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22. Dezember 2008

"Schulkonsens": Ein fauler Kompromiß, eine vertane Chance

Mit dem „Bremer Schulkonsens“ bedienen die etablierten Parteien ihre eigenen Interessen, nicht die der Betroffenen

Die rot-grüne Koalition hat sich mit CDU und FDP auf einen „Schulkompromiss“ geeinigt, der die Schulentwicklung aus der politischen Auseinandersetzung heraushalten soll. Nach längeren Verhandlungen unterzeichneten die Vorsitzenden der etablierten Parteien ein Papier, das die Grundlage der Schulgesetz-Novelle sein soll. Darin wird das Zwei-Säulen-Modell festgeschrieben: Schulzentren, Gesamtschulen und integrierte Stadtteilschulen werden zu „Oberschulen“, daneben bleiben die bestehenden acht durchgängigen Gymnasien erhalten, und zwar mit ihren aktuellen Kapazitäten. Für die Gymnasien ändert sich praktisch nichts. Wie die Oberschulen aussehen sollen, ist dagegen weitgehend offen. Die LINKE nahm an den Konsensgesprächen teil, stieg jedoch in der zweiten Runde am 19.12.08 aus. Sie hatte drei Mindestbedingungen für eine Einigung genannt:

  1. Eine bessere finanzielle Ausstattung des Schulsystems;
  2. Eine klare Feststellung, dass sich die personelle Ausstattung der einzelnen Schule danach richtet, wie integrativ sie unterrichtet, welche soziale Benachteiligung und welche leistungsmäßige Unterschiedlichkeit sie bewältigt;
  3. Die Festschreibung, dass an den Oberschulen wirklich integrativ unterrichtet wird, d.h. dass die Trennung in Klassen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus („Gymnasialklassen“ und „Sekundarklassen“) ausgeschlossen wird.

Dazu waren die anderen Parteien nicht bereit, was viel aussagt über die Qualität des „Schulkonsenses“. Der Schulkonsens zieht eine Mauer zwischen den Interessenssphären: Die CDU behält „ihre“ Gymnasien, und was an den neuen Oberschulen passiert, regelt die Bildungssenatorin. Für die Finanzierung soll die „demografische Rendite“ reichen: Es werden ja angeblich weniger SchülerInnen, also braucht man gar nicht mehr Geld. 

Die schulpolitische Auseinandersetzung geht in die nächste Runde

Während die CDU ihre Schäfchen im Trockenen hat, hat die große Mehrzahl der Schulen weder Klarheit noch freie Bahn für einen Reformprozess. Gesamtschulen, integrierte Stadtteilschulen und Sekundarschulen können sich nicht darauf verlassen, dass z.B. wirklich integrative Konzepte auch genehmigt werden. Grundschulen, die mit weiterführenden Schulen enger kooperieren und zu Schulen von Klasse 1 bis 10 zusammenwachsen wollen (und es gibt einige), dürfen nur fusionieren, wenn die Unterzeichner des „Konsenses“ dem in der Bildungsdeputation zustimmen – eine krasse Form undemokratischer Kungelwirtschaft.

Die LINKE lehnt den „Konsens“ daher ab. Durch die Ausgrenzung der LINKEN hat sich der Charakter des Papiers verkehrt in ein Abwehrkartelle gegen den Reformprozess, gegen gesellschaftliche Bewegung, gegen bestehende und zukünftige Mehrheiten.

Das Schulgesetz wird jetzt in ein 10-wöchiges Anhörungsverfahren gehen. Das ist ein wichtiger Zeitraum, um die öffentliche Auseinandersetzung um die Schulentwicklung offensiv zu führen und den „Schulkonsens“ in der vorliegenden Form öffentlich anzugreifen. Die LINKE wird einen eigenen Entwurf vorlegen und eine Info- und Öffentlichkeitskampagne anlässlich der Schulanwahl im Januar führen.
 

Ein Konzept für den Übergang

Schulreform in Bremen – wie kann es gehen?

Mit welcher Perspektive ist die LINKE in die Schulverhandlungen gegangen? Hätte man sich ein Ergebnis vorstellen können, das Sinn gemacht hätte? Ja, das wäre möglich gewesen, wenn die Interessen der Betroffenen im Mittelpunkt gestanden hätten und nicht die Wahltaktik der Parteien. Dafür muss man sich noch einmal die Ausgangslage vergegenwärtigen.

