DIE LINKE.  Bremen 


6. März 2008

Montagsdemo: Billig bauen, streichen und sanieren mit dem Sozialgesetzbuch (Kopie 1)

Rede von Hans-Dieter Binder auf der Montagsdemo am 03.03.08

Letzten Donnerstag, am 28. Februar 2008, hat die staatliche Bremer Deputation für Arbeit und Gesundheit vormittags eine Sondersitzung eingelegt. Es wurde beschlossen, die Stellen nach § 16 SGB II, die sogenannten Ein-Euro-Jobs, wie in der Vorlage aufgezeigt zu verringern und 300 Stellen nach der „Entgeltvariante“ gemäß § 16a SGB II zu schaffen. Mit diesem Beschluss wurden die Weichen für eine „Vermittlungsglanzleistung“ geschaffen: Alle 300 Stellen gemäß § 16a sind besetzt, oder?

Nachmittags begann die Veranstaltung zum Thema in den Räumen der „Blauen Karawane“. Frau Schön von den Grünen und Staatsrat Schuster von der SPD verkauften diese Umgestaltung als „Er­folg“. Es ist auch ein Erfolg, aber nicht der versprochene Durchbruch. Ist es die Reaktion des politischen Personals auf die Lage der Beschäftigungsträger wegen anstehender Regressforderungen? Diese Ein-Euro-Jobs sind nicht gemeinnützig und waren es auch nie! Die Früchte dieses Handelns gehören den Ein-Euro-Mitarbeiter(inne)n und darüber hinaus in die Kasse der Freien Hansestadt Bremen!

Schon vor einem Jahr war dies in den gleichen Räumen Thema. Es hat sich keiner gefunden, der sagte, die Ein-Euro-Jobs bei ihm oder bei seinem Träger seien gemeinnützig! „Bras“-Geschäftsführer Uwe Lange ist damals früher gegangen und diesmal gar nicht gekommen. Er hat die Umgestaltung der Ein-Euro-Jobs händeringend gefordert und dabei alle Vorzüge des § 16a SGB II geschildert. Zwischendurch kam seine Sorge betreffs der Gemeinnützigkeit zum Ausdruck.

Herr Lange hatte seit Monaten den 1. März 2008 als Fixpunkt für neue Arbeitsverträge angepeilt. Das politische Personal hat dies mit der Sondersitzung abgesichert. Die produktiven Ein-Euro-Mitarbeiter der „Bras“ haben neue Verträge nach § 16a des SGB II erhalten. Uwe Lange hat bei diesen Mitarbeitern künftig kein Problem mit der „Gemeinnützigkeit“ mehr! Die „Zusätzlichkeit“ erfüllt er auch, weil die Ein-Euro-Mitarbeiter beim Vergleich des Personalstandes (zwölf Monate zurück) nicht mitzählen. Herr Lange kann mit seinem Unternehmen gestärkt in die Zukunft gehen: Längere Verweildauer des Personals und keine Dispute mehr mit der Handwerkskammer! Er kann mit den Verträgen nach § 16a SGB II alles streichen und sanieren – und Bollerwagen, Möbel und alles andere bauen.

Und die Mitarbeiter(innen)? Wer einen Ein-Euro-Job hat oder hatte, der in Wirklichkeit gar keiner ist, weil die Gemeinnützigkeit nicht gegeben war, kann dies bei der Bagis „reklamieren“. Wir sollten dies besprechen! Bagis und „bag“ müssen Schadenersatz in Höhe des üblichen Tariflohns an den Betroffenen zahlen. Es besteht ein öffentlich-rechtlicher Schadenersatzanspruch! Wie dies geht? Wir gehen mit!

Die Bagis und die „bag“ werden sich dieses Geld von der „Bras“ und den anderen Trägern wiederholen. Dies ist für alle Ein-Euro-Jobs möglich, weil die Verjährungsfrist vier Jahre beträgt. Selbst eine Pleite oder Insolvenz des Trägers hat auf die Durchsetzung der Forderung keinen Einfluss, denn zahlungsverpflichtet ist die Freie Hansestadt Bremen. Sie kann, wenn falsche Angaben im Antrag standen, auch auf das Privatvermögen der Verantwortlichen durchgreifen!

Was haben die Ein-Euro-Mitarbeiter(innen) außerdem davon? Einen längeren Arbeitsvertrag! Aber die neuen Möglichkeiten der „Bras“ und der anderen produktiven Träger werden massiv Arbeitsplätze bei den Handwerksbetrieben in Bremen vernichten und darüber hinaus einen Lohnabsturz verursachen. Die Chancen auf einen regulären Arbeitsplatz mit tariflicher Entlohnung auf dem ersten Arbeitsmarkt sind damit erheblich gesunken.

Verträge mit 1.200 Euro Bruttolohn sind nicht armutsfest. Hierbei besteht meist weiterhin Anspruch auf ALG II. Beispiel: Ein(e) Alleinstehende(r) mit Regelsatz 347, Miete 300 und Heizung 60 Euro erhält 707 Euro. Der Netto-Arbeitslohn bei 1.200 Euro brutto beträgt circa 900 Euro. Somit besteht ein Anspruch auf ALG II in Höhe von 87 Euro, weil das Einkommen um den Freibetrag (hier 280 Euro) zu mindern ist. Dies ist kein Neuantrag! Der Bagis muss die Arbeitsaufnahme, also das Bestehen eines neuen Arbeitsvertrages mitgeteilt werden. Gleichzeitig kann die Weiterzahlung von ergänzendem ALG II beantragt werden.

Der Brief an die Bagis lautet: „Als Anlage erhalten Sie meinen neuen Arbeitsvertrag. Ich werde Sie über den ersten Zahlungseingang informieren. Ich beantrage die Weiterzahlung von ALG II unter Anrechnung meines Arbeitslohns.“ Wenn dieser erst im April eingeht, besteht für März noch der ungekürzte ALG-II-Anspruch! Die neuen Verträge sind richtige Arbeitsverträge. Somit können die Mitarbeiter einen Betriebs- oder Personalrat wählen beziehungsweise stehen voll unter dem Schutz der bestehenden Mitarbeiter(innen)vertretung!

Der Lohn von 1.200 Euro brutto für eine qualifizierte Arbeit ist sittenwidrig! Daher empfiehlt es sich, durch das Arbeitsgericht die Angemessenheit prüfen zu lassen. Wie dies geht? Wir gehen mit! Wer keinen neuen Vertrag abbekommen hat und mit der bisherigen Zuweisung weiterhin zu einer unproduktiven Tätigkeit erscheinen soll, kann ebenfalls die Überprüfung verlangen, weil jede Ein-Euro-Tätigkeit über mehr als 20 Stunden wöchentlich anfechtbar ist.

Wer keinen neuen Vertrag erhalten hat und die Tätigkeit einstellen soll, möge beachten, dass dies nur die Bagis verfügen darf. Daher umgehend die Bagis darüber informieren, die eigene Tätigkeit kritisch überdenken und wie vor verfahren! Wir sind jeden Montag ab 17:30 Uhr auf dem Bremer Marktplatz und am Dienstag ab 16 Uhr im „Hibiduri“, Ecke Friedrich-Ebert-Straße/Thedinghauser Straße. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!

Der ganze Text hier mit weiteren Quellen und Links auf der Homepage der Montagsdemo

Quelle: http://www.dielinke-bremen.de/nc/politik/aktuell/detail/artikel/montagsdemo-billig-bauen-streichen-und-sanieren-mit-dem-sozialgesetzbuch-kopie-1/