DIE LINKE. Bremen
1. Kultusminister Helmut Rau vereinbarte mit Generalmajor Gert Wessels, dass die Bundeswehr in Baden-Württemberg verstärkt mit Schulen zusammenarbeiten wird. Künftig sollen Jugendoffiziere der Bundeswehr nicht mehr nur wie bisher Schulen besuchen, sondern auch in die Aus- und Fortbildung von Lehrern eingebunden werden. Mir kommt bei der Vorstellung, dass Pädagogen außerdem Seminare zur Sicherheitspolitik bei der Bundeswehr besuchen sollen, das nackte Grausen! Sollen die Schüler derart an sicherheitspolitische Themen herangeführt werden, wie ihnen dies die Bundeswehr mit der Bombardierung von Tanklastern bei der „Verteidigung der deutschen Freiheit am Hindukusch“ vormacht?
Ich vermag es mir lebhaft vorzustellen, wie die Schüler mit Informationen manipuliert, äh, gefüttert werden, denen zufolge sie – nach dem großen Vorbild der Bundeswehr – sowohl globale Konfliktvermeidung und Krisenbewältigung als auch nationale „Interessen“ erlernen. Vielleicht könnten chancenlose junge Menschen, frisch von den Bänken der Hauptschulen, nun ihre „strahlende Zukunft“ als Soldaten in Afghanistan sehen und sich dort kontaminieren oder töten lassen? Auch mit einer solchen Maßnahme können die Arbeitslosenzahlen prophylaktisch geschönt werden! Wird hier der Bildungsauftrag grundlegend missverstanden? Bildung soll doch in jungen Menschen Selbstbildungsprozesse initiieren, was sich wohl kaum mit militärischer Attitüde, Befehlsgehorsam und Strammstehen erreichen lässt. Wie Heraklit es so treffend ausdrückte: „Bildung ist nicht das Abfüllen von Fässern, sondern das Entzünden von Flammen.“ Damit sind keine zerstörerischen Flammenwerfer gemeint, sondern aufleuchtende, konstruktive Ideen!
2. Wie das Orakel von Delphi prophezeien uns mal wieder die Experten, auf dem deutschen Fachkräftemarkt werde es einsam, wenn die geburtenstarken Nachkriegsjahrgänge in Rente gehen. Weil manche Firmen dieser Entwicklung vorbeugen wollen, ergreifen sie Gegenmaßnahmen. So suchte ein 58-jähriger Kapitän, Stauerei-Inspektor und Leiter eines Stückgut-Terminals in Bremen noch einmal nach neuen Herausforderungen, wechselte den Arbeitgeber und passte bei der „BLG Logistic Group“ genau ins Profil. Er kümmert sich besonders um die Berufseinsteiger, wobei sich anfangs der Neuling und sein „Pate“ einen Arbeitsplatz teilen. Junge und Alte können in solchen „symbiotischen Beziehungen“ als „Wissenstandem“ voneinander lernen. Diese bewusst eingefädelten Lerngemeinschaften stellen eine der effektivsten Maßnahmen einer noch sehr jungen Wissenschaftsdisziplin dar: dem Altersmanagement. Mit der Schaffung von altersfreundlichen Arbeitsorganisationen sollen als Ziele die Umkehrung des Trends zu langfristigen Krankmeldungen und Frühpensionierung erreicht werden. Eine kluge Erkenntnis scheint sich hiernach durchzusetzen, wonach das Alter der Mitarbeiter noch lange nichts über ihre Fertigkeiten aussagt. Es wäre der Gesundheit aller sehr zuträglich, wenn die Arbeitszeit auf 30 Stunden bei vollem Lohnausgleich reduziert würde und somit weniger Menschen überlastet wären oder sich ausgeschlossen fühlen müssten!
