
DIE LINKE fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,44 Euro, der in schnellen Schritten erhöht werden muss.
Ab 1. Juli erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Frankreich einen Mindestlohn von 8,71 Euro. "Der Exportweltmeister Deutschland kann und muss sich denselben Mindestlohn wie Frankreich leisten", erklärte gestern Oskar Lafontaine zu dieser Entscheidung der französischen Regierung. In diesem Zusammenhang forderte der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE die Gewerkschaften und die Sozialdemokraten auf, ihre Mindestlohnforderung von 7,50 Euro anzuheben. "Die steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreise machen eine Korrektur der bisherigen Forderung dringend notwendig. Bei immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stößt es auf Unverständnis, wenn Gewerkschaften und SPD einen Mindestlohn fordern, der um 1,21 Euro unter dem liegt, was der konservative Staatspräsident Nicolas Sarkozy in Frankreich den Beschäftigten zugesteht."
Armut trotz Arbeit verhindern - Gesetzlichen Mindestlohn einführen
Von Armut trotz Arbeit sind in der Bundesrepublik immer mehr Menschen betroffen. Eine neue Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation zeigt: Rund 6,5 Millionen und somit 22 Prozent aller abhängig Beschäftigten arbeiteten im Jahr 2006 zu Niedriglöhnen. Damit hat die Niedriglohnbeschäftigung/font>/u> seit 1995 um gut 43 Prozent zugenommen.
Immer mehr Beschäftigte verdienen so wenig, dass sie auf zusätzliche Sozialleistungen nach dem SGB II angewiesen sind. Im Jahr 2006 erhielten bereits 880 000 Erwerbstätige neben ihrem Lohn ALG II-Leistungen. Im Jahr 2007 stieg ihre Zahl noch einmal auf durchschnittlich 1,3 Millionen. Dabei kam eine Studie des Projekts „Soziale Gerechtigkeit“ der J. W. Goethe-Universität Frankfurt a. M. schon im Jahr 2006 zu dem Schluss, dass mindestens 2,9 Millionen Personen aufgrund ihres geringen Einkommens Anspruch auf zusätzliche ALG II-Leistungen hätten.
Dieser Zustand ist unannehmbar. Ein gesetzlicher Mindestlohn verhindert, dass Menschen zu Hungerlöhnen arbeiten müssen, mit denen sie ihre Existenz nicht sichern können. Er zieht eine einheitliche Lohnuntergrenze für alle Beschäftigten ein und setzt einen sozialen Mindeststandard ähnlich den gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit und Urlaub.
Ein Mindestlohn muss gesetzlich verankert werden. Denn Existenz sichernde Löhne können mit einer ausschließlichen Festlegung der Löhne durch die Tarifparteien gegenwärtig nicht für alle Beschäftigten erreicht werden. In den vergangenen Jahren haben sich Arbeitsmarktsegmente herausgebildet, in denen es keine Tarifbindung gibt. So arbeiteten laut WSI Tarifarchiv im Jahr 2006 bereits 38 Prozent der Beschäftigten ohne den Schutz einen Tarifvertrages. Häufig reicht die Durchsetzungsmacht der Gewerkschaften aber auch in tarifgebundenen Bereichen nicht mehr zur Aushandlung armutssicherer Löhne. In Brandenburg liegt beispielsweise der Tariflohn im Friseurhandwerk bei 2,75 Euro in der Stunde.
Ein gesetzlicher Mindestlohn sorgt dafür, dass Unternehmen nicht weiter auf Kosten der Allgemeinheit Lohndumping betreiben können. Höhere Löhne führen zudem zu höheren Steuereinnahmen des Staates. Steuereinnahmen sind die Voraussetzung dafür, dass der Staat seine sozialen und kulturellen Aufgaben, wie etwa Bildung, Verkehrswege, Umweltschutz, erfüllen kann. Höhere Löhne stärken die sozialen Sicherungssysteme - unter anderem Rente, Gesundheit -, da höhere Beiträge in die Kassen fließen. Ein gesetzlicher Mindestlohn nutzt der gesamten Gesellschaft.
Gesetzlicher Mindestlohn muss Existenz sichern
Ein Mindestlohn muss so hoch sein, dass er bei einer Vollzeitarbeit für ein Existenz sicherndes Einkommen sorgt. Ein Anhaltspunkt ist die so genannte Pfändungsfreigrenze. Sie liegt derzeit bei rund 1.000 Euro. Diese vom Gesetzgeber festgelegte Grenze besagt, dass einem verschuldeten und alleinstehenden Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin ein Einkommen in dieser Höhe zusteht, welches trotz Schulden nicht gepfändet werden darf. Denn weniger als 1.000 Euro reichen nicht zum Leben. Ein Mindestlohn in der Größenordnung von 8,44 Euro ermöglicht bei einer Vollzeitarbeit (38,5 Stunden/Woche) einen Nettolohn, der mindestens auf der Höhe der Pfändungsfreigrenze liegt.
So hoch ist derzeit der Mindestlohn bei unseren französischen Nachbarn. Auch in anderen europäischen Ländern, die in ihrer Wirtschaftskraft mit Deutschland vergleichbar sind, liegt der gesetzliche Mindestlohn über 8 Euro in der Stunde.
Die Höhe des Mindestlohns ist also entscheidend. Mit 8,44 Euro fordert nur DIE LINKE einen gesetzlichen Mindestlohn in Existenz sichernder Höhe. Doch 8,44 Euro sind nur der Anfang: Um Niedriglöhne abzuschaffen und Armut trotz Arbeit zu verhindern, muss der Mindestlohn nach seiner Einführung in schnellen Schritten angehoben werden.
Dualer Mindestlohn: Das Mindestlohnkonzept der Fraktion DIE LINKE.
DIE LINKE fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,44 Euro. Tariflöhne, die oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen, sollen als Branchenmindestlöhne festgeschrieben werden. Denn Branchenlösungen stärken die Tarifautonomie und werden den unterschiedlichen Produktivitätsniveaus verschiedener Branchen gerecht. DIE LINKE hat diese beiden Elemente in ihrem Konzept des dualen Mindestlohns verbunden. Es beinhaltet:
(ms)