DIE LINKE. Bremen
Am Dienstag dieser Woche überträgt die ARD ab 9:55 Uhr die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts – live! Im Dezember 2003 haben die „Volksvertreter“ Hartz IV verabschiedet, ohne die Regelsatzhöhe zu kennen. Diese unglaublichen Feststellungen im Vorlagebeschluss des Hessischen Landessozialgerichts wurden vom Bundesverfassungsgericht aufgegriffen und trafen bei der Verhandlung im Oktober 2009 auf eine große Schar von Prozessvertretern, die wenig zu sagen hatten. Erwin Denzler hat dazu geschrieben: „Viele Fragen, kaum Antworten – die Bundesregierung blamiert sich vor dem obersten Gericht“. Es gibt nur eine logische Begründung! Das Bundesverfassungsgericht wird den Betrug der Hartz-IV-Betroffenen durch eine Leistungshöhe nach Kassenlage darlegen und nicht nur über die Regelsätze für Kinder urteilen.
Die Bremer Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter und ihr Staatsrat Joachim Schuster sind zur Situation der von Hartz IV betroffenen Kinder befragt worden. Beide haben die Unterversorgung der Kinder zugestanden und trotzdem eine Winterbekleidungshilfe für Kinder abgelehnt. Sie haben auch nicht erwähnt, dass viele Kinder mit ihren Familien in viel zu kleinen Wohnungen leben. Dies trifft auch für die Alleinerziehenden zu. Das Gesundheitsamt Bremen hat erhebliche Bewegungsdefizite bei den Kleinen festgestellt. Um den Mietobergrenzen der Senatorin für Soziales zu entsprechen und keinen Eigenanteil zu riskieren, sind viele Familien in zu kleine Wohnungen gezogen oder gar nicht erst in eine größere Wohnung! Frau Rosenkötter hat zugestanden, dass ihre Verwaltungsanweisung falsch war und einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X empfohlen. Eine wirkliche Hilfe wäre es, wenn die Bagis, die Bremer Arge, dies nach Aktenlage täte, denn Personenzahl und Wohnungsgröße liegen vor! Ein Anschreiben „Ihre Wohnung ist zu klein, Sie können sich eine größere Wohnung suchen, wir unterstützen Sie dabei„ wäre machbar und eine gute Sache! Aber dies würde Mut erfordern. Über die Kosten der Unterkunft entscheidet das Bundesverfassungsgericht am Dienstag nicht. Frau Rosenkötter möchte bislang den Vorschlag der Sozialverbände unterstützen, doch am Mittwoch wird sie anders denken! Wenn die Bagis weiterhin die Miete „nach Köpfen“ umlegt, wird dieser Betrag den Anforderungen des Gerichts nicht gerecht. Die Entscheidung des Gerichts ist umzusetzen!
„Alles aus einer Hand“: Mit dieser Parole wird die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum ALG II begründet und gegen die Abwicklung der Jobcenter gewettert. Die Wirklichkeit sieht anders aus, siehe Beiträge zur 260., 259., 256., 254. und 182. Bremer Montagsdemo! Warum wird bei den Argen nicht wirtschaftlich gehandelt? Eventuelle Mehrkosten der Neuordnung lassen sich durch einige Änderungen wieder einsparen. Die Zahl der Bescheide bleibt fast gleich, wenn jeder Bescheid über zwölf Monate läuft, und die Anzahl der Widersprüche und Gerichtsverfahren sinkt. Die Weitergabe von Informationen zwischen Arbeitsamt und Wohnungsbehörde dürfte für den Start ohne Probleme zu regeln sein, ebenfalls für den Neuantrag. Trotzdem wäre es möglich, viel Geld bei der Verwaltung einzusparen. Das alles scheint aber nicht das Ziel dieser Behörde zu sein. „Alles aus einer Hand“: Darüber können Alleinerziehende mit Unterhaltsanspruch nur „lächeln“. Wer von der Arge aufgefordert wird, Wohngeld beziehungsweise Kinderzuschlag zu beantragen, hat es gleich mit vier Behörden zu tun: Wie bisher die Arge fürs ALG II und die Kindergeldkasse fürs Kindergeld, neu das Wohngeldamt fürs Wohngeld und die Kindergeldkasse für den Kinderzuschlag. Auch dies wäre im Zuge der Neugestaltung abzuändern! Die Arbeitslosigkeit zweiter Klasse wird beseitigt, notfalls mit gerichtlicher Hilfe! Wie dies geht? Wir gehen mit!