Wenn man den Wahlprogrammen glauben darf, gibt es im Bremischen Landtag fast eine Zweidrittel-Mehrheit für „Eine Schule für alle“. Dass das Bremische Schulsystem dringend reformbedürftig ist, ist unabweisbar – daran ließen auch die Anhörungen im Fachausschuss Schulentwicklung keine Zweifel. Eigentlich eine gute Ausgangsposition für einen großen Wurf, der endlich herausführt aus der bildungspolitischen Lethargie der vergangenen Jahre.

Die Realität sieht allerdings etwas anders aus. Unter den Parteien steht nur die LINKE klar dafür, eine gemeinsame Schule für alle auch Wirklichkeit werden zu lassen. Die SPD fürchtet sich davor, im Wahlkampf als „Gesamtschulpartei“ angegriffen zu werden, und will die Gymnasien deshalb nicht abschaffen. Für die Grünen wäre eine solche Auseinandersetzung wahltaktisch weniger bedrohlich, aber der Parteispitze der Grünen reicht ein Zwei-Säulen-Modell, wie es in Hamburg unter Schwarz-Grün realisiert wird. Die CDU will um jeden Preis das Gymnasium erhalten und ausbauen, um das Bildungsprivileg der bürgerlichen Schichten aufrechtzuerhalten – unbeirrt von PISA und allen Studien, die in der Mehrgliedrigkeit des deutschen Schulsystems die wesentliche Ursache der Bildungskatastrophe sehen.

Die LINKE hat zwar den Vorteil, dass ihre schulpolitische Position – im Gegensatz zu den Positionen der anderen Parteien – mit den allgemeinen fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnissen im Einklang steht. Die Forderungen der LINKEN decken sich auch mit dem, was GesamtschülerInnenvertretung, Zentraler Elternbeirat und GEW wollen. Dennoch hat die LINKE hier zwei Probleme. Erstens hat sie bislang kein klares Übergangskonzept vorgelegt, wie denn eine Schule für alle in Bremen eingeführt werden sollte. Zweitens sind die sozialen Gruppen, deren bildungspolitische Interessen sie vor allem vertritt und für die eine Schulreform am dringlichsten ist (Beschäftigte und TransferempfängerInnen, Familien mit Migrationshintergrund, Familien in sozial benachteiligten Quartieren), in der Schulpolitik bislang weit weniger mobilisierungsstark als die bildungsbürgerlichen und  einkommensstarken Schichten, deren schulpolitische Interessen durch CDU und FDP vertreten werden.

Ein Übergang zu Einer Schule für alle

Ein Übergangskonzept wäre das richtige Ergebnis auch für einen „Schulkonsens“ gewesen. Ein solches Konzept muss gewährleisten, dass die Reform nicht „von oben“ kommt, sondern sich über die Bewegung an den Schulen entwickeln kann. Gleichzeitig muss aber die Politik einen Rahmen schaffen, durch den die Reform Verbindlichkeit erhält und der dafür sorgt, dass positive Entwicklung der einzelnen Schule sich für diese auch auszahlt.

Ein „weiches“ Übergangskonzept für einen Zeitraum von 4 bis 6 Jahren würde folgendermaßen aussehen:

  1. Die Schulzentren wandeln sich um in Richtung gemeinsamen Lernens. Jahrgangsweise von unten wird dabei die Trennung in „Gymnasialklassen“ und „Sekundarklassen“ aufgelöst. Stattdessen wird integrativ unterrichtet, so wie dies an den Gesamtschulen auch erfolgt. Ab Klasse 7 oder 8 kann dabei die innere Differenzierung zusätzlich durch äußere Differenzierung ergänzt werden, aber eine Trennung in Klassen mit unterschiedlichem Leistungsniveau findet nicht statt. Das Schulgesetz legt fest, dass nur solche Differenzierungskonzepte der Schulen genehmigt werden, die diesen Anforderungen genügen.
  2. Die Gesamtschulen haben diesen Standard bereits erreicht. Bei den integrierten Stadtteilschulen ist der Stand hinsichtlich gemeinsamen Lernens unterschiedlich. Auch sie müssen jahrgangsweise von unten ein Differenzierungskonzept realisieren, das eine Integration der SchülerInnen gewährleistet entsprechend den obigen Anforderungen (keine leistungsmäßig getrennten Klassen, äußere Differenzierung nicht vor Klasse 7 oder 8).
  3. Als übergreifende Ziele der Schulkonzepte werden festgelegt: Längeres gemeinsames Lernen, keine oder späte Aufteilung nach Leistung, individuelle Förderung, durchgängige Sprachförderung, verstärkter Stadtteilbezug, soziale und kulturelle Heterogenität von Schule.
  4. Auch die Gymnasien nehmen am Reformprozess teil. Sie erarbeiten Schulkonzepte, wie auch sie die genannten Ziele in höherem Maße verwirklichen wollen.
  5. Die Schulempfehlung beim Übergang zur fünften Klasse entfällt. Die Schulanwahl nach der vierten Klasse ist frei. Wenn an Gymnasien mehr Anmeldungen anfallen, als Aufnahmekapazitäten bestehen, kann das Aufnahmeverfahren zunächst noch vorsehen, dass ein Teil der Plätze an SchülerInnen vergeben wird, die in Deutsch und Mathematik überdurchschnittliche Grundschulleistungen vorweisen. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass es für die Gymnasien am schwierigsten ist, sich auf integratives Unterrichten umzustellen. Das Aufnahmeverfahren kann ebenfalls einen Teil der Plätze entsprechend dem Profil der jeweiligen Schule vergeben.
  6. Sitzenbleiben wird abgeschafft, Schulartwechsel finden nur auf Antrag der Eltern statt. Mit dem Abschluss der 9. Klasse wird der mittlere Bildungsabschluss erworben, mit der Versetzung in die 12. Klasse die Fachhochschulreife.
  7. Der auf 12 Jahre verkürzte Weg zum Abitur („G8“) wird wieder abgeschafft, da er zu unsinnigen Wochenstunden-Belastungen führt und die Durchlässigkeit der Schulsystems verunmöglicht.
  8. Die Förderzentren werden aufgelöst. SchülerInnen mit Förderbedarf werden in den allgemeinen Schulen unterrichtet. SchülerInnen mit einem besonderen Förderbedarf, der eine spezifische technische und pädagogische Ausstattung erfordert, werden auf Wunsch der Eltern in Kooperationsklassen unterrichtet, die an allgemeinen Schulen angesiedelt sind und mit ihren jeweiligen Partnerklassen den größeren Teil des Unterrichts gemeinsam unterrichtet weden.
  9. Die personelle Ausstattung der einzelnen Schule richtet sich danach, welches Maß von integrativem Unterricht sie gewährleistet und welches Maß von sozialer Benachteiligung sowie kultureller und leistungsmäßiger Heterogenität sie bewältigt. Das ist – zusammen mit den genehmigten Differenzierungskonzepten – die entscheidende Stellschraube, durch die eine Weiterentwicklung hin zu gemeinsamem Lernen befördert und die Ungerechtigkeit abgeschafft wird, dass Schulen davon profitieren, wenn sie sich den Anforderungen der sozialen und leistungsmäßigen Heterogenität entziehen.
  10. Die finanzielle Ausstattung des Schulsystems wird deutlich angehoben. Das auf dem bundesweiten „Bildungsgipfel“ vereinbarte Ziel, 7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung zu verwenden (ohne Wissenschaft und Forschung), dürfte eine realistische Schätzung für die bedarfsgerechte Ausstattung des Schulsystems sein (zu welchem Anteil das Bund und Länder bezahlen, ist eine andere Frage). Für Bremen würde dies eine Steigerung der Bildungsausgaben um nahezu 50 Prozent bedeuten. Für den Schulbereich wird ein Stufenplan festgelegt, in dem zunächst die Grundschulen (Doppelbesetzung der Klassen mit 2 Lehrkräften) und die Schulen in den sozialen Brennpunkten (generell kleinere Klassen) gestärkt werden und danach entsprechend der jahrgangsweisen Umsetzung des integrativen Unterrichts auch hier personell aufgestockt wird.

Kein Wechsel der Türschilder, sondern reale Veränderung

Mit einem solchen Übergangskonzept würde ein deutlicher Fortschritt in Richtung gemeinsames Lernen, bessere individuelle Förderung und Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg geschaffen. Nach vier Jahren wird der Prozess bilanziert und überprüft, ob die Entwicklung schnell genug in die gewünschte Richtung geht oder durch zusätzliche Maßnahmen befördert werden muss. Das kann bedeuten, dass der Fortschritt zu Integration und gemeinsamem Lernen z.B. für die Gymnasien verbindlicher gemacht werden muss, oder dass die schnellere Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg durch weitere Instrumente gestärkt werden muss, usw.