3. Wenn der „Weser-Kurier“ zwar darüber schreibt, wie sich in Zukunft alte und junge Mitarbeiter ergänzen können und wie die Fähigkeiten beider zu nutzen sein können, so kann oder will die Leitung beim Umgang mit den eigenen älteren Mitarbeitern offenbar rein gar nichts davon umsetzen. Nein, im Gegenteil: Etwa 60 Mitarbeitern des „Weser-Kuriers“ flatterte bereits an einem Samstag Mitte November ein persönlicher Brief ihres Verlages ins Haus, in dem stand, dass „alle Mitarbeiter der Jahrgänge 1952 und älter“ von der „Neuregelung“ betroffen sind. Bis zum 18. Dezember 2009 wurde ihnen Bedenkzeit eingeräumt, ob sie nun an den „Vorteilen“ dieses Ausscheide-Modells teilzuhaben wollen oder nicht. Das Schreiben war mit der Nachricht versehen, dass diese Einladung nicht in Zusammenhang mit der Arbeitsleistung zu sehen sei. Wirklich? Am Montag darauf gab es bei vier Kollegen einen Anruf des Vorstands Hackmack, der Brief sei ein Versehen, sie seien „nicht gemeint“. Es gibt auch ältere Mitarbeiter, die gar keinen Brief erhielten.
Auch wurde behauptet, dass sich Vorstand und Betriebsrat in der Sache einig seien, was der Betriebsrat jedoch bestritt. Aber offenbar bezog sich der Brief auf ein älteres Modell, das eine angeblich weiche Landung in der Alters-Arbeitslosigkeit anbot. Oder vielmehr Altersarmut? Weil „die bisherigen Maßnahmen zur Kostensenkung bei Weitem nicht ausreichen, um drastische Ertragsrückgänge zu kompensieren“, sollte das Modell auf alle älteren Kollegen ausgedehnt werden. Pikanterweise verschweigt der Brief jedoch, dass die Jahrgänge „1952 und älter“, wenn es betriebsbedingte Kündigungen gäbe, weniger betroffen wären, weil sie durch längere Betriebszugehörigkeiten mehr Schutz vor Kündigungen haben. Wenn überhaupt, müsste den jungen, neuen Kräften gekündigt werden, was der Verlag scheinbar vermeiden will. Wie ernst die wirtschaftliche Lage wirklich ist, wissen die Vertreter der Belegschaft nicht. Seit Jahrzehnten schon klagen sie darüber, dass die Konstruktion der „Weser-Kurier“-Gruppe so beschaffen ist, dass Gewinne leicht auf die Besitzer-Familien Hackmack und Meier übertragen werden können und in der Bilanz der „Bremer Tageszeitungen AG“ als „Kosten“ auftauchen.
4. Letzte Woche protestierten etwa 30 Aktivisten des „Bremer Erwerbslosenverbandes“ sowie des „Mayday“- Bündnisses vor und in einer „Runtime“-Filiale in der Martinistraße. Dieser Personaldienstleister beschäftigt in Bremen Menschen zu niedrigen Ost-Löhnen, Kritiker sprechen bereits von „Sklavenarbeit“. Das Zeitarbeitsunternehmen bedient sich ausgesprochen trickreich perfider Methoden. Die „Angestellten“ schließen formal ihren Arbeitsvertrag mit einem Firmenteil ab, der in Magdeburg sitzt und folglich niedrigere Ost-Löhne zahlt. Der Tarif für eine „Hilfsarbeit ohne nähere Tätigkeitsangabe“ beträgt mit 6,15 Euro die Stunde über einen Euro weniger als im Westen, wo laut Tarifvertrag zumindest 7,31 Euro pro Stunde gezahlt werden muss. Daraus ergibt sich ein Lohnunterschied von mindestens 160 Euro brutto pro Monat. Es wird pro Stunde und Beschäftigtem also noch einmal ein Euro „Sonderprofit“ kassiert!
In Bremen unterhalte „Runtime“ faktisch nichts anderes als eine Briefkastenfirma, woran juristisch leider kaum etwas auszusetzen sei und wozu es kaum Rechtssprechung gibt. Wenn „Runtime“ bundesweit nach eigenen Angaben über 5.000 Menschen „beschäftigt“, kann sich jeder selbst den Gewinn ausrechnen, den sich das Unternehmen einverleibt – meiner Meinung nach auf Kosten der oft zwangsweise Beschäftigten und daher moralisch zu Unrecht. Der Hammer ist auch, dass „Angestellte“ gar nicht über ihr Gehalt sprechen dürfen und ein Zuwiderhandeln mit einer Vertragsstrafe von einem Monatslohn belegt ist! Bei Vollzeit beträgt diese drakonische Strafe etwa 950 Euro brutto, wovon netto rund 750 Euro übrig blieben. Diesen schändlichen Tariflohn handelte die „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ aus. Sie ist aber, wie das Landesarbeitsgericht Berlin vor einer Woche entschied, „nicht tariffähig“. Würde das Urteil rechtskräftig, könnten bundesweit 280.000 Leiharbeitnehmer rückwirkend einen Ausgleich für Löhne verlangen, die von der CGZP ausgehandelt wurden und unter den Branchenstandards liegen. Das Prinzip, im Westen nur den niedrigeren Ost-Lohn zu zahlen, machen sich dabei auch andere zunutze, zum Beispiel die neuen „XL-Filialen“ des Drogerie-Discounters Schlecker, der seine Mitarbeiterinnen bei der „Meniar-Zeitarbeits-GmbH“ in Zwickau einstellt.