2. Wer sich über die Arge ärgert, sollte wissen, dass sie „zahlengeführt“ ist. Die Mitarbeiter(innen) arbeiten weisungsgebunden, insofern ist Ingelore Rosenkötter die Verantwortliche! Dies ergibt sich auch aus den Begründungen des Petitionsausschusses. Beim Petitionsausschuss der Stadt Bremen wurde über eine Beschwerde über die Bagis entschieden und gebeten, sie für erledigt zu erklären (Eingabe Nummer S 17/187 auf Seite 5 des Berichts Nummer 2 vom 2. Februar 2010). Die Begründung:
„Der Petent beschwert sich über die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bagis. So sei er wiederholt angemahnt worden, weil er angeblich Unterlagen nicht eingereicht habe. Über das Ergebnis der Anhörung werde er nicht informiert. In einem Fall habe man erst auf telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass die eingereichten Unterlagen nicht ausreichten. Gesprächstermine fänden zu einem Zeitpunkt statt, an dem er seiner Arbeit nachgehe. Die Sachbearbeiterin habe ihm mündlich mitgeteilt, dass er den Termin wahrnehmen müsse, da es sich nur um eine Nebentätigkeit handele. Insgesamt herrsche grundsätzlich ein rüder und beleidigender Tonfall. Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten mehrere Stellungnahmen der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:
Im Fall des Petenten kam es beim Posteingang zu einer zeitlichen Überschneidung, die mit den Arbeitsabläufen in der Bagis zusammenhängt. Deshalb wurden vom Petenten mit einem Erinnerungsschreiben nochmals Unterlagen angefordert, obwohl der Einkommensnachweis bereits vorlag. Bei der Berechnung des Leistungsanspruchs stellte sich heraus, dass weitere Unterlagen fehlten. Deshalb sandte die Bagis ein weiteres Schreiben, in dem der Petent zur Vorlage von Unterlagen aufgefordert wurde. Zur Terminvergabe hat die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales mitgeteilt, dass der Petent einmal nicht zu einem Termin erschienen sei und nachträglich zur Erklärung ausgeführt habe, dass der Termin während seiner Arbeitszeit liege. Die Bagis habe den Petenten darüber aufgeklärt, dass er gleichwohl verpflichtet sei, Termine wahrzunehmen. Im Falle einer Verhinderung solle der Petent einen Ersatztermin anbieten. Weiter hat die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales erklärt, dass sie die Beschwerde des Petenten über den Umgangston der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Anlass nehmen werde, auf unverzichtbare Verhaltensstandards von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hinzuweisen.“
Ich hätte eine Abmahnung vorgenommen, mindestens aber eine Ermahnung ausgesprochen! Aber dies geht nicht, wenn das Verhalten erwünscht ist: Dann bleiben nur die „unverzichtbaren Verhaltensstandards“. Hinterfragt wurden diese nicht! Auch die Beschreibung des Arbeitsablaufs ist lesenswert. Leider ist dies kein Einzelfall! Zu den Ausführungen von Senatorin Rosenkötter muss der Petent, Bürger und „Kunde“ nicht gehört werden. Auch die Eingabe Nummer S 17/256 betrifft die Bagis: „Auf die Petition hin wurde dem Patenten die begehrte Eingliederungshilfe gewährt. Auch wurde ihm erläutert, weshalb die Bearbeitung seiner Anträge in der Vergangenheit so lange gedauert hat.“ Beispielhaft ist weiterhin die Eingabe Nummer S 17/249 ab Seite 3:
„Der Petent begehrt von der Bagis die Übernahme eines Darlehens zur Abwendung der Zwangsversteigerung seines Hauses. Er trägt vor, die Bagis habe die Kündigung des Bankdarlehens und die jetzt drohende Zwangsversteigerung verursacht, weil sie ohne Grund für einige Monate die Ratenzahlung an die Bank eingestellt habe. Die spätere Nachzahlung der Unterkunftskosten hätte an die Bank direkt erfolgen müssen. Dies sei in der Vergangenheit auch so gehandhabt worden. Deshalb habe er darauf vertrauen dürfen, dass die Bagis auch weiterhin so verfahre. Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:
Der Petent erhält seit einigen Jahren Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Als Kosten der Unterkunft werden die Zinsen für einen Teil des Bankdarlehens und die Fixkosten für das Haus übernommen. Vor geraumer Zeit stellte die Bagis die Leistungen an den Petenten für einige Monate ein. Nach Wiederaufnahme der Zahlungen erhielt der Petent für besagten Zeitraum eine Nachzahlung, wovon die Bagis entsprechend einer Vereinbarung mit dem Petenten einen Teil unmittelbar an die Bank überwiesen hat. Der Petent hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes versucht, die Bagis zur Übernahme des Darlehens zu verpflichten, um die Zwangsversteigerung abzuwenden. Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht haben den Antrag aus für den Petitionsausschuss nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Diese Entscheidungen kann der Petitionsausschuss nicht aufheben oder ändern.
