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24. Juli 2008

Viel Geld wofür? 850 Beraterverträge für 20 Mio. €

Die FDP hatte mal wieder eine interessante kleine Anfrage gestellt mit 13 sehr präzisen Fragen; und sie hat auch ganz interessante Antworten erhalten. Sie fragte u.a.

  1. Wie viele Verträge mit dem Gegenstand von Beratungsleistungen haben die einzelnenSenatsressorts in den Jahren 2004 bis 2007 vergeben?
  2. Wie viele Verträge mit dem Gegenstand von Beratungsleistungen haben juristischePersonen des öffentlichen oder privaten Rechts, an denen die Freie Hansestadt Bremenbeteiligt ist, in den Jahren 2004 bis 2007 vergeben?
  3. Welche Schwerpunkte der nach Frage 1 und 2 nachgefragten Beratungsleistungenlassen sich identifizieren (etwa Werbung und Kommunikation, juristische Beratung,betriebswirtschaftliche Beratung, technische Beratung etc.)?
  4. Wie viele Verträge wurden im Einzelnen
    a) mit Unternehmensberatungsgesellschaften, Sozietäten, Agenturen, Rechtsanwaltskanzleien oder wissenschaftlichen Instituten und
    b) mit Einzelpersonen abschlossen?
  5. Bei wie vielen Personen nach Frage 4 b) handelt es sich
    a) um ehemalige oder aktuelle Angehörige der bremischen öffentlichen Verwaltung (Land und Stadtgemeinden, Beamte oder Angestellte),
    b) um ehemalige oder aktuelle Beschäftigte juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, an denen die Freie Hansestadt Bremen beteiligt ist
    c) um ehemalige oder aktuelle Angehörige der Bremischen Bürgerschaft, des Deutschen Bundestages oder des Europaparlaments?

In den vergangenen drei Jahren wurden insgesamt 850 (!) Beraterverträge erteilt, wofür 20 Mio. € bezahlt wurden. Die Taz v. 24.07.08 wusste zu berichten, dass von den Aufträgen aus den Ressorts in den vier Jahren insgesamt fast 300 Institute, Kanzleien und Agenturen sowie 64 Einzelpersonen profitiert hätten. Von denen wiederum wären 14 zuvor selbst in der bremischen Verwaltung angestellt gewesen; und in acht Fällen hätte das gesammelte Auftragsvolumen dabei mehr als 500.000 Euro betragen, das Gros von fast 300 Fällen hätte hingegen ein Gesamthonorar von maximal 50.000 Euro erhalten.

Die FDP meint dazu in ihrer Erklärung ganz richtig: "Bremen kann sich diese Verschwendung horrender Summen für Beraterhonorare nicht mehr leisten. Angesichts der Haushaltsnotlage muss in Zukunft strenger auf einen effizienten Einsatz von Haushaltsmitteln geachtet werden."

Den Nutzen aus diesen Berateraktivitäten konnte der Senat in seiner Antwort nicht belegen. Den Schaden leider auch nicht.
Sönke Hundt