DIE LINKE. Bremen
1. In der eiskalten ersten Januarwoche stürzte die Bremerin Marlies Tegtmeier in der Innenstadt so unglücklich, dass sie sich ihr Knöchelgelenk brach. Zwei Tage später wurde sie in einem Bremer Krankenhaus operiert und in ihr Fußgelenk, das sie nun sechs Wochen nicht belasten darf, eine Metallplatte eingesetzt. Sie bekam einen einfachen Gipsverband um den operierten Fuß und einen Gummistrumpf für das gesunde Bein, um einer Thrombose vorzubeugen. Mit viel Mühe gelang es ihr einmal, unter Zuhilfenahme eines Gehbockes zur Toilette im Krankenzimmer zu gelangen. Daraufhin wurde prompt in ihrem Krankenbericht vermerkt, Frau Tegtmeier könne problemlos (!) „gehen“. Gemäß diesem Wunschdenken wurde sie nur einer Woche nach der Operation gegen ihren Willen entlassen. Es ist schön, wenn die Wundheilung von Marlies Tegtmeier – deren Namen ich hier geändert habe – normal vonstatten geht und angeblich keiner stationären Behandlung mehr bedarf. Leider wurde in keiner Weise dem Umstand Rechnung getragen, dass an dem gut heilenden Fußgelenk noch ein Restmensch mit individueller Lebensgeschichte und persönlichen Lebensumständen dranhängt.
Marlies Tegtmeier ist eine stark übergewichtige Frau von Mitte 40, die allein in einer kleinen Wohnung im ersten Stock am Stadtrand von Bremen lebt und eine wirklich bescheidene Rente bezieht. Sie leidet unter Störungen ihres Gleichgewichtes und der Feinmotorik. Dessen vollkommen ungeachtet wurde Frau Tegtmeier von zwei Pflegern in ihrem Bett zu Hause abgeliefert und bekam noch einen Toilettenstuhl daneben gestellt. Da lag sie nun hilflos und kam nicht allein aus ihrem niedrigen Bett heraus, geschweige denn zur Toilette. Ihr war zwar eine Haushaltshilfe für vier Stunden am Tag zugesprochen worden, und zur täglichen Anti-Thrombose-Spritze sollte auch eine Krankenschwester vorbeischauen, doch durften diese ihr nicht bei der Körperhygiene helfen, nur beim Wechseln des Gummistrumpfes. Diese völlig unzureichende Hilfe nützte ihr auch gar nichts, als sie nachts zur Toilette musste und sich in ihrer Not nicht anders zu helfen wusste, als um vier Uhr morgens telefonisch einen Freund um Hilfe zu bitten. Der rüstige 72-Jährige, der als einzige weitere Person einen Schlüssel zur Wohnung besitzt, eilte auf seinem Rad durch Schnee und Eis herbei. Der am nächsten Vormittag herbeigerufene Hausarzt tat endlich das einzig Vernünftige und wies Frau Tegtmeier erneut ins Krankenhaus ein. Von dort soll sie nun für wahrscheinlich vier Wochen zur Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim gebracht werden.
Marlies Tegtmeier ist leider kein Einzelfall, weil seit 2004 die Leistungen der Krankenhäuser nicht mehr tageweise abgerechnet werden, sondern nach einer ominösen Fallpauschale, je nach Art der Krankheit. Die tägliche Unterfinanzierung der Krankenhäuser wird durch die unsäglichen Fallpauschalen natürlich auch nicht gerade beseitigt. Wie bei Pauschalen üblich, werden sie immer viel zu niedrig „bemessen“, um „überflüssige“ Kosten an momentan oder dauerhaft ökonomisch nicht verwertbaren Menschen zu sparen. Diese menschenverachtende, neoliberale Art der Abrechnung tobt sich natürlich auf dem Rücken der Patienten aus, die dann „blutig entlassen“ werden. Wer sich zu früh belastet, riskiert, nochmals operiert zu werden. Weil die Krankenkassen gesetzlich nicht unbedingt dazu verpflichtet sind, eine Haushaltshilfe zu bezahlen, kann hier von einer nicht hinnehmbaren Versorgungslücke gesprochen werden. Gerade angesichts der steigenden Zahl alter und alleinlebender Menschen ist dieser Praxis unbedingt ein Riegel vorzuschieben! Wo, wenn nicht im Krankenhaus – wie der Name schon sagt – sollen gebrechliche, kranke Menschen gesund gepflegt werden?