Nach der verfassungsmäßigen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland ist die Rechtsprechung ausschließlich den Gerichten vorbehalten. Diese sind in ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Deshalb können gerichtliche Entscheidungen nur von den zuständigen Gerichten und nur im Rahmen der von der Rechtsordnung dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben oder abgeändert werden. Der Petitionsausschuss hat in diesem Fall keine Einwirkungsmöglichkeiten. Selbst wenn die Zahlungsverzögerung an die Bank auf ein Fehlverhalten der Bagis zurückzuführen sein sollte, sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, dem Petenten zu helfen. Die bevorstehende Zwangsversteigerung beruht letztlich auf einer Entscheidung der Bank, die sich offensichtlich auch durch die Nachzahlung nicht von ihrem Entschluss hat abbringen lassen. Darauf haben aber weder die Bagis noch der Petitionsausschuss Einfluss.“
Mal ernsthaft: Diesem Menschen ist zu helfen, durch eine Schadenersatzklage vor dem Landgericht, wenn das Sozialgericht die Zahlungseinstellungen der Bagis als unrechtmäßig beurteilt hat! Wie dies alles geht? Wir gehen mit! Auch diesen Vorgängen ist zu entnehmen: Wer sich jemanden mitnimmt, hat viele Probleme erst gar nicht. Wichtig ist es außerdem, alle Schreiben, Briefe oder Unterlagen nur am Tresen abzugeben und eine mit Eingangsstempel versehene Kopie wieder mitzunehmen! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
3. Im „Test“-Heft Februar 2010 lobt ein Leser seine private Krankenversicherung in einem Leserbrief. Auf Seite 95 wird Werbung für den „Finanztest“ gemacht. Ein Thema: Bis zu 30 Prozent mehr Beitrag müssen Kunden seit Januar für ihre private Krankenversicherung zahlen. Das Landessozialgericht Niedersachsen hat die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, einer Blinden einen „Einkaufsfuchs“, ein Lesegerät mit Sprachausgabe, zu bezahlen. Eine Klage vor dem Sozialgericht oder Landessozialgericht ist kostenlos. Die gleiche Klage gegen eine private Krankenversicherung wäre vor dem Amts- oder Landgericht kostenpflichtig und daher risikoreicher. Ein weiterer Grund, den Aufruf „Kippen Sie die Kopfpauschale“ zu unterzeichnen. Dieser Aufruf für eine gerechte und solidarische Gesundheitsversorgung wird an Gesundheitsminister Philipp Rösler, Finanzminister Wolfgang Schäuble und den CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer verschickt.
Die DAK hat erste Briefe verschickt, um den Zusatzbeitrag einzufordern. Die Sonderkündigung befreit von dieser Zahlung. Die DAK hat das aber nicht so geschrieben. Auf das Sonderkündigungsrecht wird nur verdeckt hingewiesen, und die Informationen zur Sonderkündigungsmöglichkeit seit Kurzem nicht mehr auf der DAK-Homepage. Der Zusatzbeitrag für Februar wird zum 15. März 2010 fällig. Bis zu diesem Tag muss die Sonderkündigung erfolgt ein. Danach ist eine Kündigungsfrist von 18 Monaten einzuhalten. Wer Sonderprogramme unterschrieben hat, muss die vereinbarte Laufzeit beachten. Das Hausarztmodell war nach AOK-Information kein Hindernis für die Sonderkündigung.
