Amtsgericht Hamburg bescheinigt der Polizei Willkür gegen Klimaschutz-Aktivisten – aber nur indirekt. Ein Gespräch mit Felix Pithan
Felix Pithan ist Sprecher der Aktion Gegenstrom08, deren Kundgebung vor der Vattenfall-Kraftwerksbaustelle Hamburg-Moorburg im August 2008 von der Polizei aufgelöst wurde
Das Amtsgericht Hamburg hat am gestrigen Mittwoch ein Bußgeldverfahren gegen die Klimaschutz-Aktivistin Chris Wolterink wegen »Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz« vor der Kraftwerksbaustelle in Moorburg eingestellt. Sie sind damit unzufrieden. Warum?
Die Versammlung vor der Kraftwerksbaustelle in Hamburg-Moorburg im vergangenen August wurde von der Polizei aufgelöst – damals noch mit der Begründung, es sei keine politische Versammlung, weil wir dort Musik gespielt hätten. Aber auch die spätere Argumentation der Polizeibeamten, die Kundgebung hätte »keinen Versammlungscharakter« mehr gehabt, war völlig absurd. Angeblich ist »kein Beitrag zur politischen Willensbildung mehr von dieser Kundgebung ausgegangen«. Dabei war der politische Bezug schon durch den Ort der Veranstaltung klar –es ging um das geplante Vattenfall-Kohlekraftwerk, das für uns im Widerspruch zum notwendigen Klimaschutz steht. Zugleich war ein Kran auf der Baustelle besetzt und ein Transparent ausgerollt worden.
Mit dem Bau neuer Kohlekraftwerke werden die Klimaschutzziele konterkariert. Auch wenn es der Polizei nicht gefällt – den politischen Bezug kann uns niemand absprechen. Deshalb hätten wir uns die klare gerichtliche Feststellung gewünscht, daß das Vorgehen der Polizei rechtswidrig war.
Ist das denn nicht im Verlauf des Gerichtsverfahrens deutlich geworden?
Ja, es ist schließlich der Grund für die Einstellung. Aber eine klare Feststellung der Rechtswidrigkeit fehlt. Vor dieser Aussage hat sich das Gericht mit der Einstellung des Verfahrens gedrückt. Deshalb haben wir uns zu einer Feststellungsklage entschlossen. Die rechtswidrige Praxis der Hamburger Polizei muß politisch, aber auch juristisch in ihre Schranken verwiesen werden.
Besteht Ihrer Meinung nach Wiederholungsgefahr, weil die Polizei sonst so weitermachen würde wie bisher?
Diese Gefahr besteht durchaus. Wir haben im vergangenen Jahr bei mehreren Aktionen feststellen müssen, daß die Hamburger Polizei das Versammlungsrecht sehr eigentümlich auslegt. Selbst wenn Versammlungen an bestimmten Orten gerichtlich erstritten wurden, sucht die Polizei fieberhaft nach Gründen, um das ignorieren zu können. Daß diese Gründe nicht stichhaltig sind, hat dieses eingestellte Bußgeldverfahren gezeigt. Das ist einerseits eine klare Niederlage für Polizei und Staatsanwaltsschaft, aber das reicht uns nicht.
Laufen wegen dieser Aktion noch weitere Bußgeldverfahren?
Vermutlich werden demnächst weitere Verfahren gegen Teilnehmer dieser Versammlung eingestellt. Ursprünglich sind rund 50 Personen mit jeweils 123,50 Euro zur Kasse gebeten worden. Es ist auch nicht sicher, daß diese Verfahren eingestellt werden – wenn sie anderen Richtern zugeordnet werden, könnten theoretisch noch Prozesse stattfinden. Aber wir gehen nicht davon aus.
Gleichzeitig laufen noch Verfahren gegen die Besetzer der Kraftwerksbaustelle, nachdem der Energiekonzern Vattenfall Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt hat. Die erste Aktivistin wurde bereits zu 15 Tagessätzen von jeweils zehn Euro verurteilt. Aber in diesem Zusammenhang sollte man lieber politisch über die Legitimität von zivilem Ungehorsam diskutieren als formaljuristisch.
Fallen Ihnen spontan weitere Beispiele für polizeiliche Willkür gegen angemeldete Versammlungen ein?
Im Rahmen des Klima- und Antirassismus-Camps fanden auch Aktionen in der Nähe des Flughafens statt, um die es vorher gerichtliche Auseinandersetzungen gegeben hatte. Die Anmelder hatten vor Gericht Recht bekommen, aber die Polizei hat einfach die angemeldete Abschlußkundgebung um drei Stunden verkürzt – das war am Aktionstag unter dem Motto »Fluten 3.0« am 22. August 2008.
Ein Gespräch mit Claudia Wangerin
Quelle (mit freundlicher Genehmigung): junge Welt v. 26.03.09