DIE LINKE. Bremen
1. Der Vorschlag der Bundesbank, das Renteneintrittsalter auf 69 Jahre zu erhöhen, wurde meiner Meinung nach völlig zu Recht als „dümmster Vorschlag des Jahres“ und als „Raubbau an der Gesellschaft“ bezeichnet, der wunderbar ins Sommerloch passt. Gleichzeitig ist er eine absolute Unverschämtheit, die deutlich aufzeigt, mit welcher Impertinenz sich offenbar raffgierige Bangster die Taschen mit Milliarden Euros vollschlagen und gleichzeitig Otto und Ottilie Normalverdiener durch diesen neuerlichen Versuch einer Rentenkürzung ans Portemonnaie wollen. Die Menschen sollen am besten schon vor Eintritt der Rente frühzeitig sozialverträglich ableben, oder wie soll das sonst gemeint sein? Die Bundesbank sollte sich lieber um eine kontrollierte Aufsicht im Vorstand der Banken kümmern, statt die Bürger mit solchen Parolen zu verunsichern!
Rente mit 69 – aber mit 35 Jahren bereits das Verfallsdatum überschritten haben und zum alten Eisen gehören? Das passt alles gar nicht zusammen. Nicht die demografische Entwicklung muss uns als Horrorvision auf der Nase tanzen, sondern vielmehr die hohe Erwerbslosigkeit, der Ausbau des Niedriglohnsektors, die Ein-Euro-Sklavenarbeit und andere prekäre Jobs, die insgesamt zu einer niedrigeren Rente führen! Dies ist wieder ein Thema, das von Mindestlöhnen und einer dringend notwendigen Umverteilung der Ware Arbeitsplatz ablenken soll, damit mehr Menschen die Chance auf eine zeitlich unbeschränkte und befriedigend bezahlte Beschäftigung bekommen können!
2. Weil das Bayerische Sozialministerium eine neue Förderrichtlinie über das Mittagessen an Ganztagsschulen erlassen hat, entfällt künftig die freiwillige Unterstützung des Landkreises, die bislang gewährt wurde. Dabei setzt die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer erst vor drei Monaten eine Richtlinie in Kraft, nach der für bedürftige Schulkinder die notwendigen Mittel für eine staatliche Förderung gewährt werden sollen. Mit der sogenannten Initialzündung für mehr Bildungsgerechtigkeit in Bayern scheint es nicht allzu weit her zu sein! Die Leidtragenden werden mal wieder die ausgegrenzten Kinder von ALG-II-Beziehern sein. Denn für deren Kinder bis zu 14 Jahren liegt der Tagessatz für Essen und Trinken bei 2,76 Euro. Wie von viel zu wenig nun noch Geld für ein Schulmittagessen abgezwackt werden soll, bleibt den weltfremden Bemessern dieser Skandalregelsätze überlassen. Wenn dann für den Resttag so gut wie nichts übrig bleibt, wird wieder gehetzt, das Geld werde von den eigenen Eltern für Rauchen, Saufen und Elektronik-Schnickschnack auf Kosten ihrer Kinder ausgegeben!
3. Es ist in allen Sommerferien seit Einführung der menschenverachtenden Hartz-Gesetze die gleiche Schweinerei und eine große Enttäuschung für alle Kinder von ALG-II-Beziehern, die sich ihr Taschengeld durch Ferienjobs etwas aufbessern wollen, um lang gehegte kleine Wünsche erfüllen zu können, die sich aus dem äußerst kargen Regelsatz nicht bestreiten lassen. Diesen Jugendlichen wird früh beigebracht, dass es sich für sie gar nicht lohnt, sich etwas dazuzuverdienen: Alles, was über den Freibetrag von 100 Euro hinausgeht, wird ihnen zu 80 Prozent abgezogen! Sie dürfen von 400 Euro beispielsweise nur 160 Euro behalten, der Rest wird ihren Eltern angerechnet und der „Bedarfsgemeinschaft“ abgezogen. Die Kinder von ALG-II-Beziehern sollen offenbar frühzeitig lernen, wo ihr Platz ist und bleiben soll: in der niedrigsten Gesellschaftsschicht, am Gängelband der Verfolgungsbetreuung durch die argen Argen! Anders als beim Bafög werden die geringen Nebeneinkünfte nicht übers Jahr verteilt berechnet, sondern gnadenlos im Monat des Zuflusses. Schüler, die Bafög bekommen, dürfen deutlich mehr verdienen. Dabei gelten seit Oktober 2008 neue Regeln: Im sogenannten Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten ist nunmehr ein Bruttoverdienst von 4.800 Euro erlaubt. Davon können die Kinder von Transferleistungsbeziehern nur träumen!