4. „Deutsche Bank verdient wieder prächtig“, so steht es im „Weser-Kurier“ vom 5. Februar 2010. Laut Text handelt es sich um fünf Milliarden Euro bei einer Risikovorsorge von 2,6 Milliarden. Boni soll es auch wieder geben, auch rückforderbar. Dies für sich besehen ist eine Spitzenleistung – und gleichzeitig die Quelle der Unsicherheiten. Die Deutsche Bank hat keine ausreichende Wertberichtigung für die „faulen“ Papiere vorgenommen. Ohne die Änderung der Bilanzierungsvorschriften für Banken wäre dies Bilanzbetrug! Die neuen Vorschriften stehen aber einer Wertberichtigung nicht entgegen. Die fünf Milliarden plus Boni hätten als Wertberichtigung in die Bilanz einfließen können, das Ergebnis wäre eine Null. Diese Bilanz ist kein positives Beispiel für Eigenverantwortung der Banken! Die HSH Nordbank und die Hypo Real Estate sollen bereits 2007 in Zweckgesellschaften ausgelagert haben. Ihr Pech: 2007 galten noch die bisherigen Bilanzvorschriften, damals könnte dies Bilanzfälschung gewesen sein! Den Politikern reicht es hoffentlich.
Was die kleineren privaten Finanzen betrifft, bietet die Schufa ab 1. April 2010 eine kostenlose Selbstauskunft für jeden an, einmal jährlich und schriftlich. Bisher ist kostenlos nur die Einsicht in die eigenen Daten bei der Schufa-Geschäftsstelle (in Bremen: Violenstraße 12). Die Überprüfung lohnt sich, denn 45 Prozent der Einträge bei der Schufa sind falsch.
Zu den öffentlichen Finanzen sagte Guido Westerwelle vor gut vier Jahren: „Die Große Koalition ist nur groß beim Postenverteilen und Steuernerhöhen“. Mit dieser Kritik reagierte er auf die hohe Anzahl der Staatssekretäre. „Eine Regierung, die den Bürgern abverlangt, den Gürtel enger zu schnallen, gleichzeitig aber den eigenen Apparat aufbläht, verhält sich dreist und frech“. Auch der „Bund der Steuerzahler“ halte die „Postenvermehrung“ für überflüssig und verweise auf die damit verbundenen hohen Zusatzkosten. Er appelliere an die neue Bundeskanzlerin Angela Merkel, zumindest das, „was beim Regierungsapparat aufgebläht wird“, an anderer Stelle in den Spitzen der Ministerien einzusparen. – Im „Weser-Kurier“ vom 5. Februar 2010 steht, dass die neue schwarz-gelbe Regierung circa 1.000 neue Beamtenstellen geschaffen hat. Besonders erfindungsreich war Entwicklungshilfeminister Dirk Nebel, der zuvor als FDP-Generalsekretär dieses Ministerium noch abschaffen wollte. Es gab auch noch weitere Selbstbedienungen.
Steuersünder gibt es auch in Bremen. Die jetzigen Selbstanzeigen müssen so viel Gewicht haben, dass sogar die Summe der hinterzogenen Steuern nicht veröffentlicht wird, siehe „Weser Kurier“ vom Folgetag. In der Ausgabe vom 4. Februar 2010 stand: „Goldene Brücke für Steuerhinterzieher“ – eine gute Schilderung, wie mit solchen, die sich selbst angezeigt haben, umgegangen wird. Für mich war am überraschendsten, dass mehrere Selbstanzeigen durch Steuerhinterzieher nicht zusammengerechnet werden. Eine sehr freundliche Regelung für Betrüger! „Gerechtigkeit ist nicht gewollt. Es liegt die Vermutung nahe, dass die Polarisierung der Einkommen und Vermögen bewusst verheimlicht wird. Man kann eben besser Wasser predigen, wenn man verschweigt, dass es Weinkeller gibt und wo sie sich befinden.“
Damit werden auch die behördeneigenen Schikanen gegen Steuerfahnder verständlicher. Die Ausbildung von Steuerprüfern wird unterlassen, die vom Zoll beim Grenzübergang in die Schweiz beschlagnahmten steuerrelevanten Unterlagen werden nicht ausgewertet, Selbstanzeigen können verjähren, Staatsanwälte werden unter Druck gesetzt, bis sie gehen – lauter unglaubliche Ereignisse! Derweil hat das „Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ die Kosten einer Regelsatzerhöhung überschlagen und dabei auch die Millionäre nicht vergessen. Mehr Geld gibt es nur für die Banken, nicht für die Menschen! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
Hans-Dieter Binder
Rede auf der 266. Montagsdemo am 8. Februar 2009
www.bremer-montagsdemo.de