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27. Januar 2010

Abschiebung prämiert

Westafrikanische Flüchtlinge werden oft mit auf dubiosen Wegen beschafften Papieren abgeschoben. Bremer Innensenator akzeptiert gerichtliche Rüge dieser Praxis.

Bereits seit Jahren kritisieren Rechtsanwälte und Flüchtlingsinitiativen, daß westafrikanische Flüchtlinge mit Paßersatzpapieren abgeschoben werden, die mit dubiosen Methoden beschafft worden sind. Aus Verfahrensakten ergab sich oft, daß deutsche Ausländerbehörden nichtautorisierten Mitgliedern von »Botschaftsdelegationen« Handgelder in Höhe von 250 bis 2500 Euro für die Ausstellung solcher Dokumente gezahlt hatten.

Seit zwei Wochen liegt nun ein Beschluß des Verwaltungsgerichts Bremen vor, in dem gerügt wird, daß bei Abschiebungen nach Sierra Leona Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit nicht eingehalten wurden. Am Montag abend erklärte der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), er werde keine Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung einlegen – ein Quasi-Eingeständnis von Unregelmäßigkeiten in der Ausländerbehörde der Hansestadt. »Bis zur letzten Minute« der Widerspruchsfrist hätten die internen Beratungen angedauert, berichtete die tageszeitung am Dienstag in ihrer Bremer Lokalausgabe. Zuvor habe die Ausländerbehörde mehrfach Nachfragen bei der Bundespolizei gestellt. Die habe aber offenbar nicht die Auskünfte liefern können, »die der Innensenator benötigt hätte, um das Gericht von der Rechtmäßigkeit seines Handelns zu überzeugen«.

Bereits im November hatte der Bremer Senat auf eine Anfrage der Linksfraktion in der Bürgerschaft hin eingeräumt, daß die Ausländerbehörde der Stadt in einem Fall für ein guineisches Paßersatzpapier (PEP) 2000 Euro bezahlt hat. Und das Verwaltungsgericht Bremen stellte mit Beschluß vom 8.Januar fest, daß die Praxis der PEP-Ausstellung für Sierra Leone prinzipiell in Frage gestellt werden müsse. In mehreren Verfahren gebe es »Ungereimtheiten«, die »auf Bestechung beruhen könnten«.

Der Beschluß hinderte die Ausländerbehörde jedoch nicht daran, am gleichen Tag einen Flüchtling in Abschiebehaft zu nehmen, um seine für den 12. Januar geplante Abschiebung nach Sierra Leone zu sichern. Das Verwaltungsgericht gab am 11.Januar dem Eilantrag des Anwalts des Betroffenen statt und verhinderte so die Abschiebung mit einer einstweiligen Anordnung. Bereits 2008 hatte die Behörde für den Mann bei der Bundespolizei ein »Emergency Travel Certificate« (ETC) bestellt. Laut Verwaltungsgericht stammt dieses Papier »von einer ›Delegation‹ angeblicher sierra-leonischer Personen, deren Identität, Aufgabenbereich und Autorisierung gänzlich ungeklärt ist«.

Innensenator Mäurer ließ am 19.Januar gegenüber dem Weser Kurier verlauten, er wolle vor Abschiebungen nach Sierra Leone, Guinea und Gambia die Akten noch einmal prüfen. Einen generellen Abschiebestopp in westafrikanische Länder schließt er aus, obwohl eine Vielzahl von aktenkundigen Verfahren darauf hindeutet, daß die Beschaffung der Reisepapiere für diese Länder auf eine Weise zustande gekommen ist, die den Verdacht der Bestechung nahelegen.

Ähnliche Vorgänge wie in Bremen sind auch in Niedersachsen gerichtsbekannt. So hat die Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde (ZAA) Braunschweig einem Aktenvermerk vom August 2007 zufolge 2000 Euro für die Ausstellung eines solchen Reisedokuments gezahlt. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) berichtete im November 2009 in seiner Antwort auf eine kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Daniela Behrens, für von Guineas Botschaft ausgestellte Paßersatzpapiere werde eine Gebühr von 45 Euro je Dokument gezahlt, während für PEP, die im Jahr 2007 von einer »eigens zum Zweck der Identitätsprüfung eingereisten guineischen Delegation ausgestellt« worden seien, je 250 Euro entrichtet worden seien. In einem Verfahren, in dem laut Auskunft des Innenministers dem Landkreis Harburg 50 Euro in Rechnung gestellt wurden, ergibt sich aus der Verfahrensakte aber, daß in Wirklichkeit 500 Euro gezahlt wurden.

Zahlungen in der auch in anderen Bundesländern üblichen Höhe von 2000 bis 2500 Euro erklärte Schünemann so: »Werden weitergehende Nachforschungen in Guinea erforderlich, so wird von der guineischen Seite eine Gebühr von 2000 Euro bzw. seit 2009 von 2500 Euro je Paßersatzpapier erhoben«. Belege für solche Nachforschungen sucht man in den Akten aber vergeblich. So zahlte die ZAA Braunschweig für die Papiere eines Afrikaners, der noch nicht einmal bei der Botschaft Guineas oder einer der dubiosen »Delegationen« vorgeführt worden war, 2500 Euro. Auf weitergehende Nachforschungen gibt es hier keinerlei Hinweise. Und zu den Zahlungsmodalitäten ist folgendes in der Verfahrensakte vermerkt: »Eine Gebühr in Höhe von 2500 Euro wurde in Gegenwart des Mitarbeiters der ZAAB Braunschweig – Herrn ... – bezahlt. Eine Quittung wird, wie im Fall C. K., durch die Republik Guinea später ausgestellt werden.«

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte diese Praxis bereits im Oktober 2008 in Frage gestellt: »Ein solches Verfahren unterliegt erheblichen rechtsstaatlichen Zweifeln (Art. 19 Abs. 4 GG) und ist nicht im Ansatz geeignet, eine Staatsangehörigkeit festzulegen.«
Kristina Vogt

Quelle (mit freundlicher Genehmigung): Junge Welt v. 27.01.10