DIE LINKE. Bremen
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist gut. Es stellt fest, dass die Regelsätze verfassungswidrig berechnet sind. Wie "richtig" gerechnet wird, ab wieviel Euro ein Regelsatz also nun der Menschenwürde entspricht... das überlässt das Gericht dem Bundestag bzw. der schwarz-gelben Bundesregierung. Und natürlich all den vorgelagerten Sozialexperten. Dazu hat Friedhelm Grützner der Redaktion eine Glosse geschickt, die er damals noch zu WASG-Zeiten im Jahre 2006 verfasst hat - und die nach wie vor aktuell ist.
Hier aber zunächst die hehren und edlen Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts in seinem wegweisenden Urteil vom 9. Februar 2009. Das Urteil mit Begründung hier.
Die ausführliche Pressemitteilung "Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß hier.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvL 1/09 - | Verkündet |

eine Glosse von Friedhelm Grützner vom 22. Februar 2006
Das waren noch Zeiten! Als 1961 das Bundessozialhilfegesetz verabschiedet wurde, galt noch der "Warenkorb", der von den Lebensmitteln bis zur Kinokarte alles enthielt, wovon man meinte, dass dies ein Mensch für ein würdiges Dasein mindestens brauche. Diese Regelung galt bis Ende der 80er Jahre. Ab da wurde der "Warenkorb" durch das sogenannte "Statistikmodell" ersetzt. Dieses orientierte sich nicht mehr an einem egalitären Mindeststandard für ein menschenwürdiges Leben, sondern am - angeblich wissenschaftlich berechneten - "tatsächlichen Ausgabeverhalten unterer Einkommensschichten".
Obwohl die damalige CDU/FDP-Koalition dies so beschloss, wurde das "Statistikmodell" von ihr nie richtig umgesetzt. Wir mussten erst auf die rot-grüne Bundesregierung mit ihrem sozialdemokratischen Bundeskanzler warten, damit die Neuberechnung im Mai 2004 auf der Grundlage des Statistikmodells realisiert wurde. Die SPD-geführte Bundesregierung befand sich im "Reformfieber" und war gerade dabei, die Millionen von Langzeitarbeitslosen durch die Hartz-IV-Gesetze in die Sozialhilfe abzuschieben. Mit der Praxisgebühr und den höheren Medikamentenzuzahlungen waren außerdem neue Ausgabenposten hinzugetreten, die bei der Berechnung des Sozialhilfesatzes berücksichtigt werden mussten.
Der "Paritätische Wohlfahrtsverband" kommentiert diese rot-grüne Meisterleistung wie folgt: "Die Bemessung des Existenzminimums mit Hilfe des Statistikmodells gaukelt eine wissenschaftliche Objektivität vor, die in Wahrheit nicht gegeben ist. Von wissenschaftlicher Seriosität kann ... ernsthaft nicht mehr gesprochen werden. Der Umgang mit den zugrunde gelegten Statistiken ist in einer Weise manipulativ und von willkürlichen Setzungen geprägt, die in keiner Weise mehr akzeptabel sind."
So weist die Statistik für die unteren Einkommensschichten einen monatlichen Verbrauch von ca. 25,70 Euro (ca. 300 Euro jährlich) für Kleidung aus. Aber der rot-grünen Bundesregierung war dies noch zuviel. Denn - so die abstruse Vorstellung - in dieser Summe seien theoretisch ja auch Pelzmäntel und Maßanzüge enthalten. Welcher Angehörige der arbeitenden unteren Einkommensschicht kann sich aber so was leisten? Natürlich niemand! Logische Schlussfolgerung der Berliner Schlaumeier: 10 % der Kleidungsquote wurden gestrichen.
Aber Sozialhilfeempfänger kaufen von ihrer Stütze nicht nur Pelzmäntel. Nein - sie geben (wenigstens rein theoretisch) auch noch Geld für Sportboote und Segelflugzeuge aus! Da diese jedoch eindeutig den Hobbys der Oberklasse dienen und für "untere Einkommensschichten" nicht standesgemäß sind, so wurden von den errechneten 4,71 Euros monatlich für Freizeitgeräte und Musikinstrumente gleich 30 % einbehalten.
Der "Paritätische Wohlfahrtsverband" kommentiert diese (und andere) Sachverhalte der neuen Sozialhilfeverordnung wie folgt: "Die Liste dieser absurden Beispiele ließe sich noch reichlich verlängern. Sie alle belegen das gezielte Kleinrechnen, selbst dort, wo nichts mehr kleinzurechnen ist. Im Ergebnis erhalten wir Beträge, die geradezu skurril anmuten und lediglich deutlich machen, wie weit diejenigen, die eine solche Verordnung zu verantworten haben, von der Lebenswirklichkeit in Deutschland entfernt sind."
Wenn die ganze Sache nicht so traurig wäre, so könnte man daraus ein Kabarettprogramm entwickeln - etwa unter dem Titel: "Rot-Grün tagt im Rathaus zu Schilda, der Hauptstadt von Absurdistan".