Arm trotz Arbeit ist ein Skandal. Und dieser Skandal kommt nicht nur den Betroffenen, sondern auch dem Staat teuer zu stehen. Gut vier Milliarden Euro muss der Bund über Hartz IV jährlich aufwenden, um Geringverdienern mit Vollzeitjobs und Teilzeitbeschäftigten zumindest das gesellschaftliche Existenzminimum zu garantieren. Bremen kostete das 2010 rund 35 Millionen. Der überwiegende Teil davon floss in die unterstützenden Hilfen für Mieten und Heizkosten.
Genau 18.749 Menschen haben 2011 in Bremen (Land) aufstockende Hartz IV-Leistungen erhalten, weil sie so wenig verdienten, dass ihr Gehalt nicht zum Leben reichte. Oder anders ausgedrückt: Jeder vierte Bremer Hartz IV-Empfänger (28 Prozent) ist inzwischen Aufstockerin bzw. Aufstocker. Bei diesen erschreckenden Zahlen wird jedoch nur die Spitze des Eisbergs sichtbar. Denn längst nicht alle Geringverdiener in Bremen stocken auf, obwohl sie Anspruch auf staatliche Hilfen hätten. Wie aus einer aktuellen Studie des DGB hervorgeht, stockt tatsächlich nur jeder/jede zweite Vollzeitbeschäftigte seinen geringen Verdienst mit ergänzendem Hartz IV auf. Die anderen verzichten darauf. Vielfach aus Unkenntnis, häufig aber auch aus Scham vor der Inanspruchnahme „staatlicher Fürsorge“ und der Angst vor dem komplizierten Antragsverfahren. Viele Menschen, die für Armutslöhne im Niedriglohnbereich arbeiten, wissen einfach nicht, dass sie nach SGB II einen Anspruch auf die Absetzung von Freibeträgen (maximal 300 Euro) auf das anzurechnende Einkommen besitzen. DIE LINKE geht im Bundesland Bremen von insgesamt rund 40.000 Menschen aus, die ein Recht auf aufstockendes Hartz IV haben.
Von der Armutsfalle Niedriglohn sind vor allem auch Alleinerziehende betroffen, also fast jede(r) fünfte Bremerin oder Bremer. So haben nach einer Berechnung des Senats Alleinerziehende bis zu einem Stundenlohn von 10,87 Euro die Möglichkeit, ergänzende Hartz IV-Leistungen zu beantragen. Und auch in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes verdienen Angestellte so wenig, dass ihr Gehalt nicht zum Leben reicht und sie deshalb aufstockende Hilfen benötigen. So etwa in den unteren Tarifgruppen TV-L 1 und TV-L 2/1.Polemisch könnte man/frau sagen: Nur wer über 10 Euro verdient, kann sich heute noch in Bremen ein Kind „leisten“. Da verwundert es nicht, wenn in Bremen jedes dritte Kind unter Armutsbedingungen aufwächst. Claudia Bernhard, die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, appelliert deshalb an die Verantwortlichen, diese Zahlen aus dem eigenen Haus ernst zu nehmen und sich der Forderung der LINKEN nach der Einführung eines gesetzlichen Landesmindestlohns von 10 Euro anzuschließen. Die bisher anvisierten 8,50 Euro/Stunde, die die rotgrüne Koalition demnächst in einem Landesmindestlohngesetz festschreiben will, reichen jedenfalls nicht. Weder um das Problem der AufstockerInnen zu beenden – und damit die indirekte Subventionierung jener Unternehmen, die Hungerlöhne zahlen -, noch um die Armut und die soziale Spaltung der Stadt zu beseitigen.
Nur ein flächendeckender Mindestlohn von 10 Euro ist letzten Endes armutsfest und vermeidet das Aufstocken mit ergänzenden Hartz IV-Leistungen. Die Hartz-Gesetze haben – neben dem problematischen Kombilohncharakter bei AufstockerInnen - zu einer Vernichtung von „Normalarbeitsplätzen“ und zu einer großflächigen Ausweitung des Niedriglohnsektors geführt. Dieser fatalen Entwicklung muss mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns entgegensteuert werden. Angesichts der zugespitzten Armutsentwicklung in Bremen und Bremerhaven gilt es aber auch, die von Niedriglöhnen betroffenen Menschen umfassend über ihre Rechte auf aufstockenden Leistungsbezug zu informieren.
Manfred Steglich
Infografik: Wann habe ich einen Anspruch auf aufstockende staatliche Leistungen?
ALG II Rechner für Geringverdienende
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