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19. November 2008

207. Montagsdemo: "Arge zahlt Stromrechnung nicht, Jugendamt spendet Taschenlampe"

1. Nach einer Studie der „Friedrich-Ebert-Stiftung“ kann „nicht bestätigt oder widerlegt“ werden, dass das sogenannte Fördern und Fordern zu einer überdurchschnittlichen „Integration“ von Hartz-IV-Beziehern in Beschäftigungen mit geringer Entlohnung erfolge. Unübersehbar ist jedoch die Tatsache, dass sich der Niedriglohnsektor in den letzten Jahren so stark ausgeweitet hat, dass inzwischen 22 Prozent aller Beschäftigten ihr Auskommen mit einem Entgelt unter 1.802 Euro brutto fristen müssen. Dieser unglaublich hohe Anteil wird nur noch von den USA oder Polen übertroffen. Willkommen in Deutschland, im Niedriglohnland!

Unverschämterweise wird in dieser Studie behauptet, die bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten für Minijobber im Rahmen des SGB II böten „wenig Anreiz, in eine Vollzeitstelle zu wechseln“. Ja, wo ist sie denn, diese Vollzeitstelle? Als ob die Leute freiwillig am Tropf der argen Argen hingen und sich nicht sofort aus der demütigenden Verfolgungsbetreuung verabschieden würden, wenn dies in Form einer anständig bezahlten Vollzeitstelle möglich wäre! Inzwischen reicht bei der Suche keine Lupe mehr aus: Ein Mikroskop ist vonnöten!

Wer nach diesen empirischen Befunden allerdings noch zu der Meinung gelangen kann, der „aktivierenden Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme“ komme „eine besondere Bedeutung bei der Vermeidung sozialer Ausgrenzung“ zu, hat etwas ganz Entscheidendes gar nicht begriffen: dass die Hartz-Gesetze genau zum Abbau des Sozialstaates, zur sozialen Ausgrenzung und zur Ausweitung von Niedriglohnarbeit angelegt wurden – zwecks Profitmaximierung der Unternehmer, versteht sich!

2. Wiederum eine andere Studie, und zwar von der „Evangelischen Akademie Bad Boll“, zeigt auf, dass fast alle Hartz-IV-Bezieher in Baden-Württemberg finanzielle Not empfinden und dass sich zwei Drittel gesellschaftlich ausgegrenzt fühlen. Diese Studie für die „Hans-Böckler-Stiftung“ lässt erstaunlicherweise auch mal die Betroffenen selbst zu Wort kommen. Demnach sehen Erwerbslose ihre Situation zunehmend perspektivlos. 90 Prozent von ihnen sehen sich in einer dauerhaften finanziellen Notlage, die sich auch belastend auf familiäre und soziale Beziehungen auswirkt. So gaben 67 Prozent der Umfrageteilnehmer an, ihre Partnerschaft werde durch die Arbeitslosigkeit „ziemlich oder stark belastet“. Mehr als die Hälfte klagte über den Verlust der Lebensfreude.

Die Auftraggeber der Studie ziehen daraus den Schluss, dass das Grundrecht auf ein würdiges Leben (Verfassungsartikel 1), in dem die physische und psychische Existenz materiell gesichert ist, verletzt wird! Es besteht ein Zusammenhang zwischen Armut und erhöhten Krankheitsraten, und so nimmt natürlich auch die frühe Sterblichkeit bei armen Menschen zu: 31 Prozent der von Einkommensarmut betroffenen Männer erreichen das 65. Lebensjahr gar nicht erst. Durch psychosozialen Stress und Ausgrenzung nehmen seelische Erkrankungen wie zum Beispiel Angstzustände, Depressionen und Psychosen durch Armut und Arbeitslosigkeit deutlich zu. Im Vergleich zu Erwerbstätigen ist die Suizidquote bei Arbeitslosen 20-fach höher! Weil arme Menschen sich die Praxisgebühr nicht leisten können, bleiben viele Krankheiten immer länger unbehandelt. Auch eine ausgewogene Ernährung ist von ALG II schlicht nicht möglich!

Neben den Langzeitarbeitslosen sind immer mehr alte Menschen derart von Armut betroffen, dass sie ihre Strom- und Heizkosten nicht mehr bezahlen können und somit beispielsweise im Winter in kalten Zimmern sitzen müssen. Eben weil durch die Hartz-Gesetze eine Armut ungeheuren Ausmaßes geschaffen wurde, wird das Grundrecht auf ein würdiges Leben immens verletzt! Bis eine Alternative zu dieser menschenverachtenden Politik gefunden wird, müssen die Regelsätze deutlich erhöht werden! Wenn verantwortliche Politiker und Richter trotz dieser bekannten Studie immer noch behaupten, mit dem Regelsatz sei ein auskömmliches Leben möglich, dann kommt das in meinen Augen einem versuchten Mord an gesellschaftlich ausgegrenzten, ökonomisch überflüssigen, armen Menschen gleich!

