
Es ist an der Zeit, die repräsentative Demokratie durch direktdemokratische Elemente zu ergänzen und zu verstärken.
Ein am Donnerstag (19.6.08) von Rot-Grün vorgestellter Gesetzentwurf sieht eine deutliche Verringerung der Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide vor. Danach müssten Bremer Initiatoren eines Volksbegehrens in Zukunft nur noch rund 24.000 (5 %) statt bisher 48.000 (10 %) Unterschriften sammeln. Beim Volksentscheid selbst soll die Zustimmungsquote von 25 auf 20 Prozent gesenkt werden. Hier entspricht die herabgesetzte Quote in etwa 100.000 Stimmen. Darüber hinaus sollen Volksentscheide an Wahltermine gekoppelt werden, um die Beteiligung an der Abstimmung zu erhöhen.
DIE LINKE in Bremen begrüßt die Gesetzesinitiative ausdrücklich; auch wenn sie sich wesentlich weiter gehende Verbesserungen gewünscht hätte und langfristig plant. Das betrifft sowohl das Quorum als auch die formalen Rahmenbedingungen. So kann sich DIE LINKE beim Volksentscheid durchaus den völligen Verzicht auf ein Quorum vorstellen. Wie bei allen demokratischen Wahlen selbstverständlich sollte die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden. Gar nicht nachvollziehbar erscheint der Bremer LINKEN, dass der Entwurf eine Verkürzung der Sammelfrist der Unterschriften für ein Volksbegehren von drei auf künftig zwei Monate vorsieht. Ein weiteres Manko besteht darin, dass die Quoren für Verfassungsänderungen unverändert bleiben. So sind Volksentscheide über Änderungen der Bremer Landesverfassung weiterhin praktisch unmöglich.
Nachdem die Bremische Bürgerschaft in ihrer letzten Sitzungswoche das durch ein Volksbegehren zustande gekommene Wahlgesetz mit der Wiedereinführung der 5-Prozent-Klausel zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven in einem wichtigen Aspekt rückgängig gemacht hat und damit das Begehren selbst praktisch ad absurdum geführt wurde, müssen nicht nur nach Auffassung der Bremer LINKEN klare Verbindlichkeitsregelungen für Volksbegehren und Volksentscheide geschaffen werden. „Wenn die Bevölkerung per Volksentscheid etwas beschließt, kann nicht das Parlament hingehen und das mit einfacher Mehrheit wieder ändern. Da wird der Bürgerwille nicht ernst genommen. Die Beschlüsse von Volksentscheiden sollten in der Regel nur durch einen weiteren Volksentscheid aufgehoben werden können“, kommentiert etwa Paul Tiefenbach vom Verein Mehr Demokratie völlig zu Recht. Die nunmehr vorgeschlagene Bindungsfrist von zwei Jahren für Volksentscheide bietet keinen verbindlichen Schutz des Bürgerwillens und widerspricht im Übrigen der ursprünglichen Intention nach mehr Bürgerbeteiligung und Demokratie.
Bereits im Mai 2006 hat die Bundestagsfraktion der LINKEN einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht, um die direkte Einflussmöglichkeit auf politische Entscheidungsprozesse zu erhöhen und gesetzlich zu garantieren. Bürgerinnen und Bürger direkt an den sie betreffenden Entscheidungen mitwirken zu lassen stärkt nicht nur das zivilgesellschaftliche Engagement sondern stützt Entscheidungen auch auf einen breiteren gesellschaftlichen Konsens. Wird den Menschen Verantwortung übertragen, verhalten sie sich entsprechend verantwortungsbewusst. Es ist und bleibt daher eine wesentliche Aufgabe linker Politik Betroffene zu Beteiligten zu machen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird mittels direkter Einflussnahme auf politische Entscheidungen die Chance gegeben, endlich aus der häufig nur zu „Politikverdrossenheit“ führenden Zuschauerdemokratie herauszutreten. Allein so werden sie zu handelnden Subjekten demokratischer Willensbildung.
Manfred Steglich