DIE LINKE.  Bremen 


2. Februar 2010

265. Montagsdemo: "Auf Erwerbslose darf mal wieder scharf geschossen werden"

Elisabeth Graf

1. Auf Erwerbslose darf offenbar mal wieder scharf geschossen werden. Verbal natürlich „nur“, aber der Bogen wird doch gewaltig überspannt, wenn Ministerpräsident Roland Koch von einer „Perversion des Sozialstaats­gedankens“ spricht und dabei meint, dass sich für viele das Arbeiten gar nicht mehr lohne, wenn die Regelsätze für Kinder erhöht würden. Es ist immer die ewige alte Leier vom Lohnabstandsgebot, wobei bewusst verschwiegen wird, dass eine „Lösung“ nur darin bestehen kann, endlich vernünftige Mindestlöhne einzuführen und dabei natürlich auch die Löhne selber anzuheben. Wenn die Sätze für Kinder zu hoch sind, wieso konnte sich dann seit Einführung der menschenverachtenden Hartz-Gesetze die Kinderarmut verdoppeln, müssen so viele Kinder zur Tafel geschickt werden? Seit wann bekommen Menschen, die hart arbeiten, auch tatsächlich ein dementsprechendes gutes Einkommen? Aus welchem Märchenbuch ist das denn? Arbeitet ein Ministerpräsident Koch hart, oder kämpft er nur mit harten Bandagen und schießt dabei mit Kanonen auf Spatzen?

Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt fällt in den hetzerischen Chorgesang mit seiner Behauptung ein, legale Arbeit werde „unattraktiv“, wenn die Grundsicherung zu hoch wäre. Die „Blöd“-Zeitung legt nach mit der Suggestivfrage, ob Hartz IV also faul mache. Mit dem Spruch „Arbeit soll sich wieder lohnen“ meint „Blöd“ aber nicht, dass höhere Löhne gezahlt werden sollen, nein: Alles, was Arbeit lohnender macht, würde die Profite des Kapitals vermindern. Arbeit für sechs oder 7,50 Euro, von der nicht einmal die Miete bezahlt werden kann, soll sich angeblich dann wieder „lohnen“, wenn Hartz IV für Erwerbslose gekürzt wird. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Je niedriger das Hartz IV-Niveau, desto größer wird der Druck, die Löhne zu senken, was dazu führt, dass sich Arbeit immer weniger lohnt. Genau das scheint die „Blöd“ anzustreben, obwohl sie selbstredend das Gegenteil behauptet. Wenn Koch bereits die gegenwärtigen Regelsätze von Kindern für „pervers“ hält, nicht jedoch die vielen existierenden Hungerlöhne, und das skandalöse Verhalten derartiger Arbeitgeber gar nicht erst thematisiert, dann muss die Frage auf den Tisch, wer oder was hier eigentlich pervers ist!

Das Gehetze gegen Erwerbslose, die angeblich erwerbslos sein wollen, taucht pünktlich zum Jahresbeginn 2010 auf. Es wird seit Wochen nichts unversucht gelassen, Erwerbslose in Misskredit zu bringen, um von der beschämenden Realität abzulenken, dass in diesem reichen Land die Armut immer größerer Bevölkerungsanteile im gleichen Verhältnis wächst wie die Profite der Unternehmen und die ungeheuerlichen Boni ihrer Manager. Sicherlich soll auch die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Höhe der Kinderregelsätze hübsch arbeitgeberfreundlich gestaltet werden, um die Benachteiligung des „abgehängten Prekariats“ und seiner fast chancenlosen „Hartz-IV-Brut“ konstant zu halten. Die Richter bekommen durch die Medien vorgekaut, was Koch und Konsorten von sich geben, und ich glaube nicht, dass sie davon unberührt bleiben können. Die eigentliche Perversität des Leistungsgedankens besteht doch darin, dass nach 60 Jahren Bundesrepublik zehn Prozent der Bevölkerung 60 Prozent des gesamten Kapitals besitzen! Die Umverteilung von unten nach oben geht munter weiter, weil Politik und Wirtschaft so wunderbar Hand in Hand arbeiten und sich gegenseitig die Wünsche von den Lippen ablesen, um sich abwechselnd ein Häppchen nach dem anderen ins feinkostverwöhnte Mäulchen zu schieben.