Auch wenn das schwarz-gelbe Gruselkabinett alles dransetzt, den Sozialstaat immer weiter abzubauen, muss die Fallpauschale dringend abgeschafft und die Einführung einer Kopfprämie unbedingt verhindert werden! Die viel beschworene sogenannte Eigenverantwortung kann bei einer durch Dumpinglöhne und Massenarbeitslosigkeit beständig wachsenden (Alters-)Armut von immer weniger Menschen bezahlt werden. Die Bremer Rentnerin Elsbeth Rütten gründete eine Interessengemeinschaft „Ambulante Versorgungslücke“, nachdem sie zwei Male erfahren musste, wie hilflos sie sich selbst nach Operationen zu Hause überlassen wurde, ohne sich die notwendige Hilfe von ihrer schmalen Rente kaufen zu können (siehe auch Hans-Dieter Binder, 185. und 201. Montagsdemo).
2. Nun ist es amtlich, dass jeder dritte Hartz-IV-Bescheid falsch ist und sogar der Chef der Bundesagentur seine Mitarbeiter für inkompetent hält. Die Arbeitsverwaltung hat im vergangenen Jahr knapp 280.000 Hartz-IV-Bescheide korrigieren müssen. In 36,4 Prozent aller Fälle wurde den Widersprüchen gegen Hartz-IV-Bescheide ganz oder teilweise stattgegeben. Ich vermute, dass die Anzahl von falsch ausgestellten Bescheiden noch um ein Vielfaches höher ausfiele, wenn sich endlich mal alle zur Wehr setzten! Das für „Grundsicherung“ zuständige Bundesagentur-Vorstandsmitglied Heinrich Alt führte die hohe Zahl falscher Bescheide auf „erhebliche Qualifikationsdefizite“ zurück, die durch eine hohe Personalfluktuation in den Arbeitsgemeinschaften noch verschärft würden. Die Geschäftsführer der argen Argen beklagten sich darüber, dass sie über zu wenig ausgebildetes Personal für das Ausstellen der Bescheide verfügten. Die riesige Schlamperei ist also kein Fehler der Mitarbeiter, sondern der Politiker, die dieses Gesetz mit viel zu heißer Nadel gestrickt haben! Wenn Hartz-IV-Bezieher so schlampig agierten wie viele Mitarbeiter der Job-Center, dann wären sie schon dreimal auf null Prozent sanktioniert worden und vermutlich obdachlos.
3. Einerseits forderten in Leipzig zahlreiche Zeitungsleser per Anruf oder E-Mail den Einsatz von Erwerbslosen zum Schneeschippen. Die Leipziger Arge verlautbarte, dass es keine Rechtsgrundlage für einen generellen Einsatz von arbeitslosen Menschen zu Tätigkeiten im Winterdienst gebe – ausnahmsweise und vorübergehend seien aufgrund der meteorologischen Ausnahmesituation aber Wege gefunden worden, Teilnehmer aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zum Schneeräumen an besonders neuralgischen Abschnitten einzusetzen. Ab 8 Uhr sollten zusätzlich etwa 150 Arbeitskräfte des geförderten Arbeitsmarktes dem Schnee „zu Flocke“ rücken. Andererseits sollen Ein-Euro-Jobber in Völschow Ärger bekommen, die einen ganzen Tag Schnee geschippt haben: Weil sie von der Landentwicklungsgesellschaft Rosenow zum Ästeschneiden eingesetzt werden, ist ihnen das Schneeräumen ohne Sondergenehmigung strikt verboten. Das hört sich ja nach einer ungemein „zusätzlichen“ Beschäftigung an!
