DIE LINKE. Bremen
1. Barbara Dribbusch von der„Tageszeitung“ fragt, welche politische Energie die Debatte über Hartz-IV-Empfänger am Kochen hält und was die Zustimmungswerte für FDP-Chef Guido Westerwelle in die Höhe klettern lässt. Wer die Debatte verfolgt, bekommt allerdings den Eindruck, dass sich darin eine lange angestaute Stimmung gegen Sozialleistungsempfänger Bahn bricht. Weder aus dem Verfassungsgerichtsurteil noch aus einer vermeintlichen Zunahme des Missbrauchs beim Bezug von ALG II lässt sich der Elan ableiten, mit dem die Akteure des Hetzorchesters ihre wahnwitzige Debatte über Lohnabstand und Missbrauch durch Hartz-IV-Bezieher in die Welt hinausposaunen. Von spätrömischer Dekadenz beim Bezug von Hartz IV kann nun wirklich nicht die Rede sein, weil es zum Leben noch nicht mal ausreicht! Eben weil sich die Menschen weder der Verfolgungsbetreuung aussetzen noch derart karg vegetieren möchten, nehmen viele inzwischen auch ungeliebte, schlecht bezahlte Jobs unter ihrem Qualifikationsniveau an.
Dennoch wird gebetsmühlenartig wiederholt, der Abstand zwischen Niedrigverdienern und Sozialleistungsempfängern müsse größer sein, damit sich Arbeit wieder lohne. Weil der Abstand zwischen Erwerbslohn und Existenzminimum so gering ist, müssten Beschäftigte nun eigentlich für höhere Einkommen kämpfen. Das wäre ein konstruktiverer Umgang als zum Beispiel den streikenden Erzieherinnen, die ihr viel zu geringes Nettogehalt von 1.300 Euro bei Vollzeit erhöhen möchten, vorzuwerfen, sie würden das Gemeinwesen schädigen! Als Folge der Wirtschaftskrise, der Hochverschuldungen und der Deregulierungen herrscht an der Tariffront eine Lähmung, die ganz im Gegensatz zur aufgeregten Hartz-IV-Debatte steht. Anstatt über„Hinzuverdienstgrenzen“ für Hartz-IV-Bezieher zu reden, sollten Sozialpolitiker endlich darüber nachdenken, wie sich niedrige Einkommen durch Zuschüsse je nach Familienstand so ergänzen lassen, dass niemand dieser Erwerbstätigen zur argen Arge laufen muss! Wegen schwächelnder Kaufkraft und sinkender Entgelte wird auch ein schwarz-gelbes Gruselkabinett nicht mehr lange vor einer Einführung von Mindestlöhnen davonrennen können. Wer sich für Mindestlöhne starkmacht, sendet das politische Signal, dass Arbeit wertgeschätzt und nicht bloß von den sogenannten Leistungsträgern geschwafelt wird, womit die Redner ausschließlich ihresgleichen meinen und den Rest der hart Arbeitenden und schlecht Entlohnten einfach dreist und arrogant ignorieren!
2. Letzte Woche entschied die Mehrheit der Kasseler Stadtverordneten gegen die Stimmen von CDU, FDP und Freien Wählern, dass die „Arbeitsförderung der Stadt Kassel“ die Heiz- und Unterkunftskosten für Hartz-IV-Bezieher nicht länger pauschalieren wird und die laufenden Leistungen nun in tatsächlicher angemessener Höhe erstattet. Diese Verpflichtung des Grundsicherungsträgers soll „unverzüglich“ umgesetzt werden. Kassels Sozialdezernent und Kämmerer Dr. Jürgen Barthel hält dies zwar für falsch, aber rechtlich für zwingend. Der Direktor des Sozialgerichts Kassel, Vasco Knickrehm ,sagte kürzlich, dass ein Pauschalieren nicht der gesetzlichen Regelung entspreche.
3. Das Kölner „Institut der deutschen Wirtschaft“ hat eine Änderung der Zuverdienstregeln bei Hartz IV vorgeschlagen. Nach diesem Modell sollten Hartz-IV-Bezieher monatliche Einkommen bis zu 200 Euro bis auf einen Grundfreibetrag von 20 Euro vollständig von den ihnen zustehenden Sozialleistungen abgezogen werden. Dafür sollten von den darüber hinausgehenden Einkommen 40 Prozent anrechnungsfrei bleiben. Erst für Einkommen, die über 1.000 Euro hinausgehen, solle wieder der bislang geltende Freibetrag von zehn Prozent angewandt werden. Dadurch würden jedoch Hartz-IV-Bezieher mit geringen Zuverdiensten teilweise deutlich schlechter abschneiden als bisher. Lediglich Hartz-IV-Bezieher ab einem zusätzlichen Einkommen von etwa 700 Euro hätten dagegen einen Vorteil im Vergleich zur bisherigen Regelung.
