
Karlsruhe macht deutlich: Die geltenden Hartz IV-Sätze stehen im Widerspruch zu Artikel Eins des Grundgesetzes.
Die Leistungen für die 6,7 Millionen Hartz IV-Empfänger müssen grundlegend neu berechnet werden. Sie erfüllen nicht den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes. DIE LINKE in Bremen begrüßte das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Cornelia Barth, Sprecherin des Bremer Landesverbands sagte: "Mehr als jedes vierte Kind wächst in Armut auf. Das ist ein Skandal. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass ein menschenwürdiges Leben mit Hartz IV nicht möglich ist. Deshalb gehört das ganze Hartz-System abgeschafft.".
Gregor Gysi sprach in einem ersten Kommentar von einem historischen Urteil. Das Bundesverfassungsgericht habe erstmalig in der deutschen Geschichte höchstrichterlich festgestellt, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands mit den von ihr initiierten und beschlossenen Hartz IV-Gesetzen die Menschenwürde verletzt und gegen das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verstößt. Bei SPD und Grünen, insbesondere bei der SPD, müsse nun eine Debatte über die Agenda-Politik der Regierung Schröder/Fischer, über den eigenen Standort und die eigene Strategie beginnen.
Die Richterinnen und Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen kurzer Frist zu klären, was ein Mensch zum Leben braucht. Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden. "Hartz IV ist endgültig gescheitert", so Gysi weiter. Mit dem Karlsruher Urteil werde das gesamte Konstrukt der Demütigung, Repression und des massiven Drucks auf die Löhne grundlegend gerügt. Das Urteil müsse nun genutzt werden, um in dieser Legislaturperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln. DIE LINKE wird eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro einfordern. "Wir werden für die Überwindung von prekärer Beschäftigung und Niedriglohn und für Steuergerechtigkeit kämpfen."
Das Verfahren bezog sich im Kern auf Leistungen des Staates für rund 1,7 Millionen Mädchen und Jungen unter 14 Jahren, die in Hartz-IV-Familien leben. Im Urteil beanstandete das Gericht darüber hinaus aber auch die übrigen Berechnungen von Hartz-IV-Leistungen. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, legte in der Urteilsbegründung dar, dass mit dem bisherigem Berechnungsverfahren nicht sichergestellt werden könne, dass mit den Sozialleistungen das Recht auf ein "menschenwürdiges Existenzminimum" gesichert wird. Das Existenzminimum müsse auch eine Mindesteilnahme von Leistungsempfängerinnen und -empfängern am gesellschaftlichen Leben berücksichtigen.
Der Hartz IV-Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt derzeit bei monatlich 359 Euro. Der Bedarf für Kinder und Jugendliche wird bislang nicht eigenständig errechnet. Sie erhalten je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent der Hartz IV-Leistungen für Erwachsene. Kindern unter sechs Jahren stehen 215 Euro zu, im Alter bis zu 13 Jahren gibt es 251 Euro. Jugendliche erhalten bis zur Volljährigkeit 287 Euro. (ms)
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