Einen Lohn werden sie für die Schufterei nicht bekommen, sondern sich für den Tag mit der Schneeschaufel sogar noch „Urlaub“ nehmen müssen, als ob es sich dabei um ihr Privatvergnügen gehandelt hätte, und wie wir alle wissen, bekommen Ein-Euro-Jobber keine Lohnfortzahlung im Urlaub! Aber das Schneeschippen ist Ein-Euro-Jobbern selbst dann grundsätzlich verboten, wenn Gefahr im Vollzuge ist. Das hat die Arge nun mal so festgelegt, und daran ist auch überhaupt nicht zu rütteln, selbst wenn der Bürgermeister persönlich die Ein-Euro-Jobber mit dem Schneeräumen beauftragte. Basta! Dieser Herr hatte nämlich den herzallerliebsten Gedankengang, dass die Ein-Euro-Jobber ruhig den Bürgersteig räumen könnten, weil ihnen schließlich auch der Weg freigemacht wurde, damit sie zu ihrem Bauwagen und zu ihrem Arbeitsort kommen. Gerne wüsste ich, warum dann nicht der Bürgermeister oder die Trägergesellschaft Ärger bekommen sollen, sondern die Ein-Euro-Jobber, die hier zu bloßen Befehlsempfängern degradiert wurden und mit einer Kürzung ihrer Bezüge zu rechnen haben, wenn sie sich widersetzen. Das kennen wir doch! Wenn auch mühsam, ist Widerstand aber oft erfolgreich.
4. In der letzten Woche versammelten sich Hafenarbeiter vor dem Gebäude des „Gesamthafenbetriebsvereins Bremen“. Die Tarifverhandlungen wurden von massiven Protesten begleitet, weil sich die Arbeitgeber erdreisten, eine neue „unterste“ Lohngruppe für die Fahrer im Automobilumschlag schaffen zu wollen, nach der nur noch neun statt bisher 13 Euro (oder mehr) bezahlt werden sollen. Eine solche „Ergänzung“, besser: Aushöhlung des laufenden Tarifvertrages lehnten die Arbeiter selbstverständlich ab, denn wer möchte wohl trotz Vollzeitarbeit dauerhaft arm bleiben und zugleich zusätzlich am Tropf der Verfolgungsbetreuung hängen müssen? Bei diesem Treffen richtete sich der Protest nicht nur gegen die Arbeitgeber, sondern auch gegen die eigene Gewerkschaft. Die Rede des Verhandlungsführers der Gewerkschaft Verdi, Klaus Lindner, wurde mit Tröten, Knallern und Trillerpfeifen untermalt. Die Arbeiter fühlen sich von der Gewerkschaft nicht mehr gut vertreten. Meiner Meinung nach ist es an der Zeit, dass die Gewerkschaften sich als Vertreter der Arbeitnehmer verstehen und nicht als die der Unternehmer, nach dem Motto: Hauptsache, der Arbeitsplatz bleibt erhalten! Von Seiten vieler Unternehmen scheint ganz unverhohlen und offen eine Verschleckerisierung, also fast die Halbierung des Stundenlohns, ins Visier genommen zu werden!
5. Der designierte Baden-württembergische Regierungschef Mappus will Hartz-IV-Leistungen kürzen. Ausgerechnet bei den finanziell Schwächsten will er seine Sparleistungen abzwacken, im Klartext: lebensbedrohliche Hartz-IV-Kürzungen vornehmen. Weil die Ausgaben für Hartz IV mit rund 40 Milliarden Euro den größten Batzen im Ausgabenbereich darstellten, dürfe Hartz IV nicht zur Tabuzone erklärt werden, weil ansonsten die geplanten Steuersenkungen für die begüterte Klientel der schwarzgelben Koalition nicht zu finanzieren wäre. Das hat er so natürlich nicht gesagt, sondern ich lege ihm diese Worte in den Mund, weil ich vermute, dass sie seiner wirklichen Denkart eher entsprechen! Mappus machte mit seinen Äußerungen deutlich, dass die Kontinuität der neoliberalen Verabschiedung vom Staat weiter forciert werden soll.