5. Zwischen 1995 und 2007 entwickelte sich der Niedriglohnsektor in der Bundesrepublik von 14 auf 21,5 Prozent. Insgesamt befinden sich circa 6,5 Millionen Beschäftigte, von denen drei Viertel über eine Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügen, im Niedriglohnsektor, der somit kaum zu einem „Auffangbecken“ für Niedrigqualifizierte polemisiert werden kann. Eigentlich bräuchte ich nicht zu erwähnen, dass Frauen wieder verstärkt unter den Bedingungen des skrupellos durchökonomisierten Raubtier-Neoliberalismus leiden müssen: Sie stellen mehr als zwei Drittel der Niedriglohnbeschäftigten. So stärkt der Niedriglohnsektor die geschlechtsspezifische Lohn- und Klassenspaltung zwischen Frauen und Männern in Lohnarbeit. Die Dumpinglohnarbeit ist dort besonders groß, wo die Arbeitslosigkeit, die Minijobdichte und der Anteil der Lohnarbeiter(innen), die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen müssen, überdurchschnittlich sind.
Seit 2004 sinkt der durchschnittliche Stundenlohn von Niedriglohnbeziehenden und liegt aktuell in Westdeutschland bei skandalösen 6,88 Euro brutto, in Ostdeutschland bei 5,60 Euro. Leider erweisen sich alle Behauptungen von BDI-BDA, Ministerium, Bundesarbeitsagentur, Regierung oder Parlamentsparteien als Märchen, wonach ein Niedriglohnjob die Eintrittskarte in gut bezahlte und gesicherte Beschäftigung sei. Im Gegenteil stellt für viele Männer und noch mehr Frauen die Arbeit zu Niedriglohn einen Freifahrschein ins abgehängte Prekariat dar, den totalen Absturz in die gesellschaftliche Ausgrenzung und Ächtung. Meiner Meinung nach wird es jeden Tag deutlicher, dass wir dringend einen echten Mindestlohn und neue Gesetze in dem Dschungel der Grauzonen im Arbeitsrecht brauchen, die solche Auswüchse wie die Sklavenarbeit in der Zeitarbeitsbranche als sittenwidrig verbieten!
6. In Iserlohn müssen Schüler mit jedem Jahres- und Halbjahreszeugnis bei ihrer argen Arge vorsprechen. Diese entscheidet, ob sie einen weiteren Schulbesuch befürwortet oder nicht. Die Mutter einer 17-jährigen Schülerin klagt zu Recht, dass sie zwar erwerbslos sei, aber deswegen doch nicht entmündigt. Sollen die Kinder von Hartz-IV-Beziehern etwa kein Abitur machen dürfen? Ist die Arge vielleicht gehalten, diese Kinder so früh wie möglich in den Ausbildungsmarkt zu pressen? Die zuständige Arge versteht die „Empfindlichkeit“ der besorgten Mutter nicht und behauptet, dass die Vorladungen, die immer verharmlosend zu „Einladungen“ geadelt werden, doch „nur“ dazu dienen würden, den weiteren beruflichen Werdegang in einer Beratung zu besprechen. Ein Schulbesuch ist nicht durch die Arge genehmigungspflichtig, doch wenn entsprechende Voraussetzungen für eine schulische oder berufliche Aus- oder Weiterbildung nicht erfüllt seien, sind “Alternativen im Rahmen des Beratungsgesprächs“ zu „erörtern“, heißt es unempathisch lapidar im Behördendeutsch.