Ich persönlich empfinde es als eine Frechheit, ja: Polemik, diese weitere Verarmung als „mehr Anreiz, eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufzunehmen“ zu verkaufen! Weiter wird gehetzt, es lohne sich für die Betroffenen häufig finanziell nicht, mehr zu arbeiten. Letzte Woche bellte der Arbeitgeberpräsident Hundt in einem Artikel im „Weser-Kurier“ dies in aller Schärfe nach. Damit es Menschen möglich gemacht wird, eine solche Stelle zu finden, mit der sie ein auskömmliches Einkommen erzielen, will er ausgerechnet den Billiglohnsektor ausbauen, der das doch nachgewiesenermaßen gerade verhindert. Sollen wir hier alle ständig veräppelt und für doof verkauft werden? Wo „IW“ draufsteht, ist wahrscheinlich nur „in Wohlstand“ für die Wirtschaft gemeint! Anders kann ich mir diesen Vorschlag nicht erklären.
4. Außenminister Westerwelle stellte am 21. Februar 2010 Vollbeschäftigung in Aussicht, wenn es nur genügend schneit: Durch Schneeschippen könnten die Erwerbslosen aus der Hartz-IV-Falle befreit werden. Bedauerlicherweise taute es einen Tag später so stark, dass kein Schnee mehr geschippt werden konnte. Professor Dr. Dr. hc. D. Ummbeutel vom „Institut für Innovative Politikberatung“ schlägt deshalb den Einsatz von Schneekanonen vor, damit immer genug Schnee zum Schippen da ist. Er sprach sich gegen den Einsatz von Schneeräumungsmaschinen aus, da die Abschaffung insbesondere der Jugenderwerbslosigkeit nur ohne Einsatz von Maschinen zu erreichen sei. Der Einwand, Schneeschippen erfülle nicht die gesetzliche Vorschrift der „Zusätzlichkeit“, sei nicht nachvollziehbar, da Schnee immer zusätzlich zur Kälte in Erscheinung trete.
5. Der Sohn von Claudia B. war zwei Jahre alt, als sich ein Konflikt mit der Arbeitsagentur auf Rügen zuspitzte. Weil die alleinerziehende 24-jährige Mutter es nicht schaffte, sich bei verschiedenen Arbeitgebern vorzustellen, und sie dazu wegen Krankheit Termine bei der Arbeitsagentur versäumte, strich diese ihr zunächst 30 Prozent des Regelsatzes. Bei der nächsten Bewerbungsrunde verpasste sie zwei Vorstellungstermine – einen wiederum wegen Krankheit, den zweiten, weil es ihr wegen der schlechten Busverbindungen unmöglich war, den Sohn zur Krippe zu bringen und an einem anderen Ort pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Weil Claudia B. damals unter 25 war, reagierte die Arbeitsagentur Rügen harsch und entzog ihr Mitte Oktober 2007 die gesamte Grundsicherung, den Mehrbedarf für Alleinerziehende und die Kosten der Unterkunft für sechs Wochen. Für den Monat November blieben ihr noch ganze 32,68 Euro, ihrem Sohn 625 Euro, wovon 482 Euro für die Miete abgingen, sodass ihnen für den November gerade noch rund 175 Euro zum Überleben blieben. Wegen der neuerlichen Verschärfung hatte ihr im Dezember eingelegter Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Ihr Rechtsanwalt empörte sich, es sei menschenunwürdig, den ganzen Unterhalt zu streichen und das Söhnchen mit reinzuziehen. Das ist Sippenhaft!
