Zurück zur Startseite
26. Januar 2012

Uni Bremen behält Zivilklausel

Rektor Wilfried Müller unter der Pace-Fahne

Blick in den vollen Sitzungssaal

Phanatasievolle Aktionen der Studierenden vor der Sitzung

Sören Böhrnsen vom Asta der Uni Bremen erläutert in der Glashalle die Diskussion

Die "Zivilklausel" der Universität Bremen, 1986 zu Zeiten des Nato-Doppelbeschlusses verkündet, wurde am 25. Januar vom Akademischen Senat mit 18 Stimmen bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen bestätigt. Mehr noch, beschlossen wurde auch: "Die Universität ist dem Frieden verpflichtet und verfolgt nur zivile Zwecke. Dies ist Bestandteil der Leitziele der Universität Bremen." Danach: langanhaltender Beifall der etwa 150 Anwesenden Studierenden und Mitglieder des Bremer Friedensforums, die mit vielen Transparenten, Plakaten und Sprechchören die AS-Diskussion "konstruktiv" beglei

Monatelange Auseinandersetzungen

Dem Beschluss waren monatelange Auseinandersetzungen vorausgegangen. Im Januar 2011 hatten 63 Professoren und Professorinnen einen Appell gegen alle Versuche, die Zivilklausel aufzuweichen, unterschrieben. Der Streit kulminierte, als Marco Fuchs, Vorstandsvorsitzender des für Satellitentechnik weltweit führenden Rüstungsunternehmens OHB Systems, das Geld für eine Stiftungeprofessur versprach, die Zahlung aber von einer Änderung der Zivilklausel abhängig machte. Im Weserkurier formulierte er unmissverständlich: "Es gibt nur die eine Wahl: entweder die Uni ändert die Zivilklausel, oder wir lassen die Professur sein."

Die Medien beteiligten sich intensiv an der universitären Auseinandersetzung. Prof. Arnim von Gleich, derzeit Dekan am Fachbereich Produktionstechnik und vehementer Verfechter der Stiftungsprofessur, hatte noch einen Tag vor der Abstimmung in der Taz-Bremen v. 25. Januar ("Eine Einschränkung der Freiheit") deutlich formuliert: Mit einer Bestätigung der Zivilklausel mache sich die Universität "extrem verletzlich gegenüber politischer Skandalisierung. Durch diese Formulierung ist die Unabhängigkeit und Freiheit von Forschung und Lehre tatsächlich in Gefahr." Der Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano, bundesweit bekannt geworden durch den Plagiatsnachweis gegen die zu-Guttenberg-Dissertation, hielt in einem großen Artikel im Weserkurier v. 24. Januar dagegen. Auf die Frage, ob die Klausel verfassungsgemäß wäre, antwortete er: "Ja. Als Selbstbindung der Universität, die entscheiden kann, ob und von wem sie Geld nimmt, ist die Klausel unproblematisch." Es wäre eher umgekehrt angesichts der Forderung eines privaten Konzerns an die Universität, mit ihrer pazifistischen Tradition zu brechen. "Stärker könnte die durch wirtschaftlichen Druck ausgeübte Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit kaum sein."

"Friedliche Zwecke" oder echte "Zivil"klausel

Der Physiker und Professor Jens Falta präsentierte im Namen der Dekane der Universität in der Sitzung zunächst eine Formulierung, in dem von einer "Forschung für friedliche Zwecke" die Rede war. Der Asta-Vertreter Sören Böhrsen zeigte sich aber gut präpariert und erkannte die Implikationen dieser an sich sehr schön klingenden Formulierung sofort. "Friedliche Zwecke", das sei heute ein sehr dehnbarer Begriff geworden, vor allem wenn man die neuen Doktrinen der Nato mit dem Recht auf "humanitäre Intervention" betrachte. Eindeutig müsste Forschung für militärische Zwecke ausgeschlossen werden; nur dann könne man von einer Zivilklausel sprechen.

Zur großen Überraschung aller gab es nach kurzer Verhandlung zwischen den Kontrahenten eine Einigung, die so auch mit großer Mehrheit beschlossen wurde:

"Der Akadamische Senat steht weiterhin zu den Grundsätzen des Beschlusses 5113 (der AS-Sitzung vom 14. Mai 1986), insbesondere die Ablehnung jeder Beteiligung oder Zielsetzung von Wissenschaft und Forschung zu militärischer Nutzung. Forschungsthemen und -mittel, die Rüstungszwecken dienen könnten, sind öffentlich zu diskutieren und sind gegebenenfalls zurückzuweisen. Der Akademische Senat stellt fest: die Universität Bremen ist dem Frieden verpflichtet und verfolgt nur zivile Zwecke. Dies ist Bestandteil der Leitziele der Universität Bremen".