4. Die Bremer Bagis erlitt eine erneute Niederlage vor dem Landessozialgericht: Die Hartz-IV-Behörde kürzte die Miete einer Alleinerziehenden mit zwei Söhnen zu Unrecht. Nun entschieden die Richter(innen) in einem Grundsatzurteil, dass es im Sozialrecht keine Sippenhaftung geben darf! Nur wer selbst verantwortlich ist, darf auch sanktioniert werden, sagt das Landessozialgericht. Im konkreten Fall ging es um eine alleinerziehende Mutter aus Bremen-Nord, die drei Monate lang nur zwei Drittel ihrer Miete von der Bagis bekam. Nach einer wiederholten Sanktion wurden die ALG-II-Leistungen für den älteren, 21-jährigen Sohn für drei Monate ganz gestrichen. Die Bagis zahlte also nur für die Mutter und das zweite, noch minderjährige Kind. Daraufhin kam es zu Mietrückständen, und der Vermieter drohte mit Kündigung. Während das Bremer Sozialgericht das Verfahren noch für rechtmäßig hielt (Aktenzeichen S9 AS 40/09 ER), befand das Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen, dass die restliche Familie nicht durch die Sanktion des 21-jährigen Sohnes mitbestraft werden dürfe, auf den die Mutter keinen erzieherischen Einfluss mehr nehmen könne (L6 AS 335/09B ER). Eine Sanktion darf grundsätzlich nur jenen „erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen“ treffen, dem das „sanktionswürdige Verhalten“ vorgeworfen werden kann. Ein hoffentlich wegweisender Beschluss, der die bisherige, oft menschenverachtende Praxis in ihre Grenzen weist!
5. Nach einer britischen Studie neigen 20- bis 24-jährige Männer, die noch bei ihren Eltern wohnen müssen, deutlich stärker zu Gewalt als Gleichaltrige, die eine eigene Wohnung bewohnen. Gewalt geht vor allem von männlichen Jugendlichen und jungen Männern aus und ist oft mit Alkoholkonsum verbunden. In aller Regel werden andere junge Männer ihre Opfer. Mit zunehmendem Alter geht die Neigung zur Gewalt zurück, allerdings erst ab dem Alter von 24 Jahren. Mädchen sind insgesamt weniger gewalttätig, zudem geht die Gewaltneigung bei ihnen schon ab 20 Jahren deutlich zurück. Nur bei der Gruppe derjenigen jungen Männer, die noch bei ihren Eltern leben, scheint sich ein geringerer reifungsbedingter Rückgang zur Gewaltentwicklung abzuzeichnen. Ich weiß nicht, ob auch in Großbritannien die Kinder von Sozialleistungsbeziehern erst mit 25 Jahren eine eigene Wohnung bekommen können, wenn sie selbst ebenfalls auf Transfergelder angewiesen sind. Es macht oft aggressiv, wenn auf sehr beengtem Raum und in finanzieller Notlage Eltern und erwachsene Kinder zwangsweise in einem Haushalt irgendwie mit einander leben müssen. Das ist sicherlich beabsichtigt, um die Solidarität miteinander zu untergraben und um abzuschrecken!
6. Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnt es nicht nur kategorisch ab, die Regelsätze für das ALG II zu erhöhen, sondern die wahrscheinlich zukünftige schwarz-gelbe Bundesregierung will wie befürchtet nach der Wahl noch ganz andere asoziale Schweinereien aus dem Hut „zaubern“. Dass die Regelleistung wegen des „Lohnabstandsgebotes“ nicht angehoben werden könne, also weitaus geringer ausfallen müsse als das Gehalt von arbeitenden Menschen, klingt nach dem zunehmenden Ausbau der Dumpinglöhne nur zynisch. Was ist mit den Aufstockern, die wegen eines nicht vorhandenen vernünftigen Mindestlohnes noch ergänzende Leistungen zusätzlich zum kargen Entgelt beantragen müssen? Die gäbe es nicht, wenn Unternehmer zu anständigen Gehältern gezwungen würden, statt ihnen zusätzlich nur immer mehr Steuern zu erlassen! Die FDP plant, den Regelsatz sogar noch um 30 Prozent zu kürzen, die CDU will laut ihrem Regierungsprogramm für ALG-II-Bezieher sogenannte Anreize zur Arbeit schaffen, die nichts weiter beinhalten, als dass die Freibeträge für Zusatzverdienste von rund 100 Euro brutto, wie bereits lange geplant, auch noch ersatzlos gestrichen werden.
Weiterhin soll eine „Pflicht zur Gegenleistung“ für das staatliche Almosen gesetzlich verankert werden, was in mir ungute Gedanken an den Reichsarbeitsdienst aufsteigen lässt. Wenn dann die immer noch auf dem Papier stehende Verpflichtung einer Gemeinnützigkeit bei den Ein-Euro-Jobs dabei ebenfalls komplett wegfällt und ALG-II-Bezieher auch in der Privatwirtschaft eingesetzt werden können, kommt das in meinen Augen einer staatlich geförderten Schwarzarbeit gleich, mittels derer der erste Arbeitsmarkt immer weiter ausgehöhlt und zerstört werden darf. Hinter den Plänen der Union, Zwangsarbeit und moderne Sklaverei praktisch ohne Arbeitnehmerrechte wieder einzuführen, stecken sowohl die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“, die nach eigenem Bekunden allen „Ballast“, der die Wirtschaft belastet, über Bord werfen will, als auch das „Institut für Wirtschaftsforschung“. Kann wirklich so etwas unglaublich Hohles und Unverbundenes wie Profitmaximierung der Motor für so viel Menschenverachtung sein?
