Das Bremer mayday-Bündnis organisiert eine Kampagne mit dem Namen "Pfand der Solidarität". Vor Supermärkten in Gröpelingen, Vahr, Neustadt und Steintor werden in dieser und den beiden nächsten Wochen Pfandflaschen gesammelt. Mit dem Erlös sollen die Prozesskosten von Emmely, der bei Kaiser's-Tengelmann so skandalös entlassenen Kassiererin, mitfinanziert werden. Direkt gespendet werden kann auch.
Die Termine:
Samstag, 25.07.09 Vahr
Samstag, 01.08.09 Neustadt
Montag, 03.08.09, Steintor
Zusätzliche TeilnehmerInnen an der Standbesetzung sind noch gern gesehen. Bitte melden bei mayday-bremen@gmx.de.
(sh)
Haben Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Denken Sie, dass Sie nicht einfach so gekündigt werden können? Können Sie doch – zumindest in bestimmten Branchen: Wie Emmely, die nach 31 Jahren im ersten Arbeitsverhältnis als Kassiererin von der Kaiser´s-Tengelmann AG fristlos gekündigt wurde, weil sie angeblich Pfandbons für insgesamt 1,30 € falsch abgerechnet haben soll. Emmely bestreitet die Vorwürfe. Tatsächlich wurde ihr gekündigt, weil sie sich am ver.di-Streik für höhere Löhne beteiligte - zuletzt als einzige in ihrem Betrieb. Wir wollen Solidarität zeigen und sammeln deshalb Pfandflaschen, um Geld für Emmelys Prozesskosten zusammenzubekommen.
Emmelys Geschichte
"2007 begann der längste und härteste Streik in der Geschichte im Einzelhandel, zuvor hatte es über Jahre keinerlei Lohnerhöhungen gegeben. Emmely und sieben weitere KollegInnen ihrer Filiale in Berlin- Hohenschönhausen beteiligten sich am Streik, der von ver.di organisiert wurde. Sie wurden daraufhin alle in Einzelgesprächen zur Filialleitung geladen. Zuletzt streikte nur noch Emmely, die sich nicht unterkriegen lassen wollte. Von einer Kollegin wurde sie gewarnt, sie solle aufpassen, was sie sagt.
Am Tag darauf dann der Vorwurf: Sie hätte 3 Tage zuvor Pfandbons im Wert von 1,30 € bei ihrem Einkauf eingelöst, die sie aus dem Verkaufsleiterbüro entwendet haben soll. Die im deutschen Arbeitsrecht verankerte „Verdachtskündigung" gibt dem Arbeitgeber nun die Möglichkeit, den Vorwurf gar nicht beweisen zu müssen. Man darf einfach kündigen, wenn ein „begründeter Verdacht" besteht. Damit ist der Kündigungsschutz faktisch nichtig, egal wie lange man beschäftigt war und gearbeitet hat. Für Kaiser´s ein prima Mittel, um gegen missliebige Beschäftigte vorzugehen. Zuerst werden sie eingeschüchtert, und wer sich dann noch wehrt, fliegt."
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