6. Die Angriffe auf Hartz-IV-Bezieher gehen auf übelste Art weiter. Das „Erwerbslosenforum Deutschland“ bezeichnete die vom CDU-Vize und hessischen Ministerpräsident Roland Koch geforderte Arbeitspflicht für Hartz-IV-Bezieher als eine neue Runde übler Hetze gegen Erwerbslose und furchtbare Verdrehung der Realität. Er könne aber davon ausgehen, dass er mit seinen Vorschlägen nicht nur auf erhebliche Widerstände in seiner eigenen Partei stoßen sondern, bei Verwirklichung seines „brutalstmöglichen“ Kampf gegen Arbeitslose, ein Feuer der sozialen Unruhen entfachen werde, dass er nicht so schnell gelöscht bekommt. Martin Behrsing sagte, dass Koch diesmal allerdings den Bogen überspanne, indem er ein Leben mit Hartz IV als angenehme Variante ansieht. Meiner Meinung nach drückt sich damit eine völlige Unkenntnis der Bedingungen eines Dahinvegetierens in Ausgeschlossenheit von der Gesellschaft aus, das in jeder Hinsicht das genaue Gegenteil von angenehm bedeutet!
Offenbar vertritt Koch einzig die Interessen des Kapitals nach immer niedrigeren Löhnen und Plünderung der Sozialkassen, deren Vertreter maßgeblichen Anteil an der Erwerbslosigkeit haben. Verkleistern sich hier Staat und Unternehmer zusammen mit den Argen und den Trägerfirmen zu einer Art von „Einheitsbrei“, der sich Arbeitgeber nennt, aber immer mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vernichtet, um dann als Sklavenhalter die Erwerbslosen am liebsten lebenslangin prekäre Dumpinglöhne zu zwingen und sie dabei jeglicher Arbeitnehmerrechte zu berauben? Wo liegt der Unterschied zwischen Arbeitspflicht und Zwangsarbeit? In meinen Augen gibt es den nicht: Beides heißt jetzt auf Neudeutsch Workfare. Oder soll jetzt ein Testballon nach dem anderen für die Zündung der Endstufe zur Zwangsarbeit losfliegen? Ich könnte mich kringeln, wenn es nicht so traurig wäre, dass Koch Anreize zum Arbeiten geben will! Woher will er denn die Arbeitsplätze nehmen? Selber backen als euphemistischer Zuckerbäcker?
Statt die Verantwortlichen für die steigende Arbeitslosigkeit durch ihre Raffgier an den Pranger zu stellen, versucht er, den Erwerbslosen die Schuld dafür als persönliches Versagen in die Schuhe zu schieben. Koch kreiert sich damit selbst sozusagen zum höchst gefährlichen Brandstifter sozialer Unruhen. Verdammt noch mal, wenn ein Herr Koch es selbstverständlich findet, dass Menschen für den Erhalt von Transferleistungen als Gegenleistung arbeiten sollen, dann verlange ich als Gegenleistung für meine geleistete Arbeit in aller Selbstverständlichkeit, dass ich davon auskömmlich leben kann, also ein kleiner Urlaub mit der Familie im Jahr an der Nordsee drin ist und sich Geld ansparen lässt, ohne dabei von der Hand in den Mund leben zu müssen! Schließlich stelle ich mein Hirn, meine fachliche Qualifikation, mein Mitgefühl, meine Kraft, eben mich als kompetente Arbeitskraft ganz zur Verfügung! Das will ich natürlich angemessen honoriert sehen! Eine Arbeitspflicht und eine Ausweitung der Minijobs ist wirklich das Letzte, was wir gebrauchen könnten. Wenn in Deutschland jeder Politiker werden kann, notfalls auch lebenslang, sollten wir uns dann nicht, natürlich nur verbal, dafür einsetzen, dass bestimmte Dampfplauderer das Leben als Politiker nicht als angenehme Variante ansehen können? Die angenehme Variante ist ganz bestimmt nicht Hartz IV und Nichtstun, sondern eine qualifizierte Arbeit bei fair bezahltem Lohn! Das würden die Erwerbslosen sehr gerne tauschen.
