DIE LINKE.  Bremen 


10. Februar 2010

"Sozialhilfeempfänger erhalten keine Pelzmäntel und Sportboo­te!"

Das Bundesverfassungsgericht: "Im Namen des Volkes"

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist gut. Es stellt fest, dass die Regelsätze verfassungswidrig berechnet sind. Wie "richtig" gerechnet wird, ab wieviel Euro ein Regelsatz also nun der Menschenwürde entspricht... das überlässt das Gericht dem Bundestag bzw. der schwarz-gelben Bundesregierung. Und natürlich all den vorgelagerten Sozialexperten. Dazu hat Friedhelm Grützner der Redaktion eine Glosse geschickt, die er damals noch zu WASG-Zeiten im Jahre 2006 verfasst hat - und die nach wie vor aktuell ist.

Hier aber zunächst die hehren und edlen Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts in seinem wegweisenden Urteil vom 9. Februar 2009. Das Urteil mit Begründung hier.
Die ausführliche Pressemitteilung "Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß hier.

Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010

  1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

  2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

  3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.

  4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.



"Sozialhilfeempfänger erhalten keine Pelzmäntel und Sportboo­te mehr!"

eine Glosse von Friedhelm Grützner vom 22. Februar 2006

Das waren noch Zeiten! Als 1961 das Bundessozialhilfegesetz verabschiedet wurde, galt noch der "Warenkorb", der von den Lebensmitteln bis zur Kinokarte alles enthielt, wovon man meinte, dass dies ein Mensch für ein würdiges Dasein mindestens brauche. Diese Regelung galt bis Ende der 80er Jahre. Ab da wurde der "Warenkorb" durch das sogenannte "Statistik­modell" ersetzt. Die­ses orientierte sich nicht mehr an einem egalitären Mindeststandard für ein menschenwürdiges Leben, sondern am - angeblich wissenschaftlich berechneten - "tat­sächlichen Ausgabeverhal­ten unterer Einkommensschichten".

Obwohl die damalige CDU/FDP-Koalition dies so beschloss, wurde das "Statistikmodell" von ihr nie richtig umgesetzt. Wir mussten erst auf die rot-grüne Bundesregierung mit ihrem sozi­al­demokratischen Bundeskanzler warten, damit die Neuberechnung im Mai 2004 auf der Grundlage des Statistikmodells realisiert wurde. Die SPD-geführte Bundesregierung befand sich im "Reformfieber" und war gerade dabei, die Millionen von Langzeitarbeitslosen durch die Hartz-IV-Gesetze in die Sozialhil­fe abzuschieben. Mit der Praxisgebühr und den höheren Medikamentenzuzahlungen waren außerdem neue Ausgabenposten hinzugetreten, die bei der Berechnung des Sozialhilfesatzes berück­sichtigt werden mussten.

Der "Paritätische Wohlfahrtsverband" kommentiert diese rot-grüne Meisterleistung wie folgt: "Die Bemessung des Existenzminimums mit Hilfe des Statistikmodells gaukelt eine wissen­schaftliche Objektivität vor, die in Wahrheit nicht gegeben ist. Von wissenschaftlicher Serio­sität kann ... ernsthaft nicht mehr gesprochen werden. Der Umgang mit den zugrunde gelegten Statistiken ist in einer Weise manipulativ und von willkürlichen Setzungen geprägt, die in keiner Weise mehr akzeptabel sind."

So weist die Statistik für die unteren Einkommensschichten einen monatlichen Verbrauch von ca. 25,70 Euro (ca. 300 Euro jährlich) für Kleidung aus. Aber der rot-grünen Bundesregie­rung war dies noch zuviel. Denn - so die abstruse Vorstellung - in dieser Summe seien theo­retisch ja auch Pelzmäntel und Maßanzüge enthalten. Welcher Angehörige der arbeitenden unteren Einkommensschicht kann sich aber so was leisten? Natürlich niemand! Logische Schluss­fol­gerung der Berliner Schlaumeier: 10 % der Kleidungsquote wurden gestrichen.

Aber Sozialhilfeempfänger kaufen von ihrer Stütze nicht nur Pelzmäntel. Nein - sie geben (wenigstens rein theoretisch) auch noch Geld für Sportboote und Segelflugzeuge aus! Da diese jedoch eindeutig den Hobbys der Oberklasse dienen und für "untere Einkommens­schichten" nicht standesgemäß sind, so wurden von den errechneten 4,71 Euros monatlich für Freizeitge­räte und Musikinstrumente gleich 30 % einbehalten.

Der "Paritätische Wohlfahrtsverband" kommentiert diese (und andere) Sachverhalte der neuen Sozialhilfeverordnung wie folgt: "Die Liste dieser absurden Beispiele ließe sich noch reich­lich verlängern. Sie alle belegen das gezielte Kleinrechnen, selbst dort, wo nichts mehr klein­zurechnen ist. Im Ergebnis erhalten wir Beträge, die geradezu skurril anmuten und lediglich deutlich machen, wie weit diejenigen, die eine solche Verordnung zu verantworten haben, von der Lebenswirklichkeit in Deutschland entfernt sind."
Wenn die ganze Sache nicht so traurig wäre, so könnte man daraus ein Kaba­rettprogramm entwickeln - etwa unter dem Titel: "Rot-Grün tagt im Rathaus zu Schilda, der Hauptstadt von Absurdistan".



Quelle: http://www.dielinke-bremen.de/nc/politik/aktuell/detail/artikel/sozialhilfeempfaenger-erhalten-keine-pelzmaentel-und-sportboote/