Anlässlich des morgigen Jahrestages der bundesweiten Razzien vor dem G8-Gipfel fordert das globalisierungskritische Netzwerk Attac, sämtliche bei den Durchsuchungen gesammelten Daten und Namen aus den Akten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz zu löschen. Der so genannte Terrorismus-Paragraf 129a ist als Einfallstor für polizeiliche Willkür abzuschaffen.
Laut BGH-Urteil waren die Razzien illegal. Deshalb haben die rechtswidrig gewonnenen Daten in den Akten der Ermittlungsbehörden nichts verloren und dürfen nicht weiterhin benutzt werden, um politisch engagierte Menschen einzuschüchtern. Im Rahmen der bundesweiten Hausdurchsuchungen im Auftrag des Generalbundesanwalts durch Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA), der Landeskriminalämter (LKA) und der verschiedenen Landespolizeien wurden an etwa 40 Objekten in Hamburg, Berlin, Bremen, Schleswig - Holstein, Niedersachsen und Brandenburg am 9. Mai 2007 auch die Räume der Bremer Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz (MAUS) sowie einige im selben Haus befindliche Wohnräume verschiedener BewohnerInnen durchsucht.
Beschlagnahmt wurden alle Computer der MAUS, fast sämtliche Disketten und CDs und viele, auch gerade handschriftliche Unterlagen zu laufenden Arbeiten. Ebenfalls beschlagnahmt wurden alle Adressenverzeichnisse aus dem Büro und dem Archiv, weiter TeilnehmerInnenlisten und Arbeitsmaterialien eines Seminars an der Universität Bremen.
Begründet wurden die Razzien mit Paragraf 129a des Strafgesetzbuches (Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung). Am 4. Januar 2008 erklärte der Bundesgerichtshof die Durchsuchungen für rechtswidrig. Die Bundesanwaltschaft hat den Paragrafen 129a missbraucht, um die globalisierungskritische Szene im Vorfeld des G8-Gipfels zu durchleuchten und zu kriminalisieren. Bleiben die Namen in den Akten, hat sie ihr Ziel trotz des eindeutigen BGH-Urteils erreicht, betont etwa Pedram Shahyar, vom globalisioerungskritischen Netzwerk Attac. Dies sei mit rechtsstaatlichen Prinzipien in keiner Weise zu vereinbaren. Tatsächlich hatte ein BAW-Sprecher am 9. Mai 2007 im ZDF-Heute-Journal offen zugegeben, dass die Durchsuchungen Aufschluss über die Strukturen und die personelle Zusammensetzung der G8-Gegner bringen sollten. Für konkrete Anschläge gebe es keine Anhaltspunkte.
Attac kündigte am Donnerstag zudem Gegenwehr gegen das geplante BKA-Gesetz an. "Es kann nicht sein, dass sich der Staat unter dem Vorwand der Terrorabwehr Zutritt in unsere Schlafzimmer und Köpfe verschafft", sagt Sabine Zimpel, ebenfalls Mitglied im Attac-Koordinierungskreis. Es sei ein Skandal, dass Überwachung in Deutschland wieder salonfähig gemacht werde und Menschen in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher seien. Der Entwurf für ein geändertes Gesetz über die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) sieht unter anderem die heimliche Videoüberwachung von Wohnungen vor. Ein weiterer Kernpunktist die Möglichkeit zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern.
(ms)