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23. Februar 2008

Die spitze Feder des Rechnungshofes. Neues Gutachten 2008 erschienen

Der Rechnungshof in Bremen hat in seinen Gutachten nicht unwesentlich dazu beigetragen, dass PPP-Modell (also die Übergabe öffentlicher Aufgaben einschließlich Bau, Betrieb und vor allem Finanzierung an private Investoren) ins rechte, und das heißt ins schlechte Licht zu rücken. Besonders viele Mängel und Ungereimtheiten fand er in den umfangreichen Vorplanungen für den Neubau des Klinikums Mitte.

Ein weiteres Beispiel war der Neubau des Schulzentrums Rockwinkel in Oberneuland, das als PPP-Modell - damals noch unter der tatkräftigen Förderung von Willi Lemke - ein Pilotprojekt für weitere Schulbauvorhaben werden sollte und mit einem letzlich unkorrekten Planung- und Entscheidungsprozess umgesetzt gegen die Einwände des Rechnungshofes umgesetzt wurde.

In seiner überaus nüchternen, aber trotzdem deutlichen Sprache erhebt der Rechnungshof wieder schwere Vorwürfe: die öffentliche Hand (hier das Bildungsressort) hat sich von dem privaten Investor, der ungenannt bleibt, regelrecht über den Tisch oder über die Schulbank ziehen lassen. Vor allem wäre es hier dem Investor gelungen, eine für ihn günstige Kalkulation durchzusetzen, weil sein Angebot nur nur ungenügend nachgeprüft worden ist. Zum anderen trägt er keine Verantwortung mehr für Mängel der Bauplanung und der Bauausführung, da das ganze Projekt abgeschlossen ist. Der Rechnungshof nennt das schlicht eine "Mogelpackung beim Bau."

Aus dem Kurzgutachten: "Bei Public-Private-Partnership muss in der Regel der private Partner für Bauunterhaltung und Betrieb bis zum Ende der Nutzungsdauer des Gebäudes aufkommen. Anders bei herkömmlichem Bau: Das Risiko von Baumängeln geht gleich nach der Abnahme auf die öffentliche Hand über. Da das Ressort nach der Baumaßnahme am Schulzentrum Rockwinkel selbst für die Bauunterhaltung und den Betrieb sorgen wird, hätte es wie bei einer herkömmlichen Baumaßnahme vorgehen müssen. Dies war nicht der Fall:

Das Bildungsressort hatte in der Ausschreibung nicht verlangt, dass die Bieter im Angebot die Mengen und Preise für die Einzelleistungen ausweisen. Vielmehr hatte es nur die Abgabe eines Gesamtpreises für die Bauleistung gefordert. Dadurch wich die Qualität der Baustoffe, beispielsweise für den Außenwandaufbau, das Fenstermaterial und die Dachdeckung in den Angeboten deutlich voneinander ab. Das Ressort hat nicht festgestellt, welches Angebot unter Berücksichtigung der Quali-tät der Baustoffe und der möglichen Folgekosten das wirtschaftlichste war. 

  • Das Ressort hat nicht ausreichend überwacht, ob der Bau vertragsgemäß ausgeführt worden ist. Es hat den Bau erst nach Abschluss kontrollieren lassen. Wichtige Bauteile, wie Wärmedämmung, Rohre und Leitungen, sind nach Abschluss aller Arbeiten aber von anderen Bauteilen verdeckt. Sie lassen sich dann nicht mehr kontrollieren, ohne etwas zu zerstören. Die Bauausführung zu überwachen sei Auftragsbestandteil gewesen, hat das Ressort erklärt. Der Rechnungshof hat diese Haltung kritisiert: Das Ressort kann seine Verantwortung zur Bauüberwachung nicht ernsthaft dem Auftragnehmer übertragen, der dann mit der „Brille Bremens“ sich selbst überwachen soll. Das Risiko erhöhter Bauunterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten trägt schließlich Bremen. 
  • In die Ausschreibung der Baumaßnahme hatte das Ressort eine konkrete Anforderung an die Luftqualität in den Klassenräumen aufgenommen. Es hatte einen Grenzwert an Kohlendioxid festgelegt. Erhöhte Anteile an Kohlendioxid in der Atemluft beeinträchtigen die Konzentration. Der Grenzwert sollte daher in allen Räumen während des Unterrichts unterschritten werden. Die bauliche oder technische Konzeption des Auftragnehmers sollte das gewährleisten. Ohne die Raumluftqualität zu berücksichtigen, hat das Ressort die Angebote gewertet. Auch hat es den Bau abgenommen, ohne die Raumluft zu prüfen. Zu spät kommt das böse Erwachen: Die vom Rechnungshof geforderten Messungen haben ergeben, dass bereits nach zwanzig Minuten Unterricht der Grenzwert überschritten wird. Die vereinbarte Raumluftqualität kann nur erreicht werden, wenn in den Klassenräumen häufig und nachhaltig gelüftet wird. Das heißt sommers wie winters: Lüften nicht nur in den Pausen, sondern auch während des Unterrichts."     

Im umfangreichen Bericht 2008 des Rechnungshofes werden noch Projekte kritisch untersucht; darunter

  • Einsparpotentiale in der beruflichen Bildung,
  • Einsparpotentiale bei den städtischen Friedhöfen,
  • Heranziehung säumiger Väter nach dem Unterhaltsvorschussgesetz,
  • mögliche geringere Ausgaben in der Kindertagesbetreuung,
  • erhebliche Mehreinnahmen aus der richtigen Versteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • u.a.m.

Zu berücksichtigen ist bei den Analysen des Rechnungshofes: er prüft die ordentliche oder unordentliche Verwendung von Steuergeldern nach; er überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften mit der tatsächlichen Praxis der Ressorts. Der Rechnungshof ist kein Anwalt für das Ziel einer "sozialen Stadt". So hat er keine Hemmungen, z.B. im Bereich der berufsbildenden Schulen große Einsparungen dadurch vorzunehmen, dass Klassen vergrößert, Schulen zusammengelegt und Aufgaben ausgelagert werden. Aber man muß dem Rechnungshof eins lassen: in Sachen PPP hat er im Lauf der Jahre und in seinen letzten Gutachten allen Privatisierungsbestrebungen gegenüber immer eine gesunde Skepsis bewiesen. Und immer darauf hingewiesen, dass der Staat auch selber in der Lage ist und in der Lage sein muß, in Eigenregie tätig zu werden.

So wie es jetzt beim Neubau des Klinikums Bremen-Mitte der Fall ist. (sh)

Die Presserklärung, die Kurz- und die Langfassungen sind online.

Rede des Präsidenten des Rechnungshofs Lothar Spielhoff, vor der Landespressekonferenz am 22. Februar 2008

Zusammenfassung der Jahresberichte - Stadt und Land

vollständige Jahresberichte Stadt und Land 2008