2. Was Roland Koch nicht sofort gelingen will, wird in Köln offenbar einfach mal eben umgesetzt. Die sogenannten Ein-Euro-Jobs wurden dort wegen „finanzieller Engpässe“ bereits seit Mitte 2009 sukzessive gekürzt und scheinen nun verschwunden zu sein. Durch die Medien geistert bereits seit Monaten die Nachricht von einem sich androhenden Milliardendefizit bei der Bundesagentur für Arbeit und dass deswegen gespart werden müsse. Für manche Transferleistungsbezieher, die die 50 überschritten haben, bedeutet dies, dass sie nur noch sehr vage Aussichten auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Dennoch kann sich durchaus ein Arbeitsdienst an den nächsten reihen, von der sozialversicherungspflichtigen ABM-Stelle zum Ein-Euro-Job mit einer Aufwandsentschädigung von 1,30 Euro die Stunde. Natürlich immer beim gleichen Maßnahmeträger, der sich daran sicherlich sein Näschen mit Steuergeldern vergolden konnte. Beim sogenannten Null-Euro-Job sollen dann bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden lediglich noch die Fahrtkosten übernommen werden. Qualifizierungen oder Bewerbungen sind dabei nicht mehr vorgesehen. Dennoch wird schwere körperliche Arbeit erwartet, wie in einem ganz normalen Job auch.

Aber es ist nun mal kein normaler Job. Wehe, wenn die so schamlos ausgebeuteten Null-Euro-Jobber unentschuldigt fehlen: Dann hagelt es existenzbedrohende Kürzungen von erst 30 und dann 60 Prozent! Normale Arbeitnehmer müssen solche Kürzungen nicht befürchten oder gar ertragen. Perverserweise nennt sich diese Zwangsmaßnahme „Wege in Arbeit“, obwohl sie bestimmt nie dorthin führen, sondern vielmehr in Armut und Sklaverei, zur kompletten Aushöhlung, ja Zerstörung jahrzehntelang erkämpfter Arbeitnehmerrechte! Bei dieser Art sogenannter Mehraufwandsentschädigung werden offenbar nur die Fahrtkosten bezahlt. Wenn der Mehraufwand aber höher oder die Zuweisung rechtswidrig sein sollte, sollte meiner Meinung nach Widerspruch gegen die Zuweisung oder, bei abgelaufener Widerspruchsfrist, ein Antrag auf Überprüfung der Zuweisung gestellt werden. Ich würde eventuell eine Klage vor dem Sozialgericht mit Feststellungsantrag auf Rechtswidrigkeit der Zuweisung und Leistungsantrag auf Zahlung des ortsüblichen Arbeitsentgeltes als öffentlich rechtlicher Erstattungsanspruch einreichen. Merke: Wo kein Kläger, da auch kein Richter!

3. Das städtische Freizeitbad in Worms entließ vier Kassiererinnen fristlos, weil sie eine Trinkgeldkasse führten. Aus der Kaffeekasse bastelte der Leiter des Freibades eine Schwarzgeldkasse und den Verdacht der Korruption. Muss er von sich auf andere schließen? Seit Jahren habe eine Tupperdose auf dem Tresen gestanden, in der sich am fraglichen Tag 1,32 Euro befunden. Im Spind fanden sich weitere 34,02 Euro. Seitdem klagen die Kassiererinnen auf Wiedereinstellung. Bereits zweimal trafen sie sich mit den Wormser Freizeitbetrieben vor dem Arbeitsgericht Mainz. Die Richterin schlug vor, die Kündigung in eine Abmahnung umzuwandeln, doch die Freizeitbetriebe lehnten den Vorschlag ab. Der Streit erinnert fatal an weitere Bagatellkündigungen, die in den vergangenen Monaten für Aufsehen sorgten: an die Entlassung der Supermarktkassiererin Emmely, die angeblich Leergutbons einlöste, oder an die Altenpflegerin, die mehrere Maultaschen mit nach Hause nahm. Wie in jenen Fällen beschuldigen auch die Schwimmbad-Kassiererinnen ihren Arbeitgeber, die Freizeitbetriebe Worms, dass er sie loswerden wolle, wobei die nicht genehmigte Trinkgeldkasse nur als Vorwand diene.

