Bremer Ausländerbehörde scheut keine Kosten und Mühen, um nachweislich reiseunfähige Personen abzuschieben. Ärzte leisten teure Amtshilfe. Mitarbeiter der Bremer Ausländerbehörde sind kreativ, wenn es darum geht, Abschiebungen vorzubereiten. Verfahrensakten von Betroffenen belegen, daß das Amt weder Kosten noch Mühen scheut, um Menschen auszuweisen, die eigentlich nicht abgeschoben werden dürften. Im Dezember vergangenen Jahres sollten M. T. und F. D. in die Türkei gebracht werden, obwohl sie laut amtsärztlicher Begutachtung nachweislich nicht reisefähig waren. Bereits im Frühjahr 2009 hatte die Ausländerbehörde versucht, T. aus einer stationären psychiatrischen Behandlung heraus abzuschieben. Das Oberverwaltungsgericht Bremen untersagte damals, die Ausweisung vor der ärztlichen Überprüfung seiner Reisefähigkeit vorzunehmen. Später hatten amtsärztliche Gutachten bei beiden Männern ergeben, daß sie an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung leiden und im Falle einer Abschiebung mit einer impulshaften suizidalen Handlung zu rechnen sei. Beide waren bzw. sind bis heute nachweislich reiseunfähig.
Die zuständigen Mitarbeiter in der Ausländerbehörde hatten offensichtlich keine Skrupel, die Abschiebung dennoch voranzutreiben. Die Lösung schien einfach: eine erste Ärztin sollte am Flughafen die Reisefähigkeit der Männer bescheinigen, ein weiterer Arzt den Flug begleiten und ein dritter Arzt M. T. und F. D. in der Türkei in Empfang nehmen. »Wir ... können nun anbieten, daß Frau Dr. M. den Betroffenen am Tag des Abflugs hinsichtlich der Reisefähigkeit untersucht und eine Flugtauglichkeitsbescheinigung ausstellt«, heißt es in einer entsprechenden E-Mail des Mitarbeiters St. aus dem Stadtamt Bremen vom 9.Dezember 2009. Offenbar störte es in der Behörde niemanden, daß er unter Umgehung eines amtsärztlichen Gutachtens die Diagnose, die eine Ärztin am Flughafen stellen sollte, schon vorwegnahm.
Bereits am 2. Dezember hatte St. an einen Kollegen geschrieben: »Wir haben noch einen zweiten Kandidaten für den 17. 12. 2009, falls wir ihn morgens erwischen. Es handelt sich um Herrn D. Sein Rechtsanwalt und das Gesundheitsamt gehen von einer Suizidgefährdung für den Fall einer Abschiebung aus.« Auch in dem Formular »Sicherheitsfragen« wird von der Ausländerbehörde bestätigt: »Erhebliche Suizidalität wird durch Amtsarzt bestätigt für Fall der Abschiebung«. Unbeirrt mailt St. weiter, diesmal an die Polizei: »Ich habe für denselben Flug noch einen weiteren Kandidaten in der Pipeline. ... Kommt aus Freiheit und ist unangekündigt.« Kosten spielen bei den Abschiebungen offenbar eine untergeordnete Rolle. So forderte St. einen Arzt in Istanbul auf: »Ihre Leistungen stellen Sie gerne wie üblich in Rechnung.«
Schließlich war es die Bundespolizei, die ihre Bedenken vortrug. In einer E-Mail an St. vom 10. Dezember hieß es: Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) »wurde durch das amtsärztliche psychiatrische Gutachten bewertet, allerdings mit dem Ergebnis, daß keine Flugreisetauglichkeit vorliegt. ... Demnach liegt für uns ein Rückführungshindernis vor. ... Fraglich ist in dem Zusammenhang, inwieweit Frau Dr. M. hierbei fachlich auf die PTBS-Gutachten eingehen kann und wird, zumal erst am Flugtage der erste persönliche Kontakt zwischen ihr und dem Rückzuführenden stattfände.«
Die Abschiebungen wurden auch durch die Intervention der Rechtsanwälte der Betroffenen vorerst verhindert. Profiteure gibt es dennoch. So stellte Dr. S. aus Istanbul am 17. Dezember eine Rechnung an die Bremer Ausländerbehörde: »Hiermit erlaube ich mir, Ihnen für meine vertrauensärztliche Tätigkeit in der o. g. Angelegenheit 1 000,00 Euro zu berechnen. Differenzierung: Bereitstellung einer medizinischen Mannschaft unter der Leitung eines Psychiaters … P.S.: Laut Vereinbarung mit der Deutschen Botschaft in Ankara ist das ärztliche Honorar in voller Höhe fällig, falls die Abschiebung erst am gleichen Tag des Fluges storniert wurde.«
Kristina Vogt
Quelle (mit freundlicher Genehmigung): Junge Welt v. 26.01.10