Das Oberlandesgericht Bremen hat in einem Verfahren gegen die swb-AG (früher waren das die Stadtwerke Bremen und im öffentlichen Eigentum) gestern, 29. Oktober, ein interessantes Urteil gefällt. Das jüngst privatisierte Unternehmen darf das Kürzel "swb" nicht mehr im Namen führen. Warum nicht? Die Verbraucher würden mit dem Kürzel "swb" die "Stadtwerke" und damit ein kommunales Unternehmen verbinden, was für "besondere Verlässlichkeit, Seriosität und Bonität" stünde. Da Bremen die SWB an den Oldenburger Energieriesen EWE verkauft hat und nur noch mit einer Aktie beteiligt ist, wäre das eine Irreführung der Verbraucher und damit ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Was die Verbraucher mit privatisierten Unternehmen tatsächlich assoziieren - das sagte das Oberlandesgericht nicht. Aber wir vermuten mal Unzuverlässigkeit, Tarifwirrwarr, überhöhte Preise, mangelnden Service, ausbleibende Investitionen und überhaupt: Profitgier ohne Ende. Vielleicht denken Verbraucher dabei ja an die Bundesbahn, die Berliner S-Bahn oder sogar an die British Railways, wohl das bislang schlimmste Beispiel in Europa.
Die Klage erhoben hatte das private Versorgungsunternehmen mit dem schönen Namen "Goldgas" aus Nürnberg, das selber seit kurzem Gas an Bremer Verbraucher liefert und sich im Wettbewerb um ein gutes Image beim Verbraucher benachteiligt fühlt. Während das Landgericht einen Imageschaden erst nicht erkennen wollte, hat das Oberlandesgericht den Antrag auf eine Unterlassungsverfügung gegen die swb in einer Eilentscheidung angenommen. Es sah bei der Namensgebung durchaus "Anhaltspunkte für eine Täuschung der Verbraucher". Natürlich geht der Rechtsstreit weiter. Die SWB hat Widerspruch eingelegt und will im Hauptverfahren den Vorwurf zurückweisen, dass sie "die Kunden über die wahren Geschäftsverhältnisse täuschen" würde. Das zuständige Landgericht wird voraussichtlich schon sehr schnell, nämlich am 12. November 2009, über den Streit entscheiden.
Das Image ist bekanntlich im Konkurrenzkampf um die Verbrauchergunst von allergrößter Bedeutung, gerade wenn sich die Konkurrenten mit ihrem Produkt, nämlich Gas, nicht voneinander unterscheiden können. Der Imagevorteil, den die swb sich dadurch erschleicht, dass die Verbraucher mit "swb" immer noch die kommunalen "Stadtwerke" assoziieren, wird vom Gericht sogar mit Geld beziffert. Nach Angaben des Gerichtssprechers Stephan Haberland drohe der swb ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro und die Auflage, ihren Namen zu ändern.
Merke: die Verbraucher sind nach der Ansicht unseres Oberlandesgerichts doch klüger, als viele Politiker, Unternehmensberater und große Teile der Medien sich erhofft haben. Jahrelang wurde die neoliberale Trommel gerührt: öffentliche Unternehmen seien bürokratisch, unfreundlich, umständlich, langsam, verbraucherfeindlich, ineffizient und teuer. Private Unternehmen dagegen effizient, kostengünstig, kundenorientiert, servicefreundlich, schnell, unbürokratisch und rentabel. Nur das letzte hat sich häufig als richtig herausgestellt - alles andere glaubt der Verbraucher nicht (mehr).
Und jetzt klagt tatsächlich und in der zweiten Instanz erfolgreich ein privates Unternehmen gegen ein anderes privates Unternehmen, weil dieses sich durch die Namensgebung ein besseres Image erschleicht, nämlich doch ein öffentliches Unternehmen zu sein. Die Privatisierung wird weitergehen. Aber die neoliberale Ideologie ist im Eimer!
Sönke Hundt