Die verschiedenen Schulen haben dabei die Möglichkeit, innerhalb der generellen Ziele Strategien zu entwickeln, wie sie sich selbst verändern wollen und welche Unterstützung sie dafür benötigen. Gesamtschulen und integrierte Stadtteilschulen werden nicht „eingemeindet“, sondern können ihre spezifischen Ansätze weiterentwickeln. Auch die Gymnasien haben im Rahmen dieses Übergangs eine faire Chance, sich selbst zu verändern und sich z.B. zu Profilschulen zu entwickeln, an denen alle Abschlüsse erworben werden können und die Schritt um Schritt eine höhere soziale und leistungsmäßige Breite gewährleisten, dies aber in einem selbst gesteuerten Prozess und mit bestimmten inhaltlichen oder pädagogischen Besonderheiten vorzunehmen.

Auf einen Austausch der Türschilder („Oberschule“) wird generell verzichtet. Am Ende des Prozesses steht ein Schulsystem, in dem überall gemeinsam unterrichtet und individuell gefördert wird, das aber unterschiedliche Profile und eine hohe Wahlfreiheit gewährleistet.

Ein „hartes“ Übergangskonzept würde sich dadurch unterscheiden, dass an allen Schularten jahrgangsweise von unten integrativ unterrichtet würde. Auch die Gymnasien würden dazu verpflichtet. Bei der Schulanwahl würde, wenn die Kapazitäten nicht ausreichen, nur per Los entschieden.

Bei dieser Art von Übergang würde sofort das Problem entstehen, dass der Lehrkörper der Gymnasien auf ein integratives Unterrichten, dass auf unterschiedlichen Leistungsniveaus individuell fördert, in keiner Weise eingestellt ist. Um zu verhindern, dass wieder eine Entmischung auf kalten Wege eintritt (weil ein großer Teil der SchülerInnen nicht angemessen gefördert wird und deshalb auf eine andere Schule wechselt), müsste der Personalstamm der Gymnasien nicht nur aufgestockt, sondern in erheblichen Teilen ausgewechselt werden. Es müssten systematisch LehrerInnen zwischen den ehemaligen Schularten hin und her versetzt werden, was auch für die anderen Schulen problematisch wäre.

Die Tür ist zu, aber es gibt andere Wege

Generell hätte ein „hartes“ Übergangskonzept zwar einen stärker verpflichtenden Charakter. Es würde jedoch weniger auf Eigeninitiative und Bewegung von unten setzen. Deshalb wäre in weit höherem Maße die Gefahr, dass trotz veränderter Vorgaben eher weniger Veränderung an den Schulen selbst eintritt. Abgesehen davon, dass für ein solches Vorgehen keine parlamentarischen Mehrheiten existieren oder in Sicht sind, wäre der „harte“ Übergang mit einem erheblichen Dirigismus verbunden. Das Risiko wäre groß, dass am Ende weniger reale Veränderung stünde, als bei der „weichen“ Form des Übergangs, da Dirigismus im Bildungssystem meist nicht zu den gewünschten Ergebnissen führt – zumal die politischen Widerstände ungleich größer wären.

Die LINKE konzentrierte sich deshalb in den „Konsensgesprächen“ auf eine Vereinbarung, die möglichst nahe am Szenario eines „weichen“ Übergangs liegen sollte. Die absolute „Deadline“ war erreicht, als klar wurde, dass es

  1. Kein gemeinsames Einfordern einer besseren Finanzierung geben würde;
  2. Kein klarer Link zwischen Integrationsleistung und personeller Ausstattung der einzelnen Schulen gelten soll;
  3. Die Umwandlung der Schulzentren in „Oberschulen“ keineswegs bedeuten muss, dass dort die Trennung in „Gymnasialklassen“ und „Sekundarklassen“ aufgegeben wird.

Stattdessen setzte die CDU durch, dass die bestehenden Gymnasien in ihren aktuellen Kapazitäten garantiert werden, d.h. bei allgemein fallenden SchülerInnen-Zahlen der Anteil der Gymnasien an den weiterführenden Schulen sogar noch höher wird.

Dass vier Parteien ein Papier unterzeichnen, heißt noch lange nicht, dass die Schulgesetz-Novelle „im Sack“ ist. Da eine überparteiliche Einigung auf einen „Reform-Korridor“ gescheitert ist, wird es weiterhin auf Mobilisierung, öffentliche Auseinandersetzung, Protest und Initiativen ankommen, um ein Übergangsszenario für Eine Schule für alle durchzusetzen.
Christoph Spehr