Genugtuung erfuhr Claudia B. erst eineinhalb Jahre später, als die Arbeitsagentur Rügen nach einem rechtlichen Hinweis des Berliner Sozialgerichts die Sanktion zurücknehmen musste, da sie nachweislich zwei Rechtsfehler begangen hatte. Regelleistung und Kosten der Unterkunft dürfen nicht auf einmal aberkannt werden, und als alleinerziehende Mutter eines Kindes unter drei Jahren durfte Claudia B. eigentlich gar nicht sanktioniert werden. Leider ist diese Art der brachialen Sanktionierung im menschenverachtenden Hartz IV noch nicht einmal besonders ungewöhnlich für die Praxis der Argen im Umgang mit Unterfünfundzwanzigjährigen. Von Pädagogik, gar Empathie keine Spur, dafür dann aber verdammt rechts- und vermutlich auch verfassungswidrig, wenn in immer mehr „Einzelfällen“ das Existenzminimum bedroht wird! Während das Jugendstrafrecht das Ziel hat, Jugendliche und Heranwachsende milder und differenzierter zu bestrafen als das Erwachsenenstrafrecht, geht Hartz IV paradoxerweise den umgekehrten Weg und bestraft junge Erwachsene von 15 bis 25 Jahren härter als Erwachsene. Offenbar sollen die jungen Menschen zu Kadavergehorsam gedrillt werden, damit ihnen jeglicher Widerspruch im Halse stecken bleibt, wenn der Staat bei ihnen gleich den Knüppel aus dem Sack holt und jungen Erwachsenen ohne Ermessungsfreiraum in Nullkommanichts den gesamten Regelsatz für drei Monate streichen kann!
Jugendliche können in ihrer Existenz bedroht und der Obdachlosigkeit preisgegeben werden, wenn sie sich weigern, eine der oft unsinnigen Maßnahmen oder einen der ausbeuterischen Ein-Euro-Jobs anzunehmen, oder wenn sie diese abbrechen. Es besteht noch nicht einmal eine Pflicht, dann wenigstens Lebensmittelgutscheine anzubieten! Während nur vier Prozent der 25- bis 50-Jährigen den gesamten Regelsatz gestrichen bekamen, avancierte die Sanktion bei den jungen Erwachsenen mit gut 38 Prozent zu einem Massenphänomen. Mit diesem „Sonderrecht“ gegen junge Erwachsene verfolgt der Staat angeblich das Ziel, einer Langzeiterwerbslosigkeit von vornherein entgegenwirken. Statt einer wirklichen Qualifikationserweiterung werden viele junge Menschen zur Aufhübschung der Arbeitslosenstatistik in sinnentleerte Warteschleifen oder ebensolche Ein-Euro-Jobs gezwungen, die nur Arbeitsplätze vernichten. Diese Art von Sanktionen, mittels derer alle Grundlagen zur Existenz entzogen werden, obwohl es kaum echte Arbeitsplätze gibt, sind in meinen Augen einer Demokratie und eines Sozialstaates unwürdig! Die Grenze von 25 Jahren ist dazu willkürlich gezogen und verstößt damit gegen das Gleichbehandlungsgebot. Auch findet hier eine klare Diskriminierung nach dem Alter statt. Soll diese menschenverachtende Umgangsform mit den Unterfünfundzwanzigjährigen als Drohgebärde betrachtet werden, weil vielleicht bereits geplant ist, sie bei einem sich ausweitenden Mangel von tatsächlichen Arbeitsplätzen auf alle Altersstufen auszuweiten? Das schwarz-gelbe Gruselkabinett hat sicherlich noch einiges in petto. Ich bin aufs Dekadenteste gespannt!
6. Letzte Woche wurde in „Monitor“ beschrieben, wie sehr die medizinische Grundversorgung der Armen in Deutschland in Gefahr ist. Krankenversicherte müssen seit der sogenannten Gesundheitsreform 2004 Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, selbst bezahlen. Vielen Armen fehlt dazu aber schlicht und ergreifend das Geld. Leider ist davon auszugehen, dass der Gesundheitszustand von Rentnern, Geringverdienern und Hartz-IV-Beziehern oft deutlich schlechter ist als der von Besserverdienenden. Deswegen schlossen sich im westfälischen Dülmen jetzt Bürger zusammen und gründeten eine „Medikamententafel“, damit Menschen, die wenig haben, ihre Schmerzsalben, Erkältungsmittel oder Antihistaminika zum halben Preis bekommen. Seit sich der Staat immer mehr aus der Verantwortung für seine Bürger zieht, schießen die „Tafeln“ in allen möglichen Bereichen aus dem Boden und helfen den Betroffenen ebenso, wie sie sie beschämen. Laut einer Studie des „Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ berichten 20 Prozent der befragten Bezieher von Hartz IV darin, dass sie rezeptfreie Medikamente nicht mehr bezahlen können. Im eiligst zusammenfantasierten Regelsatz sind lediglich 15 Euro für Gesundheit und Medikamente vorgesehen. Haben Politiker wirklich nicht darüber nachgedacht, dass der Verzicht auf Medikamente dramatische Entwicklungen nach sich ziehen kann, eine unbehandelte Erkältung etwa eine Lungenentzündung? Oder wird klammheimlich nicht das sozial, sondern ökonomisch verträgliche Frühableben armer Menschen absichtlich in die Wege geleitet?