7. In den Jobcentern wird immer öfter sanktioniert. Die Sanktionen dienen nicht nur zur Disziplinierung der Erwerbslosen, sondern helfen den Jobcentern auch dabei, Sparvorgaben zu erfüllen. Dies wird möglich, wenn sich ALG-II-Bezieher den Fortbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, den verpflichtenden, aber nicht selten sinnlosen Ein-Euro-Jobs entziehen. Es gibt kein Recht auf eine würdige materielle Existenz, nur die Verpflichtung zum Wohlverhalten. Ansonsten wird bestraft und durch Androhung von noch mehr Strafe zur Folgsamkeit „motiviert“. Neu ist die Härte, mit der dieser absurden Anspruchshaltung gegenüber Erwerbslosen Nachdruck verliehen wird: Seit dem Jahr 2007 nahm die Zahl der verhängten Sanktionen im folgenden Jahr um 58 Prozent zu. Auch untereinander vergleichen sich die Argen hinter vorgehaltener Hand mit örtlichen Sanktionsquoten. Dafür bedarf es keiner formalen Vorgabe für diese unanständige und oft rechtswidrige Sanktionspraxis, sondern es reicht aus, dass die Bundesregierung den Argen nur sehr unspezifisch vorgab, gefälligst 6,7 Prozent weniger Geld für ALG-II-Leistungen auszugeben als im vergangenen Jahr.
Wie das erreicht werden soll, bleibt der Arglist und Gemeinheit einer jeder Arge selbst überlassen. Ausgerechnet bei den Erwerbslosen unter 25 liegt die Sanktionsquote am höchsten. Der Grund dafür ist nicht etwa darin zu suchen, dass in dieser Altersklasse die Arbeitsunlust am höchsten sei, nein, ganz im Gegenteil ist sie hier besonders niedrig, denn die jungen Erwachsenen verlangen nach Arbeit. Doch die Sanktionswerkzeuge dürfen bei Unterfünfundzwanzigjährigen noch weitaus rigider eingesetzt werden als ohnehin schon. Schon beim ersten Vergehen „darf“ mit gnadenloser Härte zu 100 Prozent gekürzt werden. Leider sind viel zu wenige Erwerbslose dazu bereit oder fähig, sich zu wehren. Würden sämtliche eingeschüchterten Armen plötzlich ihre Scham verlieren und ihre Rechte einfordern, wäre das für 2009 ausgegebene Sparziel der Bundesagentur schnell dahin. Täten sie es doch, würden sie sich ihrer Macht endlich bewusst!
8. Immer mehr Zahlen belegen, dass Deutschland eher ein Abwanderungsland bleibt, als dass es zu einem Einwanderungsland avancieren könnte. 56.000 Einwohner kehrten der Bundesrepublik im vergangenen Jahr den Rücken. Obwohl es angeblich in der Wirtschaft an kompetenten Köpfen mangele, ziehe es diese trotz der Lockerungen im deutschen Zuwanderungsgesetz in andere Industrieländer. Als großes Problem erweist sich, dass jährlich Zehntausende Fachkräfte das Land verlassen und zu wenige einwandern. Die Mindestverdienstgrenze, um eine dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu bekommen, wurde für hoch qualifizierte Fachkräfte auf ein Jahreseinkommen von „nur“ 63.600 Euro im Jahr gesenkt. Allerdings gebe es im Deutschland der Zukunft durch die demografische Entwicklung auch einen Bedarf an niedrig qualifizierten Arbeitern. Deutschland sei ein Einwanderungsland ohne Einwanderer. Dabei bestünden fast alle, die es versuchten, den Einbürgerungstest.
Die Opposition bemängelt hingegen die verschärften Bedingungen beim Einbürgerungsrecht und beim Ehegattennachzug. Auch die Verweigerung des kommunalen Wahlrechts und der doppelten Staatsbürgerschaft für Drittstaatenangehörige seien kontraproduktiv, wenn man neue Bürger gewinnen wolle. Außerdem ist in Deutschland die Anerkennung von akademischen Titeln und Abschlüssen verdammt kompliziert. Die Zuwanderer haben nicht von vornherein einen Rechtsanspruch auf deren Anerkennung. Besonders betroffen sind Lehrer, Ärzte und Ingenieure. So kommt es vor, dass der russische Arzt nur als Krankenpfleger und der indische Elektrotechnik-Ingenieur bloß als einfacher Techniker arbeiten darf. Deutschland ist diesbezüglich ganz schön arrogant! Wenn Deutschland selbst für die eigenen Bürger immer weniger attraktiv ist, kann von einer „Willkommenskultur“ wohl kaum die Rede sein. Erstaunlich finde ich auch, dass es keinen Hinweis darauf gibt, dass die abwandernden Fachkräfte möglicherweise wegen hoher Erwerbslosigkeit, schlechter Arbeitsbedingungen und niedriger Löhne unser „schönes“ Deutschland verlassen.
Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)
Quelle: www.bremer-montagsdemo.de