Gespickt und gefüttert mit Insiderwissen ist eine große Anfrage in der Bürgerschaft (sie umfaßt 43 detaillierte Fragen), die die FDP zum Komplex Klinikum- Mitte- PPP- Finanzierung- Masterplan-Eigenlösung gestellt hat.
Gefragt wird zuerst nach dem bis jetzt fehlenden Gesamtkonzept, das die medizinisch-pflegerische Versorgung der Patienten auf höchstem Niveau, sichere Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sowie ein akzeptables wirtschaftliches Ergebnis sichert. Und außerdem noch das drohende Insolvenzrisiko verringert und die Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft sichern. Dabei weiß jeder, dass das alles zusammen nicht vorgesehen und eine scharfe Rationalisierung geplant ist.
Wesentlich in der FDP-Anfrage ist aber etwas ganz anderes: nämlich ein detailliertes Nach-Bohren nach den Gründen und nach den Vorgängen, die schließlich zu einer Abkehr vom PPP-Modell geführt haben. Wie ist es eigentlich dazu gekommen, dass die so sicher geglaubte fette Beute den Finanzinvestoren (welchen?) in letzter Minute entrissen worden ist?
Übersetzt ins juristische Finanzierungs-Deutsch liest sich das in der Anfrage so: "Für eine politische Beurteilung sind ... Fragen bezüglich der für die Abkehr von dem ursprünglich vorgesehen Finanzierungsmodell maßgeblichen Faktoren sowie bezüglich der für die eingetretene Verzögerung relevanten Sachverhalte von Bedeutung."
Hier eine Auswahl aus den 43 Fragen:
5. Welche Gründe waren dafür maßgeblich, dass entgegen der ursprünglichen Zeitplanung für das PPP-Vergabeverfahren, die einen Vertragsbeginn mit dem PPP-Partner bereits für Juli 2007 anstrebte, nunmehr erst im Februar 2008 die Entscheidung der Vergabestelle des Klinikums Bremen-Mitte zur Beendigung des Verfahrens bekannt gemacht wurde?
6. Trifft es zu, dass seitens der Senatskanzlei zu Beginn des Jahres 2007 mit dem Gesundheitsressort erörtert wurde, inwiefern seitens des Senats darauf hingewirkt werden könne, dass eine Vergabeentscheidung im laufenden PPP-Vergabeverfahren von der Vergabestelle erst nach der Bürgerschaftswahl im Mai 2007 getroffen wird?
7. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Unmöglichkeit einer erfolgreichen Beendigung des PPP-Vergabeverfahrens seitens der Klinikum Bremen-Mitte gGmbH bzw. seitens des Senats erkannt?
8. Mit welchem Ziel wurden die Verhandlungen der Klinikum Bremen-Mitte gGmbH mit den Dialogpartner im PPP-Verfahren bezüglich der Formulierung einer bankenfähigen „Standortsicherungserklärung“ auf der Grundlage des Entwurfs vom 09. Februar 2007 einschließlich der ergänzenden Erklärung der Senatorin für Gesundheit vom 23. April 2007 über den Sommer 2007 fortgeführt, wenn keine Bereitschaft seitens der Freien Hansestadt zur Abgabe einer Erklärung, die die Finanzierungsfähigkeit des Bauvorhabens seitens der Banken herstellt, gegeben war?
9. Aus welchem Grund wurde der erfolgreiche Abschluss der Dialogphase des PPP-Vergabeverfahrens seitens der Vergabestelle und seitens des Senats als unmöglich eingestuft, obwohl die seitens der Senatorin für Gesundheit formulierten Anforderungen an eine Garantieerklärung der Freien Hansestadt Bremen (keine selbständige, verschuldensunabhängige Garantieerklärung, keine Bürgschaft) offenbar durch den überarbeiteten Entwurf einer Standortsicherungserklärung vom 07. September 2007 erfüllt werden?
10. Welche Kriterien waren für die Auswahl des Gutachters maßgeblich, der das
„Rechtsgutachten zu dem weiteren Vorgehen der Freien Hansestadt Bremen im Hinblick auf das Vergabeverfahren“ im Herbst 2007 angefertigt hat, in dem verschiedene Szenarien für die Fortführung bzw. die Beendigung des Vergabeverfahrens entwickelt und bewertet werden und bestanden zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Gutachter bis dahin bereits Geschäftsbeziehungen?
11. Wurde in dem in Frage 10 angesprochenen Gutachten auch die Fortführung des PPPVergabeverfahrens mit Abgabe einer Bürgschaft der Freien Hansestadt Bremen als Variante untersucht und aus welchem Grund wurde dies ggf. untersucht, wenn seitens des Senats keine Bereitschaft bestand, eine Bürgschaft oder eine bürgschaftsähnliche Erklärung abzugeben?
12. Wurde den von der Senatorin für Finanzen, Frau Bürgermeisterin Linnert in einem
Interview mit der Zeitung „taz“ vom 06. Oktober 2007 erhobenen Vorwürfen, eine „interessierte Seite“ habe den senatsinternen Entwurf einer Standortsicherungserklärung
Investoren „zugespielt“, nachgegangen und haben sich ggf. Grundlagen für die Einleitung disziplinarrechtlicher Maßnahmen ergeben?
13. Trifft es zu, dass eine Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskanzlei Büsing, Müffelmann und Theye zur Begleitung des Vergabeverfahrens hinzugezogen wurde, wie gestaltet sich das Vertrauensverhältnis des Senats zu dieser Kanzlei angesichts der von der Senatorin für Finanzen in dem in Frage 12 angesprochenen Interview öffentlich geübten Kritik an der Arbeit der Kanzlei und wird der Senat bzw. die Klinikum Bremen-Mitte gGmbH auch künftig die Dienste der Kanzlei in Anspruch nehmen?
Auf die Antworten darf man gespannt sein. (sh)
Die ganze Anfrage hier