Am 22. März hat Werner Schulten, Sprecher der Bundesgemeinschaft Hartz IV der Linkspartei, Strafanzeige gegen Prof. Gunnar Heinsohn bei der Bremer Staatsanwaltschaft gestellt. Wegen der Straftatbestände der Volksverhetzung (§ 130 StGB und Beleidigung (§ 185 StGB). Werner Schulten bittet alle, denen der Geist solcher Sozialdarwinisten zuwider ist, ebenfalls Anzeige zu stellen. mehr...
Die Bremer Montagsdemo hat auf ihrer Kundgebung am 22. März 2010 einstimmig beschlossen, ebenfalls Strafanzeige zu stellen. Zahlreiche Menschen brachten ihr Entsetzen über Heinsohns faschistoiden Äußerungen in der „Frankfurter Allgemeinen“ und der „Bild“-Zeitung zum Ausdruck. Besonders die Passage „Solange die Regierung das Recht auf Kinder als Recht auf beliebig viel öffentlich zu finanzierenden Nachwuchs auslegt, werden Frauen der Unterschicht ihre Schwangerschaften als Kapital ansehen“ würde Erinnerungen an das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte wachrufen. mehr...
Wieland von Hodenberg (Bremer Friedensforum und Solidarische Hilfe) fordert den Rektor der Universität Bremen auf, Heinsohn wegen dieser Ungeheuerlichkeiten den Lehrauftrag zu entziehen.
Aus seiner Rede:
Im Jahr 1984 erhielt Gunnar Heinsohn eine Professur an der Universität Bremen. Was sich dieser Professor mit seinem jüngsten Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen“ und auszugsweise in der „Blöd“-Zeitung leistete, ist ein absolut (un)geistiger Rückfall in die Zeit der faschistischen Barbarei! Heinsohn schreibt, dass die Kinder von Hartz-IV-Opfern minderwertig, dümmer und fauler seien als die Kinder von anderen deutschen Müttern. Diese Kinder entstammten einer „Unterschicht“, die sich durch Sozialhilfe immer mehr vergrößere und hemmungslos vermehre und den „Leistungsträgern“ auf der Tasche liege. Während sich die „Unterschicht“ auf diese Weise vermehre, bekämen die „deutschen Frauen der Leistungsträger“ zu wenige Kinder. Der Staat müsse also das weitere Kinderkriegen verhindern, „indem man deren Angehörigen die Lebensgrundlage entzieht“. Deutschland brauche diese minderwertigen Kinder nicht, sondern es brauche die sozial wertvollen Kinder der Karrierefrauen.“
Ich traute zunächst meinen Augen nicht, und mir stockte fast der Atem, als ich das las. Wird hier einer neuen Art von Euthanasie das Wort geredet? So etwas hätte vor mehr als einem halben Jahrhundert genauso gut im Nazi-Hetzblatt „Stürmer“ stehen können! Doch es stand in der ach so seriösen „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, hinter der sich angeblich immer ein kluger Kopf verbirgt. Für mich wäre das ein klarer Fall für den Presserat, sofern dieser überhaupt noch halbwegs demokratisch funktioniert. Große Hoffnung, dass der eine geharnischte Rüge aussprechen wird, habe ich allerdings nicht!
Der Publizist Rudolf Stumberger stellt mit Blick auf Heinsohn zutreffend fest, dass es hemmungslos sei, was Vertreter einer neuen Rassen- und Klassenhygiene sich da trauten öffentlich von sich zu geben. Hartz-IV-Empfänger und ihre Familien spielten inzwischen die Rolle einer Bevölkerungsgruppe, auf die man mittlerweile ungestraft einschlagen und ihr die Lebensgrundlage absprechen könne. „Sozialhilfe auf fünf Jahre zu begrenzen“ um sie so zu dezimieren, das sei der „grandiose“ Vorschlag dieses Soziologie-Professors. In einem Internet-Blog konnte ich kürzlich Folgendes lesen: „Der Damm ist längst gebrochen, der in Erinnerung an Auschwitz und andere Verbrechen, die man gern schon als ‚Geschichte‘ betrachtet, die übelsten Ausfälle der Hetzer zurückhielt. Herrengehabe ist auf den Plan getreten und hat mit dem rechten Handrücken die Hindernisse vom Tisch gefegt, die dem freien Spiel der Verachtung im Wege lagen. Wer in dieser Welt von genetischen Dispositionen faselt, will Menschen aussondern und ihnen die Schuld für das Versagen einer Gesellschaftsorganisation als persönlichen unkorrigierbaren Makel anheften“.
So ist es, und der Bremer Professor Gunnar Heinsohn setzt der allgemeinen Hetze jetzt die Krone auf. Dieser Mann ist nicht nur eine Schande für die Bremer Universität, sondern für die gesamte Republik! Was sagt eigentlich das Rektorat dazu, und wo bleibt eine entsprechende Reaktion der Bildungsgewerkschaft GEW auf diese Ungeheuerlichkeit? Eine Strafanzeige gemäß Paragraf 130 Strafgesetzbuch, getragen von möglichst vielen Menschen und Organisationen, wäre das Mindeste und ist auch bereits geschehen. Die Uni sollte ihn so behandeln, wie er die Hartz-IV-Drangsalierten behandelt sehen will: Sie sollte ihm zwecks Rettung ihres Rufes so schnell wie möglich den Lehrauftrag entziehen und ihn ausschließen! Auch vom rot-grünen Bremer Senat sei eine baldige und eindeutige Stellungnahme gefordert, um noch mehr Schaden von der Stadt abzuwenden!
Bremer Montagsdemo v. 22. März 2010
(sh)