Drohung von OHB wegen Stiftungsprofessur vom Tisch

Noch während der Sitzung beantwortete der Uni-Rektor Wilfried Müller die Frage nach der Stiftungsprofessur und der ausgesprochenen Drohung. Das Rektorat wäre seinerzeit entsetzt gewesen über die Äußerung von Herrn Fuchs. Er habe ihn jetzt vor dieser Sitzung angerufen und eine eindeutige Antwort erhalten. Die Universität wäre völlig frei in ihren Entscheidungen, auch wenn sie sich (wieder) für eine Zivilklausel entscheiden würde. Es bliebe bei der finanziellen Unterstützung für die Professur. "Sie können davon ausgehen," so die Erklärung des Rektors in der Sitzung, "dass die Entscheidung bei OHB eindeutig ist. Sie akzeptieren jede Entscheidung der Universität." Verbunden war diese Erklärung über die Zurücknahme der Drohung allerdings mit einer Interpretation über den nicht-militärischen Charakter der mit der Stiftungsprofessur verbundenen Aktivitäten. Sie wären strikt zivil. Es würde sich hierbei auschließlich um Grundlagenforschung aus dem Gebiet der Gravitationsphysik handeln.

Der Asta allerdings hofft, dass die geplante Stiftungsprofessur jetzt zurückgezogen wird. Man könne ja lange über "Dual Use" diskutieren. Aber dass das Geld für die Professur aus Rüstungsgeschäften stammt, wäre ja wohl nicht abzustreiten. In einer ersten Stellungnahme begrüßte der Asta der Universität Bremen den AS-Beschluss. "Der AStA fordert alle Mitglieder der Universität auf, darauf zu achten, dass die Zivilklausel nicht zu einem zahnlosen Papiertiger verkommt, sondern dass die Klausel aktiv im akademischen Alltag umgesetzt und gelebt wird. Die Ergänzung der Klausel dahingehend, dass eine öffentliche Debatte gewünscht ist und auch Geldmittel auf dieser Grundlage zurückgewiesen werden können, ist hier ein wichtiger Ansatzpunkt. Ein richtiger Schritt in diese Richtung war es, heute die Zivilklausel in den Leitzielen der Universität zu verankern. Darüber hinaus wird die Landesregierung und Bürgerschaft aufgefordert nun endlich Rechtssicherheit zu schaffen und eine einheitlich geltende Zivilklausel für alle Hochschulen im Land Bremen im Bremischen Hochschulgesetz zu verankern."

Zivilklausel gehört ins Hochschulgesetz

Dieser Forderung schließt sich die Linksfraktion in der Bürgerschaft an. Zeitgleich mit der Zivilklausel-Diskussion im Akademischen Senat der Uni Bremen diskutierten die Abgeordneten in der Bürgerschaft über die Finanzierungsunterstützung von Rüstungsprodukten des Unternehmens Rheinmetall durch den Bremer Senat. Eng damit verbunden ist Rüstungsprojekt namens CART (Competitive Aerial Robot Technologies). Hier handelt es sich um einen Entwicklungsverbund, an dem sich neben Rheinmetall auch die Hochschule Bremen mit einem "Motorprüfstand" und anderen Projekten beteiligt. Der Senat behauptet zwar auch hier, dass ausschließlich zivile Projekte unterstützt würden. Die LINKE allerdings hält das für Unfug. Rheinmetall baut nichts, was der Senat als ziviles Feigenblatt hätte präsentieren können", so die Kristina Vogt, Fraktionsvorsitzende und forschungspolitische Sprecherin der Linksfraktion. Die Rheinmetall-Drohne KZO ("Kleinflugzeug zur Zielortung") sei bereits in Afghanistan im Einsatz, ebenso die Drohne Heron 1.

Kristina Vogt nimmt die Ereignisse zum Anlass, um die Forderung nach einer wirksamen Zivilklausel im Hochschulgesetz zu erneuern: „Insbesondere an der Hochschule Bremen haben die ansässigen Rüstungsunternehmen einen enormen Einfluss auf Forschungs- und Lehrinhalte. Die Hochschulen werden Aktivitäten der Rüstungsindustrie in Forschung und Lehre letztlich nur gemeinsam mit der Landespolitik konsequent unterbinden können. Dafür braucht es Rechtssicherheit. DIE LINKE fordert eine entsprechende Ergänzung des Hochschulgesetzes. "Wir wollen ausschließen, dass der Wissenschaft gewidmete öffentliche Ressourcen letztlich Forschungsprojekten zur Verfügung stehen, die für militärische Nutzung vorgesehen sind oder erkennbar missbraucht werden können.“ So Kristina Vogt in der Presseerklärung vom 25.01.12.
Sönke Hundt