3. In Wolfsburg sitzt eine Mutter mit vier kleinen Kindern im Alter zwischen zwei und neun Jahren plötzlich im Dunkeln, weil ihr die Stadtwerke den Strom abgestellt haben. Nein, die junge Frau trifft dabei gar keine Schuld, denn offenbar hat die Arge „vergessen“, die Stromrechnung zu begleichen. Die Frau verbirgt ihre Situation glücklicherweise nicht verschämt, sondern wendet sich offensiv an die WAZ. Dort erzählt sie, dass sie Hartz-IV-Bezieherin ist und ihre Stromkosten jeden Monat von ihrem Arbeitslosengeld abgezogen und von der Arge bezahlt werden.

Verständlich, dass sie geschockt darüber war, als ihr letzte Woche – mit der Begründung, sie sei mit der Rechnung im Rückstand – der Strom abgestellt wurde. Die kleinen Kinder waren verängstigt und die vierfache Mutter mit ihren Nerven am Ende! Drei Stunden verbrachte sie am Vortag bei der Arge, und dort konnte man ihr nur sagen, dass man „nichts sagen“ könne. Beim Jugendamt bekam sie immerhin Taschenlampen zur Verfügung gestellt. War das „nur“ Schlamperei, oder soll auch so Geld an den Ärmsten der Armen eingespart werden? Die Arge war für eine Stellungnahme nicht mehr erreichbar. Wie praktisch!

4. Mein übliches Staunen wandelt sich in Entsetzen um, wenn ich lesen muss, was die „Fünf (angeblich) Weisen“ da ungestraft für einen gefährlichen Bockmist absondern dürfen! Nach Ansicht des „Sachverständigenrates“ hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren mit den Arbeitsmarktreformen einen „zielführenden Weg eingeschlagen“; deswegen dürfe das Rad nicht zurückgedreht, sondern müsse der Kurs beherzt fortgesetzt werden. Die vorgeschlagene „Kombi-Strategie“ hat allerdings so gar nichts mit dem zu tun, was normalerweise mit dem Symbol des Herzens verbunden wird!

Schon wieder werden Mindestlöhne abgelehnt, weil sie angeblich Arbeitsplätze vernichteten. Stattdessen soll der Kündigungsschutz „reformiert“ werden. Was dies wahrscheinlich an Aufweichung desselben bedeutet, vermag ich mir gut vorzustellen! Das Arbeitslosengeld soll bei einer längeren Dauer der Arbeitslosigkeit nach und nach reduziert werden, wobei es allerdings im Gegenzug für die ersten Monate erhöht werden kann. Im Rahmen eines „Kombilohnmodells“ soll für erwerbsfähige Bezieher des Arbeitslosengelds II der Regelsatz um 30 Prozent gesenkt werden, allerdings bei verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten. Die 2008 wieder eingeführte Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds für ältere Arbeitnehmer soll zurückgenommen werden.

Menschenverachtender und realitätsferner für Arbeitnehmer geht es kaum noch, aber Hauptsache, die freie Hand für den Arbeitgeber wird einseitig – und gesetzlich untermauert – ausgebaut! Diesen Herren gehört mal eine „Kombi-Auf­klärung“ verpasst, die ihnen die Augen für die Realität öffnet, indem sie am eigenen Leibe spüren müssen, was es heißt, mit 351 Euro eben nicht nur eine Woche, sondern einen ganzen ausgedehnten Monat lang auskommen zu müssen!

5. Das Familienleistungsgesetz kommt nur berufstätigen Eltern zugute, während finanziell Bedürftige mal wieder leer ausgehen: Erwerbslose Hartz-IV-Bezieher können eine Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes nicht für sich nutzen, weil ihnen sofort alles wieder abgezogen wird! Selbst wenn sie es behalten dürften, wäre die Erhöhung des Kindergeldes eine Mogelpackung, weil sie nicht einmal den Kaufkraftverlust seit der letzten Erhöhung von 2002 wettmacht: Die Lebenshaltungskosten sind in den vergangenen Jahren schließlich um zwölf Prozent gestiegen!

Martin Behring vom „Erwerbslosenforum“ bringt es auf den Punkt, wenn er sagt, dass Frau von der Leyen betroffene Kinder und Eltern aus Hartz-IV-Haus­halten verhöhnt und der Öffentlichkeit gute Taten vorgaukelt. Anstatt den skandalösen Zustand der massiven Unterversorgung zu beenden und die Hungerregelsätze zu erhöhen, lässt man die Betroffenen jetzt auch noch beim Kindergeld leer ausgehen. Das sogenannte Schulstarterpaket im Wert von 100 Euro, das den Kindern aus Hartz-IV-Haushalten bis zur zehnten Klasse jährlich zur Verfügung gestellt werden soll, ist in keiner Weise ausreichend und zeigt auch sehr deutlich auf, dass höhere Bildung für das abgehängte Prekariat offenkundig nicht erwünscht ist! Warum auch einen Teil der Jugend ausbilden, der später eh keine Arbeit bekommt? So wird doch die viel beklagte Bildungsferne geradezu herangezüchtet und genau das gefördert, was angeblich abgebaut werden soll: dass nämlich Familien bereits in zweiter oder dritter Generation am Tropf von Transferleistungen darben müssen und drangsaliert werden!