Neu ist, dass im Kassiererinnenstreit der Arbeitgeber kein privates Unternehmen ist, sondern eine Stadt. Ich finde es mehr als empörend, dass die 49 bis 55 Jahre alten Kassiererinnen vor die „Wahl“ zwischen Pest und Cholera gestellt wurden, dass sie entweder gehen sollen oder ab jetzt halbtags als Putzkräfte mit erheblichen Geldeinbußen arbeiten sollten. Dabei sind die Frauen nach zum Teil 25-jähriger Tätigkeit im Schwimmbad unkündbar, und unter normalen Umständen würde sie niemand rauskriegen. Ich kann es mir nur allzu gut vorstellen, dass der städtische Betrieb die vier Kassiererinnen gegen jüngere, billigere Arbeitskräfte austauschen möchte. Es wird nun immer ominöser, und ich vermute, dass der Bürgermeister des Städtchens eine blühende Fantasie hat. Denn zwei Monate nach der Kündigung behauptete er auf der Rathaus-Homepage, dass nicht die Bagatellgründe ausschlaggebend für die Kündigung seien, sondern „Fundsachenunterschlagung“. Der Bürgermeister spricht von Geldbörsen, Schmuck, Uhren und Handys, die aus dem Tresor des Bads verschwunden seien. Auch der Anwalt der Kassiererinnen hält die erneuten Vorwürfe für ein Ablenkungsmanöver, weil die Stadt merke, sie könne den Prozess vor dem Arbeitsgericht nicht gewinnen. Erst ist es Trinkgeld, das zum angeblichen Fundgeld mutiert, und demnächst haben die Mandantinnen wohl im Schwimmbad mit Rauschgift gedealt.

4. Alea iacta est: Der Post-Mindestlohn ist gekippt. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Konkurrenten der Deutschen Post Recht gegeben und deren Mindestlohn für rechtswidrig erklärt: Beim Zustandekommen der Verordnung habe das Bundesarbeitsministerium „gravierende Verfahrensfehler“ begangen. Der Mindestlohn für Briefträger von 9,80 Euro war zwischen dem von der Deutschen Post dominierten „Arbeitgeberverband Postdienste“ und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ausgehandelt und von der früheren Bundesregierung 2008 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Mehrere private Konkurrenten der Deutschen Post wie die PIN Mail AG und TNT sowie ein Arbeitgeberverband wehrten sich gegen eine Verordnung, die den Mindestlohn auf die gesamte Branche ausweitete. Klar, das wird nun natürlich Lohnkürzungen zur Folge haben! Ex-Arbeitsminister Olaf Scholz hält einen Mindestlohn für Briefträger trotz des Gerichtsurteils gegen die einst von ihm erlassene Verordnung weiter für möglich.

Auch Verdi-Vize Andrea Kocsis erklärte, ihre Gewerkschaft halte an den bisherigen Mindestlöhnen fest: Sie gewährleisteten einen Lebensunterhalt ohne ergänzende Hartz-IV-Leistungen. Wenn die neue Bundesregierung eine Nachfolgeregelung verweigere, müsse sie sich den Vorwurf gefallen lassen, „die Beschäftigten im liberalisierten Briefmarkt der Ausbeutung auszuliefern und Steuergelder für unsinnige Sozialsubventionen hinauszuwerfen“. Während „Die Linke“ einen Mindestlohn von zehn Euro für alle Branchen forderte, um sicherzustellen, dass der Zusteller von seinem Lohn auch leben kann, erklärte der unsägliche Präsident des von Post-Wettbewerbern getragenen A„rbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste“, Florian Gerster, das Leipziger Urteil bringe Rechtssicherheit für die Unternehmen und bedeute „grünes Licht für die Schaffung neuer Arbeitsplätze“. Aber was für welche? Arbeit, Arbeit über alles – und immer weiter so mit einem sich verselbständigenden Wettbewerb, wo ihn keiner braucht! Jeder weiß, dass die „Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste“ von den Arbeitgebern gegründet wurde. Wenn hier Arbeitgeber und Gewerkschaft über Tarifverträge diskutieren, ist das ein Selbstgespräch. Solche Tarifvereinbarungen gehören verboten! Wann wacht Frau von der Leyen aus ihrem Dornröschenschlaf auf und macht vernünftige Arbeitsgesetze?

