ nutzen? Sicher nicht nur daran, dass viele Schulen, Kindergärten oder Sportvereine mit der entstandenen Bürokratie überfordert sind. Die Familien erhalten pro Kind sagenhafte zehn Euro monatlich, wenn sie sich und ihre Kinder mit der blauen Diskriminierungskarte als gesellschaftlich ausgestoßene Hartz-IV-Bezieher outen. Mir sind persönlich einige Fälle bekannt, in denen Eltern diese „tollen“ Vergünstigungen eben wegen der Stigmatisierung nicht in Anspruch nehmen.

Kennt Frau von der Leyen die tatsächlichen Kosten für Sport- und Musikunterricht für die Kinder? Das wage ich trotz ihrer eigenen Kinderschar zu bezweifeln, da bestimmt nicht sie persönlich für solch profane Rechnungen zuständig ist, sondern ihr Personal. Wenn bisher kaum Anträge eingegangen sind, lag dies bestimmt nicht an der angeblichen Bildungsferne der Familien, sondern an der Diskriminierung, den bürokratischen Hürden und der meiner Meinung nach beabsichtigten Unwissenheit aller Beteiligten. Alles könnte so viel leichter sein, wenn endlich die Regelsätze – nicht nur für Kinder! – angemessen ausfielen, und zwar bitte auch ohne die Begleiterscheinung der Verfolgungsbetreuung! Wenn den Eltern die kleine Erhöhung einfach so ausgezahlt würde, ließen sich wahnwitzige Ausgaben für unnötigen Bürokratieaufwand vermeiden, indem Eltern als vernünftige Erwachsene behandelt würden und nicht als eine Art egoistischer Idioten, die das Geld für ihre Kinder lieber versaufen oder verrauchen. Aber das ist wohl nicht vorgesehen, obgleich vom Bundesverfassungsgericht gefordert!

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)

www.bremer-montagsdemo.de