Die Arge-Sprecherin teilt auch nicht mit, welche „andere Voraussetzung“ oder welcher Notendurchschnitt gemeint sein könne oder worin im konkreten Fall „Hilfebedürftigkeit“ der 17-Jährigen bestehe. Es riecht, nein: Es stinkt nach Schikane, wenn das einzige „Handicap“ der Oberstufenschülerin darin zu bestehen scheint, dass sie die Tochter einer Hartz-IV-Bezieherin ist! Mit den Kindern Berufstätiger wird mit Sicherheit nicht so umgesprungen. In meinen Augen wird mal wieder der Versuch unternommen, Hartz-IV-Beziehern die Würde zu nehmen, indem ihnen nur allzu deutlich unterstellt wird, dass die Inanspruchnahme dieser Transferleistung mit Unfähigkeit, Dummheit und Faulheit gleichgesetzt wird. Ich finde es besonders für die Schülerin eine nicht hinnehmbare Schikane! Meine Kinder mussten zur Oberstufenzeit immer nur eine Schulbescheinigung vorlegen, die besagte, dass sie noch zur Schule gehen und an ihrer Ausbildung arbeiten. Wenn es keine gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen der Arge gibt, überlässt der Gesetzgeber viel zu viel Entscheidungsbefugnis dem jeweiligen Vermittler, der dafür wahrscheinlich gar keine wirkliche Kompetenz besitzt. Der Schikanierung werden so Tür und Tor weit geöffnet!
7. Wir befinden uns nicht nur in der besinnlichen Adventszeit, sondern nähern uns dem Jahresende und somit den Silvesterknallern. Als einen solchen betrachte ich persönlich den Vorstoß des BA-Vorstandsmitgliedes Heinrich Alt, er wolle Arbeitnehmer und Arbeitslose für eine „mögliche Krise“ auf dem Jobmarkt mit Qualifizierungsmaßnahmen für die Zeit danach rüsten. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: „für eine mögliche Krise auf dem Jobmarkt“, als wären wir nicht schon mittendrin! Gerüstet wird ganz woanders. Aber es kommt noch besser: „Nach der Krise sollten die Arbeitslosen und auch die Arbeitnehmer besser aufgestellt sein als zuvor.“ Dafür hat Herr Alt selbstverständlich ebenfalls ein Patentrezept auf Lager: „Wir wollen, dass alle Qualifizierungsmöglichkeiten, die es gibt, im nächsten Jahr auch wahrgenommen werden.“ Natürlich gilt das für Hauptschulabschlusskurse ebenso wie für Nachqualifizierungen für ältere Arbeitnehmer. Die bisher spärliche Nutzung der Kurzarbeiterregelung für Weiterqualifizierungen führt Alt in erster Linie auf fehlende Pläne bei den Betrieben zurück, weil keiner Programme für eine solch tiefe Krise und die Qualifizierung mit Hilfe von Kurzarbeit in der Schublade hatte.
Zwischen die weihnachtlichen Spekulatius, Printen und Makronen platziert Alt noch ein weiteres Schmankerl und zeigt, wie einfach alles werden kann: Seine Angebote besäßen auch eine „ideologische“ Komponente, denn „jeder Mensch“, dem er ein „Angebot“ mache, „seine Position am Arbeitsmarkt zu verbessern, fühlt sich von dieser Gesellschaft gebraucht.“ Weil immer wieder Beispiele zeigten, wie nach langer Zeit der Widereinstieg in den Arbeitsmarkt erreicht wurde, gebe es für ihn „vom Prinzip her keine hoffnungslosen Fälle“. In dulci jubilo, nun singet und seid froh, denn nächstes Jahr wird es bestimmt sehr spaßig und beglückend, wenn sich 7,5 Millionen qualifizierte Arbeitssuchende um 100.000 Stellen streiten! Damit das große Hauen und Stechen dann nicht so auffällt, werden ein paar mehr Qualifikationen ausgeschüttet, die dann etwa zum Diplom-Tellerwäscher befähigen. Wie wäre es auch mit einem Kurs, der mir den richtigen Einsatz des Ellenbogens leicht gemacht aufzeigt? Vielleicht entpuppt sich die überaus sinnvolle Qualifikation sogar als Kontaktbörse, und es findet sich dort der neue Lebenspartner. Egal wie: Hauptsache raus aus der Statistik, damit schnell wieder von einem baldigen Ende der Krise gejodelt werden kann!
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)