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)
1. Im Ruhrgebiet wurden vergangene Woche die Festlichkeiten zur „Kulturhauptstadt“ begonnen. Erstmals wurde eine Region hierzu erklärt. Es war viel politische Prominenz vor Ort, auch aus der EU. Es ist eine gigantische Veranstaltung. In den Nachrichten wurde selten erwähnt, dass die Region Ruhr eine „Metropolregion“ ist. Eben diese wurde zur „Kulturhauptstadt“ ernannt.
Die EU hat Deutschland neu eingeteilt in elf Metropolregionen. Sie haben bereits eigene „Regierungen“ gebildet, im Norden als Verein, in denen auch Vertreter von Unternehmen sitzen. Diese Unternehmensvertreter sitzen dort neben den gewählten Volksvertretern, obwohl sie nicht durch das Volk gewählt wurden. Bremen ist ebenfalls in eine Metropolregion aufgegangen, zusammen mit Oldenburg.
Welche Gemeinden alle dazugehören, ist in der Arbeitslosenstatistik nachzulesen. Sie wird jetzt nach Metropolregionen geordnet, wie bereits aus Tabelle 1b ersichtlich. Die Bremer Politiker haben dies erst bemerkt, als ihre Förderanträge unbearbeitet zurück kamen: Anträge kann nur noch die Metropolregion stellen. Und wir in Bremen glauben immer noch an den Erhalt der Freien Hansestadt Bremen im Bundesland Bremen! Oder geht es uns wie beim Kanzlerbrief, dass der Bürgermeister plötzlich sagt: „Es war doch immer klar, dass daraus nichts wird!“?
2. Der Betriebsrat von „Beck’s Bier“ ist sauer: Die Geschäftsleitung will im Konzern deutschlandweit 386, in Europa insgesamt circa 800 Arbeitsplätze vernichten, so der „Weser-Kurier“ vom 9. Januar 2010. Gleichzeitig hat „Beck’s“ eine Aktion zur Sicherung der Boni für die Geschäftsleitung durchgeführt: Circa 200.000 Hektoliter Bier wurden an Getränkegroßhändler in Süddeutschland „verramscht“, und zwar mit großen Preisnachlässen und Beteiligung an Lagerkosten verkauft. Dadurch wird das Umsatzziel in Hektolitern erreicht und die Bonuszahlung „verdient“. Diese Belastung wäre einzusparen! Der Betriebsrat wird sich mit der Belegschaft standortübergreifend gegen die Konzernpläne wehren. Er bezeichnet sie als Gier! –
Dieses Jahr wieder sind Betriebsratswahlen. Für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin ist ein Unternehmen mit Betriebsrat besser als eines ohne. Das Betriebsverfassungsgesetz hat für viele Entscheidungen die Mitwirkung des Betriebsrates zwingend vorgeschrieben. Bei Massenentlassungen ist ein Sozialplan verpflichtend vorgeschrieben, aber nur bei Unternehmen mit Betriebsrat! Außerdem ist jede Personalentscheidung, also jede Einstellung oder Entlassung, unter Mitwirkung des Betriebsrates zu treffen. Auch Beschäftigungsträger sind Unternehmen. Gerade hier sind Betriebsräte dringend nötig! Betriebsratswahlen werden von den Gewerkschaften und der „Arbeitnehmerkammer“ Bremen unterstützt. Wer Betriebsratswahlen anregen möchte, sollte sich mit den Kolleg(inn)en und seiner Gewerkschaft unterhalten. Der „Bund-Verlag“ hat eine Anleitung herausgegeben, die von den Gewerkschaften kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Vorträge vor Ort werden bei einem gewissen Organisationsgrad ebenfalls angeboten.
