Wie erwartet ist das umstrittene Hartz-IV-Gesetzespaket im Bundesrat gescheitert. Die Bundesregierung will noch heute den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Fraktionen hatten sich bereits darauf verständigt, dass der Vermittlungsausschuss am 20.12.2010 tagen wird. Damit ist das Gesetzespaket vorerst auf Eis gelegt.
Die Bundesagentur für Arbeit hat inzwischen erklärt, dass auch die bisher beabsichtigte minimale Regelsatzerhöhung um fünf Euro ohne abgeschlossene Gesetzgebung nicht möglich sei. Sobald das Gesetz in Kraft getreten sei, werde die Erhöhung des Regelsatzes aber rückwirkend ausgezahlt. Eigentlich wäre es der Bundesarbeitsministerin ohne weiteres möglich, die strittige Erhöhung um wenigstens fünf Euro auch ohne Zustimmung des Bundesrats ab Januar 2011 auszahlen zu lassen. Solche Vorgriffe sind beispielsweise auch bei der Beamtenbesoldung üblich und möglich. Da Frau von der Leyen aber zu Lasten der Hartz-IV-Geschädigten handlungsunwillig ist, haben wir ab dem 1.1.2011 wahrscheinlich einen verfassungswidrigen Zustand.
Nach Meinung vieler Sozialrechtsexperten gilt in diesem Fall dann zunächst einmal Richterrecht, solange keine gesetzliche Regelung vorliegt. Somit ist entscheidend, was die Richterinnen und Richter an den Sozialgerichten im Einzelfall als angemessenen Regelsatz beurteilen und nicht die unwürdigen fünf Euro mehr. Da es bislang noch unklar ist, ob im Vermittlungsverfahren eine verfassungsgemäße Regelsatzerhöhung erreichbar sein wird, kann jedem Hartz-IV-Geschädigten nur angeraten werden, auf jedem Fall ab dem 1.1.2011 Widerspruch gegen die Regelsatzhöhe einzulegen, um seine Rechte zu wahren. Ob die auch von der LINKEN immer wieder dargelegten Bedenken ausreichen werden, um die Neuberechnung ganz oder teilweise zu kippen, kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Es wird eine der Klagen vor dem Sozialgericht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden, das dann wieder einmal entscheiden muss.
Wolfgang Joithe / ms