5. Unions-Fraktionsvorsitzender Volker Kauder hat die super Schnaps-, äh: Spar-Idee, Eltern von Schulschwänzern das Kindergeld zu kürzen. Er könne es „nicht hinnehmen, dass junge Leute – Deutsche, aber vor allem Zuwanderer – die Schule schwänzen“. Ich weiß nicht, woher Herr Kauder sein „Wissen“ bezieht, ob zum Beispiel irgendwelche Klassenbücher belegen, dass überwiegend Migranten die Schule schwänzen, oder nach welcher Statistik er zu seiner Aussage kommt. Er irrt auch darin, dass viele Menschen glaubten, „ihre einzige Perspektive sei Hartz IV und das Verweilen im Arbeitslosengeld II ihr natürlicher Lebensweg“, denn Hartz ist eine Vorhölle mit Verfolgungsbetreuung, und dieser Albtraum ist alles andere als eine Perspektive. Hat sich Herr Kauder dies von den Berlinern Heinz Buschkowsky (SPD) und Stefanie Vogelsang (CDU) „abgeguckt“, oder södert er schlicht Kauderwelsch? Immer nur die harte Gangart und keine Frage danach, warum Kinder und Jugendliche die Schule schwänzen! Haben sie Angst vor Mitschülern, den Lehrern, halten sie den Stress nicht aus, oder fragen sie sich, warum sie sich anstrengen sollen, weil sie keine Chance für sich sehen, jemals durch Bildung auf einen „grünen Zweig“ kommen zu können? Dieses bescheidene, reaktionäre dreigliedrige Schulsystem gehört abgeschafft, damit alle Kinder eine Chance auf Bildung bekommen können! Gegenvorschlag: Wie wäre es, wenn allen Bundestagsabgeordneten die Diäten gekürzt werden, wenn sie nicht im Bundestag erscheinen? Wie oft sind da massenhaft leere Stühle zu sehen!

6. Arbeitsministerin von der Leyen möchte das Wort Hartz IV aus dem allgemeinen Sprachgebrauch verbannen. Der Begriff sei so negativ besetzt, dass er eine differenzierte Debatte über Langzeitarbeitslosigkeit behindere. Deshalb sei es für sie „absolut wünschenswert, dass das Wort Hartz IV auf die Dauer verschwindet“. Entgegen der von Roland Koch geforderten strengeren Arbeitspflicht für alle Hartz-IV-Bezieher wünscht sich von der Leyen, dass am Anfang „keine Drohkulisse“ stünde, sondern eine „Perspektive“. Arbeitsangebote müssten eine „echte Brücke aus der Arbeitslosigkeit“ bieten: „Alleinerziehende brauchen keine Arbeitspflicht, sie brauchen Kinderbetreuung.“ Die Höhe der Regelsätze will die Ministerin beibehalten, sie entsprächen dem Existenzminimum. Alle, die davon vegetieren müssen, wissen, dass das nicht stimmt! Darunter gehe es nicht. Das klingt in meinen Ohren mal wieder nur nach Mogelpackung und Pseudo-Schadensbegrenzung, denn die Verfolgungsbetreuung soll ebenso bleiben wie das viel zu wenige Geld. Es ist, als ob Seife in knallrosa Bonbonpapier eingewickelt würde: außen hui und innen pfui! Wenn das Wort Hartz IV verbannt werden soll, muss das ganze System komplett abgeschafft werden. Bloße Änderungen von Passagen reichen da nicht aus. Oder muss das Ganze mit dem Gequake und Geschnatter von Schönrederei abgetan werden? Poliert Märchentante Zensursula mal wieder am eigenen Image und käut das eigene Geschwätz mit den Alleinerziehenden und der Kinderbetreuung aus der Zeit wider, als sie noch Familienministerin war? Nach Meinung von Sprachforschern lässt sich der Begriff Hartz IV nicht mehr aus dem deutschen Sprachgebrauch verdrängen.

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)

Quelle: http://www.dielinke-bremen.de/nc/politik/aktuell/detail/artikel/265-montagsdemo-auf-erwerbslose-darf-mal-wieder-scharf-geschossen-werden/