Warum sage ich Mitarbeiter(innen) und nicht Arbeitnehmer(innen)? Ein-Euro-Mitarbeiter(innen) sind keine Arbeitnehmer(innen)! Auch Ein-Euro-Mitarbeiter(innen) profitieren von angemessenen Rahmenbedingungen wie Pausenraum, Kantine, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Wie viel Arbeitnehmereigenschaften den Ein-Euro-Mitarbeiter(inne)n zugestanden werden, ist in der Veränderung. Ich kenne eine Berufsgenossenschaft, die für Ein-Euro-Mitarbeiter(innen) Beiträge erhebt. Damit sind diese gegen Arbeitsunfälle versichert. Auch hier hat sich die Rechtslage geändert. Wer einen Arbeitsunfall als Ein-Euro-Mitarbeiter(in) hatte und von der Berufsgenossenschaft keine oder nur eine geringe Leistung erhielt, sollte dies noch mal hinterfragen. Wie dies geht? Wir gehen mit! Und was die Beschäftigungsträger angeht: Nur in einem Betrieb mit Betriebsrat kann sich dieser – auch gegen die Spielregeln – für die Ein-Euro-Mitarbeiter(innen) einsetzen. Zuständigkeiten lassen sich erklagen. Spielregeln ändern sich dann! Wie dies geht? Wir gehen mit!
3. Das neue Jahr bringt auch wieder die Frage mit: Welche Steuerklasse ist für mich richtig? Die Steuerklasse beeinflusst auch die Höhe eventueller Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld I, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld. In 2009 wurde das „Faktorverfahren“ neu geschaffen, für die Steuerklasse IV/IV bei Ehepaaren. Die anteilige Lohnsteuer wird anhand der geschätzten Einkommen aufgeteilt. Allerdings muss in jedem Fall der Besserverdienende mehr Lohnsteuern zahlen als ohne das Faktorverfahren. Daher auch hier vorher alles bedenken, auch die Sicherheit des Arbeitsplatzes und die Gesundheit. Das Finanzamt hat für dieses Thema zwei Merkblätter veröffentlicht.
Das Arbeitsamt zahlt ALG I nach der am 1. Januar 2010 eingetragenen Lohnsteuerklasse. Wenn allerdings die neue Lohnsteuerklasse zu einem geringeren Anspruch auf ALG I führt, wird diese berücksichtigt. Daher bei einem Steuerklassenwechsel immer die Ausführungen der Bundesagentur für Arbeit beachten! Ein Wechsel in das „Faktorverfahren“ ist kein Lohnsteuerklassenwechsel, so steht es in der Handlungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum ALG I (siehe Abschnitt DA 2.4 Absatz 2). Unter gewissen Voraussetzungen kann auch jetzt noch ein Steuerklassenwechsel zum 1. Januar 2010 erfolgen und ist damit auch für die Berechnung von ALG I bindend. Ein zweiter Wechsel der Lohnsteuerklasse im laufenden Kalenderjahr ist ohne zwingenden Grund nicht möglich. Dies alles steht in den Merkblättern. Ansonsten gilt: Wir gehen mit! Und: Die Möglichkeiten der Eintragung von Freibeträgen nutzen. Auch hierdurch erhöhen sich eventuelle Lohnersatzleistungen. Dieser Ratgeber war der Lohnsteuerkarte beigefügt.
4. Die Rechtsschutzversicherung muss bereits für die Gegenwehr gegen eine eventuelle Kündigung Unterstützung leisten, bevor diese überhaupt ausgesprochen wird. Diese Entscheidung von November 2008 war dem „Weser-Kurier“ am 5. Januar 2010 eine Veröffentlichung unter „Aktuelle Urteile“ wert. Der Arbeitgeber hatte dem Kläger mitgeteilt, dass aufgrund eines „Restrukturierungsprogrammes“ und „der damit verbundenen Stellenreduzierung“ beabsichtigt sei, ihm zu kündigen, falls er nicht einen ihm angebotenen Aufhebungsvertrag annehme. Das ist eine nicht zu beweisende Behauptung, wenn die Gegenwehr erfolgreich ist und die Kündigung nicht ausgesprochen wird. Daher steht die Pressemitteilung zu diesem Urteil unter der Überschrift „Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung des Arbeitgebers“. Die Entscheidung hat das Aktenzeichen IV ZR 305/07. Eine frühe Gegenwehr der Kolleg(inn)en ist wichtig! Wie dies geht? Wir gehen mit! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
Hans-Dieter Binder („Die Linke“)