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29. Juli 2009

Konflikt im Gesamthafenbetriebsverein (GHB) Bremerhaven

Der Stellenabbau im Gesamthafenbetriebsverein (GHB) hat in der vergangenen Woche mit einer Demonstration der sogeannten "GHB-Rebellen" und einem Rücktrittsaufruf an den Betriebsrat einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Bereits am 2. Juli 2009 hat die Gewerkschaft Ver.di eine Erklärung herausgegeben, aus der die Gesamtsituation ersichtlich ist. Diese möchten wir an dieser Stelle darstellen:

Der Hafen- und Logistikbereich gehörte mit zu den ersten Branchen, die einen tiefen Einbruch und damit einen Geschäftsrückgang aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise verkraften mussten. Der Absturz war schlichtweg katastrophal und heftig. Die Entwicklung trifft Deutschland als führende Exportnation und uns in den Regionen Bremerhaven und Bremen besonders hart. Selbst Optimisten mussten erkennen, dass diese Krise nicht in einigen Monaten überwunden werden kann und die Krise frisst sich weiter durch alle Branchen der Wirtschaft.

Mit diesem Hintergrund ergab sich unweigerlich der Zwang zum Handeln. Dabei sind unsere Hauptziele: Erhalt des Gesamthafenbetriebs und der Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze. Denn von 2.700 Beschäftigten sollten nach Plänen der Geschäftsleitung nur noch 1.100 Arbeitsplätze beim GHB bleiben.

Ver.di wurde unverzüglich nach Kenntnisnahme bei den maßgeblichen Hafenunternehmen und den zuständigen politischen Gremien vorstellig, um Maßnahmen zum größtmöglichen Erhalt der Arbeitsplätze zu diskutieren und durchzusetzen. Der aus diesen Gesprächen resultierende "runde Tisch" unter Vorsitz des Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Hafensenators Uwe Beckmeyer und maßgeblicher Beteiligung von ver.di  sowie der Hafenwirtschaft konnte nach mehreren Sitzungen konkrete Maßnahmen beschließen, die zu einer erheblichen Einschränkung der angedachten Personalreduzierung führte. Zusätzlich kam hinzu, dass der Distributionsbereich kurz davor stand, verloren zu gehen. Das hätte weitere Entlassungen bedeutet. Nur durch die Überführung in den schon bestehenden Tarifvertrag, der schon im Hochregallager von Tchibo gilt, konnte dieses verhindert werden. Anderenfalls wären dann arbeitslose Kolleginnen und Kollegen wohl durch die Arbeitsagentur an Leiharbeitsfirmen vermittelt worden. Das mit der fatalen Folge, dass sie für Löhne unterhalb von 7,50 € letztlich auf ihren alten Arbeitsplatz vermittelt worden wären.

Und: Ohne diese Tarifmaßnahmen war die Autoindustrie nicht bereit, die BLG weiterhin mit ihrem Logistikgeschäft zu beauftragen.

Eine weitere entscheidende Maßnahme war die Festlegung einer erhöhten Kurzarbeiterquote in der übrigen Hafenwirtschaft. Eine außerordentliche solidarische Handlung der Hafenarbeiter/innen, die zum Erhalt etlicher Arbeitsplätze beim GHB führte.

Der Versuch der Geschäftsleitung, mit dem Gesamtbetriebsrat eine Einigung über einen Sozialplan herbeizuführen, scheiterte nach mehreren Verhandlungen aufgrund der für die Betriebsräte nicht akzeptablen Bedingungen. Die Geschäftsleitung rief daraufhin die lt. Betriebsverfassungsgesetz zuständige Einigungsstelle ein.

An einer solchen Einigungsstelle ist ver.di nicht beteiligt. Arbeitgeber und Betriebsrat haben sich für den Vorsitz der Einigungsstelle auf die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Bremen geeinigt. Bei einer Nichteinigung entscheidet deren Stimme mit doppeltem Gewicht.

Ergebnis der Einigungsstelle: Die Absicht der Geschäftsleitung, lediglich 1.100 Arbeitnehmer/innen eine Beschäftigungsmöglichkeit zu geben, konnte deutlich abgemildert werden. Jetzt bleiben 1.700 Arbeitsplätze erhalten.

Von Beendigungskündigungen sind überwiegend Kollegen und Kolleginnen betroffen, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben und über keine Festeinstellungsgarantie verfügen.

Ein Großteil der Arbeitnehmer/innen, besonders aus dem Autoumschlag, erhalten eine Änderungskündigung in den Tarifbereich der Distribution. Uns ist bewusst, dass insbesondere für Kolleginnen und Kollegen in Bremerhaven, die neben den deutlich verschlechterten Lohnbedingungen auch noch mit erheblichen Fahrtkosten belastet werden, ein derartiges Angebot unzumutbar ist. Die Geschäftsleitung ist allerdings aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, ein derartiges Angebot zu unterbreiten.

Die Arbeitnehmervertreter in der Einigungsstelle haben darauf bestanden, dass bei einer wirtschaftlichen Erholung, die sicherlich kommen wird, den gekündigten Arbeitnehmern (gilt auch für Änderungskündigungen) vorrangig ein Einstellungsangebot in den alten Tarifbereich unterbreitet wird. Diesbezüglich hat ver.di mit dem GHB einen Tarifvertrag vereinbart, der sicherstellt, dass die Wiederbeschäftigung grundsätzlich nach den vorherigen Bedingungen erfolgt.

Wir sind allerdings überzeugt und wissen, dass unsere Betriebsräte und Funktionäre erbittert bis an die Grenze persönlicher Belastbarkeit für den Erhalt der Arbeitsplätze gestritten haben. Es ist eine deprimierende und sicherlich keine ersprießliche Aufgabe über Schicksale von Arbeitskollegen mit zu entscheiden und Beschlüsse, die dem eigenen Empfinden widersprechen, letztendlich aufgrund der Umstände zu akzeptieren.

Mitglieder, die den Rechtsweg einschlagen wollen, um ihre Änderungs- oder Beendigungskündigung arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen, erhalten von ver.di Rechtsschutz. So wie es die Satzung vorsieht. Vertreten werden sie dann von Anwälten der DGB-Rechtsschutz GmbH. Z Zt. sind das etwa ein Drittel aller eingereichten Klagen.

Wir wissen dass die Betroffenen und ihre Familien vor einer enormen Belastung stehen. Wir können nur hoffen, dass die größte Wirtschaftkrise der Nachkriegszeit ein baldiges Ende findet, damit die Kolleginnen und Kollegen wieder eine Beschäftigung, die ihre Ansprüche erfüllt und ihren Lebensstandard sichert, erhalten.