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18. Juni 2010

»Fit to fly« auf Bestellung. Abschiebungen schwer erkrankter Flüchtlinge: Bremer Verwaltungsgericht legitimiert Rechtsbruch der Ausländerbehörde. Senat räumt Fehler ein

Die Bremer Ausländerbehörde versucht seit geraumer Zeit, Migranten, die aus gesundheitlichen Gründen geduldet sind, rechtswidrig abzuschieben (siehe jW vom 26.1.2010). Jetzt hat das Bremer Verwaltungsgericht diese Handlungsweise für gerechtfertigt erklärt: Ein Roma aus dem Kosovo, der 1999 durch Kriegserlebnisse traumatisiert wurde, darf die dadurch entstandenen Krankheitsfolgen nicht mehr in Asylfolgeverfahren geltend machen. Die lapidare Begründung der Richterin: Er hätte seine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bereits 2000 im Asylerstverfahren angeben müssen. Weiter heißt es im Gerichtsbeschluß vom 2. Juni, erfahrungsgemäß trete eine PTBS regelmäßig innerhalb von sechs Monaten nach dem traumatischen Ereignis ein und sei dann ein »Dauersachverhalt«. Es sei unglaubwürdig, daß sich die Symptome nach zehn Jahren verschlimmerten.

In dieser Entscheidung wird praktisch alles ignoriert, was in der Psychiatrie und Psychologie zum Aufarbeiten und Verdrängen von Traumata bekannt ist. Durch die aktuelle Berichterstattung über sexuellen Mißbrauch in der katholischen Kirche dürfte allerdings selbst Laien hinlänglich bekannt sein, daß retraumatisierende Ereignisse auch nach Jahren zu akuten Krisen führen können. Daß eine Abschiebungsankündigung in das Land, in dem der Asylsuchende durch Krieg und Vertreibung traumatisiert wurde, zu einer akuten Krise führen kann, hält die Richterin offenbar für ausgeschlossen. Rechtsmittel gegen den Beschluß sowie die Möglichkeit der Vorlage beim Europäischen Gerichtshof wurden von der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts in der vergangenen Woche zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht legitimiert damit die Praxis der Bremer Ausländerbehörde, schwer erkrankte Flüchtlinge unter Umgehung sämtlicher gesetzlicher Maßstäbe abzuschieben.

Dies mußte Anfang Juni auch der Senat der Hansestadt auf Anfragen der Bürgerschaftsfraktionen von Grünen und Linkspartei einräumen. Da das Bremer Gesundheitsamt nach den eigenen »Grundsätzen zur Begutachtung von Migranten« keine Flugtauglichkeitsprüfungen vornimmt, vergab die Ausländerbehörde die Aufträge zur Begutachtung an sogenannte Fit-to-fly-Doctors. Das Ergebnis dieser Begutachtung setzte die Behörde dabei voraus: »Wir können nun anbieten, daß Frau Dr. M. den Betroffenen am Tag des Abfluges hinsichtlich der Reisefähigkeit untersucht und eine Flugtauglichkeitsbescheinigung ausstellt«, schrieb sie in einem Fall. In mehreren Bremer Fällen war sogar die Bundespolizei eingeschritten und hatte Abschiebungen wegen offensichtlicher Reiseunfähigkeit der Betroffenen gestoppt. Die Ausländerbehörde bediente sich dabei einer Ärztin, die gar nicht in Bremen zugelassen ist. Frau Dr. M. und ihr Partner Dr. E. bewarben sich bei der Behörde unter anderem mit folgenden Leistungen: »Medizinische Begleitung bei Einzel- und Sammelcharterflügen, Erstellung sämtlicher medizinischer Gutachten, Untersuchungen auf Gewahrsamsfähigkeit einschließlich Ausstellen entsprechender Bescheinigungen, Flugtauglichkeitsuntersuchungen …« Die fachliche Qualifikation gab Frau Dr. M. mit Notärztin, Herr Dr. E mit Suchtmediziner an.

Laut Bremer Senat nutzen bundesweit mehrere Ausländerbehörden die Dienste dieser beiden Ärzte, um Abschiebungen durchführen zu können. Die Landesregierung räumte nun auf die Anfragen von Linkspartei und Grünen ein: »Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen hätten aufgrund vorliegender Gutachten gar nicht eingeleitet werden dürfen«. Dem Senat sei aber nicht bekannt, um wie viele Fälle es sich handele, weil hierüber keine Statistiken geführt würden. Inzwischen sei die beanstandete Praxis aber eingestellt. Diese Aussage darf bezweifelt werden: In allen bekannten Fällen erfuhren Anwälte der Betroffenen durch Einsicht in Akten der Ausländerbehörde von deren rechtswidrigem Vorgehen. Aus einem Beschluß des Verwaltungsgerichts Bremen vom 8. Juni in einer aktuellen Abschiebehaftsache geht hervor, daß die Ausländerbehörde jene die Vorbereitung der Abschiebung betreffenden Aktenbestandteile den Anwälten nunmehr mit dem Vermerk »Verschlußsache – nur für den Dienstgebrauch« vorenthält.
Kristina Vogt

abgedruckt in Junge Welt v. 21.06.10