7. Aus der Stellungnahme der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geht hervor, dass jeder zehnte Erwerbstätige, der wegen seines geringen Arbeitseinkommens zusätzliche Hartz-IV-Leistungen bezieht, im öffentlichen Dienst oder einem Unternehmen im öffentlichen Sektor beschäftigt ist. Demnach beziehen 131.722 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte des öffentlichen Dienstes noch Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Zahl der Aufstocker, die aus Tätigkeitsbereichen wie der öffentlichen Verwaltung, dem Bildungs- und Sozialwesen, sowie der Entsorgungswirtschaft kommen, liegt in Deutschland bei insgesamt 1,37 Millionen. Es ist wirklich ein Skandal, dass zehn Prozent der Aufstocker direkt oder indirekt vom Staat beschäftigt sind! Auch im öffentlichen Dienst gab es einen spürbaren Abbau von rund 0,7 Millionen Stellen.
8. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu„Hartz IV“ begründet nach Ansicht des scheidenden Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier keinen Anspruch auf eine Erhöhung der Regelsätze, weil deren Festlegung eben nicht Sache des Verfassungsgerichtes sei, sondern im Gestaltungsbereich des Gesetzgebers liege. Auf der einen Seite sei es Sache der Politik, für Solidarität mit denjenigen zu sorgen, die sich nicht selbst helfen können, auf der anderen Seite müsse bedacht werden, dass die Mittel dafür vom Steuerzahler aufgebracht werden und dass es bei der Belastung des Steuerzahlers Grenzen gebe. Papier sieht auch keine verfassungsmäßigen Bedenken gegen die in der Politik diskutierte Arbeitspflicht für Hartz-IV-Bezieher. Er legt es auf die juristische Goldwaage, die einen phänomenalen Unterschied zwischen Pflichten und Obliegenheiten zur Erlangung einer Leistung aufzeigt, und folgert, wer eine zumutbare Arbeit ohne triftige Gründe ablehne, müsse natürlich mit einer Leistungskürzung rechnen. Dass die Belastung der Steuerzahler Grenzen habe, scheint als Vorhaltung offensichtlich nur für bedürftige Bürger zu gelten, nicht für notleidende Bankster! Darin liegt wohl der kleine, aber feine Unterschied zwischen Leistungsträgern und Leistungsbeziehern. Die Ausgaben für Arbeitslosigkeit liegen bei knapp über fünf Prozent der ganzen Sozialleistungen, aber nur den Erwerbslosen wird die Hölle heiß gemacht!
9. Das menschenwürdige Existenzminimum, das ein Mensch zum Leben braucht, scheint eine klebrige, wie Gummi in alle Richtungen dehnbare Masse zu sein. Die Definition von Not und Notwendigkeit ist durch und durch politisch begründet. Zum Lebensnotwendigen für ein soziales Wesen gehören nicht nur die Unterkunft und der Schutz vor dem Verhungern, sondern auch, ein bisschen mitmachen zu können bei dem, was die anderen Gesellschaft und Kultur nennen. Dass die Sozialsysteme etwa in Dänemark und Irland ein Absinken auf das deutsche Hartz-IV-Niveau nicht zulassen würden, ist nicht einer irgendwie „objektiven“ Warenkorb-Berechnung geschuldet – die Lebenshaltung in Deutschland ist im internationalen Vergleich keineswegs billig –, sondern einer politischen Wertentscheidung. Wie viel Teilhabe darf es denn sein? Ein paar Zigaretten, Kondome und ein bisschen Kino? Oder dürfen die Erwerbslosen auch bei Sportvereinen oder Abi-Bällen mit dabei sein? Woraus das höchste Verfassungsgut nun genau besteht, entzieht sich einer unabänderlichen Fixierung, denn es wird sowohl von sich wandelnden gesellschaftlichen Anschauungen als auch von der technologischen Entwicklung und der Schwelle der Leistungskraft des modernen Sozialstaats bestimmt. Welche gesellschaftlichen Anschauungen hier zum Tragen kommen, scheint jenseits der Menschenwürde bloße Verhandlungssache zu sein. Wischiwaschi also?
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) –
siehe auch „Die Linke“