DIE LINKE.  Bremen 


27. Januar 2009

Bundessozialgericht bestätigt Auffassung der LINKEN

Kinderarmut per Gesetz ist verfassungswidrig. (Foto:Initiative-Links)

Das Bundessozialgericht hält den Hartz-IV-Regelsatz für Kinder bis 14 Jahre für verfassungswidrig und wird deshalb die bestehenden Regelungen dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Nach den Vorschriften im Sozialgesetzbuch II erhalten Kinder dieser Altersgruppe das sogenannte Sozialgeld, das nur 60 Prozent der Regelleistung eines erwachsenen Hartz-IV-Empfängers ausmacht. Diese Beschränkung ist laut BSG vom Gesetzgeber nicht hinreichend begründet.

Betroffen sind rund 1,6 Millionen Kinder unter 15 Jahren, die von Hartz IV leben. Das Gericht sieht in seiner Entscheidung von heute einen eklatanten Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und das Sozialstaatlichkeitsprinzip. Bei der Höhe der Regelleistung fehle letztlich jeder Bezug zu dem, was Kinder tatsächlich zum Leben benötigen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete das Urteil als eine „schallende Ohrfeige“ für die Regierungen Merkel und Schröder. Es sei in jeder Hinsicht beschämend, dass Richter auf die Armut von Kindern aufmerksam machen müssten.

Eine Blamage in Karlsruhe wird der Bundesregierung nur erspart bleiben, wenn sie umgehend reagiert und dem spezifischen Bedarf von Kindern endlich Rechnung trägt. Die im Konjunkturpaket II vorgesehene Anhebung der Regelleistungen nach SGB II bzw. XII für 6 bis 13-jährige Kinder ist von einer altersspezifischen Bedarfsermittlung für Kinder und Jugendliche weit entfernt, zumal Kinder und Jugendliche unter 6 und über 13 Jahre in Hartz IV beim Konjunkturpaket II leer ausgehen. „Der Auftrag des Bundesrats, diesbezüglich aktiv zu werden, bleibt bestehen“, so Diana Golze, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Solange die Bundesregierung keine grundlegend neue Regelung gefunden hat, sollte sich eine altersspezifische Bedarfsermittlung für Kinder und Jugendliche an dem orientieren, was der Paritätische Wohlfahrtsverband vorgeschlagen hat: Statt bisher 211 Euro erhielten 0 bis 5-jährige 276 und 6 bis 13-jährige 332 Euro, während 14-bis-17-jährige 358 statt 281 Euro bekämen). Um Familien ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, muss der Eckregelsatz sofort auf 435 Euro angehoben und regelmäßig entsprechend der Preisentwicklung angepasst werden. DIE LINKE fordert darüber hinaus die Einführung einer bedarfsorientierten Kindergrundsicherung. Ziel muss sein, Armut von Kindern und Jugendlichen auszuschließen und sie als eigenständige Personen mit eigenständigen Ansprüchen zu behandeln.

(ms)

Quelle: http://www.dielinke-bremen.de/nc/politik/aktuell/detail/artikel/bundessozialgericht-bestaetigt-auffassung-der-linken/