Mehr Fotos hier

Gekürzte Fassung erschienen in der Jungen Welt v. 27.01.12


Presseerklärung des Bremer Friedensforums vom 26.01.12

Friedensforum begrüßt Entscheidung zur Zivilklausel
und bleibt beim Nein zur OHB-Stiftungsprofessur

Das Bremer Friedensforum begrüßt die Entscheidung im Akademischen Senat zum Erhalt der Zivilklausel, die in ihrer ursprünglichen Fassung von 1986 mit 18 von 22 Stimmen bestätigt wurde. Rund 200 Studierende sowie eine größere Gruppe des Bremer Friedensforums bekräftigten vorher ihre Forderung zur Beibehaltung der Zivilklausel.

Das Bremer Friedensforum setzt sich auch in Zukunft dafür ein, die Zivilklausel im Alltag umzusetzen und im Bremischen Hochschulgesetz zu verankern, Forschung an der Universität und den Hochschulen ausschließlich für zivile Zwecke zu betreiben sowie Forschungsthemen und Forschungsmittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können.

Die Verquickung der Uni mit Interessen der Rüstungsindustrie durch die geplante Stiftungsprofessur der Firma OHB bleibt ein Widerspruch zur Zivilklausel. OHB verdankt seinen Aufstieg insbesondere der Rüstungsproduktion. Die Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung würde verloren gehen. Statt für Raumfahrt-Militärtechnik
sollte in Bremen so bald wie möglich ein Lehrstuhl für Rüstungskonversion und Friedenspolitik eingerichtet werden.


25. Januar 2012 Presseerklärung von Kristina Vogt, Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE
Zivilklausel muss dringend ins Hochschulgesetz

Zeitgleich wurde heute an zwei Orten über Rüstungsforschung an Bremer Hochschulen diskutiert: Der Akademische Senat der Uni Bremen bestätigte heute Mittag zur Freude vieler Studierender die universitäre Selbstverpflichtung zum Ausschluss militärischer Forschung (‚Zivilklausel‘), was als friedenspolitischer Erfolg gewertet werden kann. Die Bürgerschaft diskutierte währenddessen über ein gemeinsames Forschungsprojekt von Rheinmetall Defence und Hochschule Bremen, das die Linksfraktion mit einer parlamentarischen Anfrage beleuchtet hatte. Ähnlich wie bei der Stiftungsprofessur des OHB-Konzerns hat sich auch Rheinmetall Defence direkte Durchgriffsmöglichkeiten auf die Gestaltung von Lehrveranstaltungen erarbeitet: Ein Angestellter von Rheinmetall unterrichtet in sog. ‚privater Nebentätigkeit‘ in einem Ingenieursstudiengang. Von VertreterInnen der Koalition wurde diese Forschungskooperation als ‚nicht glücklich‘ bezeichnet, wenngleich sie die Kritik der LINKEN dann doch für ‚überzogen‘ verstanden sehen wollten.  Kristina Vogt, forschungspolitische Sprecherin und Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, nimmt beide Ereignisse zum Anlass, um die Forderung nach einer wirksamen Zivilklausel im Hochschulgesetz zu erneuern: „Insbesondere an der Hochschule haben die ansässigen Rüstungsunternehmen, v.a. Atlas Elektronik und Rheinmetall Defence, einen enormen Einfluss auf Forschungs- und Lehrinhalte. Die Hochschulen werden Aktivitäten der Rüstungsindustrie in Forschung und Lehre letztlich nur gemeinsam mit der Landespolitik konsequent unterbinden können. Dafür braucht es Rechtssicherheit. DIE LINKE fordert eine entsprechende Ergänzung des Hochschulgesetzes. Wir wollen ausschließen, dass der Wissenschaft gewidmete öffentliche Ressourcen letztlich Forschungsprojekten zur Verfügung stehen, die für militärische Nutzung vorgesehen sind oder erkennbar missbraucht werden können.“  Ein ähnlicher Passus befand sich jahrelang im niedersächsischen Hochschulgesetz. Das Argument, solch eine Klausel verstoße gegen das Grundgesetz und die Freiheit von Forschung und Lehre, greift aus Sicht der Linksfraktion deshalb nicht. Vogt abschließend: „Im Juni 2010 lehnte die Bürgerschaft unseren Antrag mit dem Ziel einer solchen Ergänzung noch rundweg ab. Mittlerweile ist eine Verankerung der Zivilklausel im Hochschulgesetz sogar Beschlusslage des SPD-Landesparteitages. Was also steht einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Bürgerschaft im Wege? Die Notwendigkeit einer solchen Beschränkung auf zivile Forschung und Lehre ist heute dringender denn je.“
Presseerklärung hier