Diese Heuchelei, wie von der Regierung vermeintlich „die Familien“ gefördert werden und etwas „gegen“ die Kinderarmut unternommen wird, das widert mich an! Deswegen haben ja Götz Werner, Thomas Straubhaar und Dieter Althaus solch ein brennendes Interesse am bedingungslosen Grundeinkommen: Diese Herren wissen ganz genau, dass viele nicht gebraucht werden. Das Abitur sollen die Ausgegrenzten dann aber auch nicht machen dürfen. Leider werden solche Aspekte bei der Diskussion über das BGE immer wieder vergessen. Ich will nicht behaupten dass nur Menschen mit Abitur selbständig denken und sich wehren können, aber mit besserer Schulbildung gelingt dies gewöhnlich leichter. Ein Volk von Bürgern, die eigenständig denken können, ist schlicht nicht erwünscht! Klar sind wir ein „Volk der Dichter und Denker“, aber dafür müssen doch nicht alle denken können: Es reicht ja völlig, wenn diese intellektuelle Fähigkeit den Kindern aus den besser verdienenden Elternhäusern im dreigliedrigen Schul- und Klassensystem vorbehalten wird!

Wie soll außerdem aus dem wohlhabenden Kind ein knallharter Neoliberaler werden, wenn es in der Schule feststellen kann, dass die finanziell armen Kinder auch Menschen mit ebenso menschlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten sind? Die Uni für die Reichen, die Dorfschule für die Armen, dann hat alles seine Ordnung! So oder ähnlich muss die Bundesregierung gedacht haben, als sie das Familienleistungsgesetz einbrachte und dabei den Weg für eine klammheimliche Senkung der Kinder- und Jugendlichenregelsätze bei Hartz IV freimachte: Das „Schulstarterpaket“ für Bedürftige in Höhe von 100 Euro würde umgerechnet einen monatlichen Betrag von 8,33 Euro ergeben, aber natürlich nur bis zur zehnten Klasse. Wenn die Kindergelderhöhung von mindestens zehn Euro dagegengerechnet wird, ergibt sich bei Kindern- und Jugendlichen aus Hartz-IV-Familien eine tatsächliche Kürzung von mindestens 1,67 Euro monatlich!

6. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Kommunen Kosten der Schulfahrten für Kinder aus Hartz-IV-Familien künftig voll übernehmen müssen: Die bei den meisten Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen übliche Begrenzung der Erstattung für Klassenfahrten ist vom Gesetz nicht gedeckt! Das BSG gab mit diesem Grundsatzurteil (Aktenzeichen: B14 AS 36/07 R) einer Familie Recht. Die Klassen der beiden Söhne hatten eine 719 Euro teure Fahrt nach Florenz beziehungsweise eine Fahrt ins brandenburgische Rüdnitz mit Kosten von 285 Euro unternommen. Die bisher üblichen Deckelungen sind jedoch nicht erlaubt. Auch dürfen die Arbeitsgemeinschaften nicht überprüfen, ob die Fahrten „angemessen“ seien.

Als Motiv für dieses Urteil wird angegeben, eine soziale Ausgrenzung solle verhindert werden. Angesichts der Lebenswirklichkeit mit den viel zu niedrigen Regelsätzen – gerade für die dauerhaft ausgegrenzten Kinder aus Hartz-IV-Familien – klingt die Begründung für das hehre Urteil geradezu zynisch!

7. Ach, wie schön: Die Bundesregierung rügt die arge Arge in Köln! Warum? Diese Arge hatte sich mit der strategischen Neuausrichtung im Sinne der Unternehmensberatung Roland Berger allerhand Schweinkram einfallen lassen, um hilfsbedürftige Kunden zu verprellen oder die Bedürftigen zum Unterschreiben einer „Eingliederungsvereinbarung“ zu drängen. Da konnten schon mal drei oder vier Termine „notwendig“ werden, bis Betroffene endlich den Antrag zur Berechnung ihrer Leistungen abgeben durften. Selbstverständlich verzögerte sich damit auch automatisch die erste Auszahlung.

Damit nicht genug: Der sogenannte Orientierungsservice, der für die Antragsannahme zuständig ist, legte den Betroffenen nicht selten eine – angeblich dazugehörende – „Eingliederungsvereinbarung“ zur Unterschrift vor. Dabei hat diese im „Orientierungsservice“ gar nichts zu suchen. Auch wurde neuerdings den Antragsstellern eine Erklärung zur Unterschrift vorgelegt, in der sie sich verpflichten, Rücklagen aus ihrer Regelleistung anzusparen und die Androhung zu akzeptieren, andernfalls finanziell sanktioniert zu werden. Wie sich von viel zu wenig noch etwas ansparen lassen soll, wird jedoch nicht vermittelt! In der Beraterpraxis der „Kölner Erwerbslosen in Aktion“ tauchten solche Fälle immer wieder auf und konnten nur durch Intervention erfolgreich abgewehrt werden.

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)

Quelle: www.bremer-montagsdemo.de