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23. Dezember 2008

212. Montagsdemo: "Keine Kohle zum Konsumieren!"

1. Während der zweitägigen Haushaltsklausur wurde letzte Woche unter anderem auch über das Sozialticket gesprochen. Dabei sollen Mitte Januar die Eckwerte feststehen, der endgültige Beschluss jedoch erst im Dezember 2009 gefasst werden. Von der SPD-Fraktion liegt hierfür ein Vorschlag vor, sich an dem Jobticket für den öffentlichen Dienst zu orientieren, was rund 29 Euro kostet. Ja, geht’s denn noch? Das ist ja doppelt so viel Geld, wie im ohnehin viel zu mageren ALG II für Fahrtgeld monatlich vorgesehen ist! Wo soll diese Summe von den Hartz-IV-Beziehern denn noch eingespart werden, wenn ohnehin das Geld der angeblichen Grundsicherung hinten und vorne nicht reichen kann? Haben sich die Spezialdemokraten darüber einmal realistische Gedanken gemacht? Für solch ein völlig unzureichendes Ergebnis brauchten die Damen und Herren Politiker so lange? Wofür bekommen sie eigentlich ihre Diäten?

2. Es tut gut zu lesen, dass ALG-II-Bezieher nicht mal eben so sanktioniert werden dürfen, wenn sie sich weigern, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Im vorliegenden Fall wurde ein ALG-II-Bezieher von seiner zuständigen Arge aufgefordert, sich als Sportassistent bei einem Verein zu bewerben. Während des Vorstellungsgespräches weigerte sich der ALG-II-Bezieher, vorab einen Personalbogen auszufüllen. Dennoch darf die Arge dem Hilfebedürftigen nicht einfach die Leistung dafür kürzen, dass kein Arbeitsvertrag zustande gekommen war. Wenn der Erwerbslose zuvor von seiner Arge nicht darüber informiert wurde, welche Rechtsfolgen ihm präzise drohten, wenn er gegen seine Pflichten verstoße, so darf sie später nicht das ALG II kürzen (hier hatte die Arge drei Monate lang 30 Prozent weniger überwiesen)! Eine Rechtsfolgenbelehrung, in der eine Vielzahl von Sanktionsmöglichkeiten aufgelistet ist, reiche nicht aus, wenn sie dem Arbeitslosen nicht deutlich mache, welche Sanktion ihn tatsächlich treffen werde (Sozialgericht Dresden, Aktenzeichen S6 AS 2026/06).

3. Nachdem sich der Fraktionsvize der Berliner FDP, Henner Schmidt, vergangene Woche solch eine unerhörte Entgleisung mit dem Vorschlag geleistet hatte, finanziell Schwache könnten sich mit dem Töten von Ratten – „für einen Euro die Nase“ – ein Zubrot verdienen, da sie ja ohnehin den lieben, langen Tag damit beschäftigt seien, Pfandflaschen aus den Abfallkörben zu sammeln, hagelt es Rücktrittsforderungen. Selbst FDP-Chef Guido Westerwelle zeigte sich entsetzt und bezeichnete die Vorstellungen seines Parteikollegen als „völlig abwegig“. Der Sprecher des „Erwerbslosenforums“, Martin Behrsing, betonte, dass die Grenze des Unerträglichen inzwischen erreicht sei. Es scheine salonfähig zu sein, dass Menschen in hohen Ämtern solch diffamierenden „Unsinn“ von sich geben dürfen. “Damit nimmt man Menschen, die auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angewiesen sind, nicht mehr ernst. Dann muss man sich auch nicht wundern, dass man sie zum Mond jagen will! Herr Schmidt und andere scheinen völlig vergessen zu haben, dass es unter anderem auch die FDP war, die durch die Zustimmung zu Hartz IV die Zunahme von Flaschensammlern verursacht haben“, so Martin Behrsing in Bonn.

4. Am 16.12.2008 entschied das Bundessozialgericht in Kassel, dass ein Ein-Euro-Job auch bei 30 Stunden Dauer in der Woche zumutbar sei. Der Kläger, ein Ingenieur für Kunststoffe, bezieht wegen seiner Erwerbslosigkeit seit 2001 Transferleistungen vom Staat. Im August 2005 bot ihm die beklagte Arge einen Ein-Euro-Job mit einer Mehraufwandsentschädigung von 1,50 Euro die Stunde als Gemeindearbeiter im Umfang von wöchentlich 30 Stunden an. Der Kläger trat die Arbeitsgelegenheit nicht an, woraufhin die beklagte Arge seine Regelsatzleistung um 30 Prozent kürzte. Hiergegen wandte sich der Kläger mit der Begründung, die angebotene Tätigkeit überschreite mit 30 Stunden das Maß des Zulässigen. Nun hat der 4. Senat des Bundessozialgerichtes entschieden, dass die beklagte Arge dem Kläger eine Arbeitsgelegenheit angeboten hat, die den gesetzlichen Anforderungen genügt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Arbeitsgelegenheiten keine Gegenleistung für die dem Hilfebedürftigen gewährte Grundsicherung seien, sondern zum Katalog der Eingliederungsmaßnahmen gehörten, die ein Instrument der Grundsicherungsträger zur Umsetzung des Grundsatzes des „Förderns“ seien.

Demnach dient Hartz IV dem Zweck, reguläre Arbeitsplätze zu vernichten und den Niedriglohnsektor auszuweiten, oder besteht noch eine Möglichkeit, dieses Skandalurteil anders zu interpretieren? Die Entscheidung verdeutlicht ferner, dass es bei den „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ eben nicht darum geht, Erwerbslose in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Wie der Betroffene aus Augsburg sollen sie offenbar dauerhaft für 1,50 Euro in der Stunde arbeiten und am besten gar keine Zeit haben, sich eine angemessen entlohnte Stelle zu suchen. Es scheint so, als ob die fast 300.000 Ein-Euro-Jobber tariflich gesicherte – und für die Konzerne und die öffentliche Hand damit teurere – Arbeit dauerhaft ersetzen sollten. Das Kasseler Urteil entspricht voll dem neoliberalen Trend, dem Lissabonner Vertrag, wonach als oberstes Ziel die Profitmaximierung der Unternehmen steht. Wenn Menschen dazu gezwungen werden können, Arbeit zu den erbärmlichsten Bedingungen praktisch umsonst auszuführen, dann haben es Gewerkschaften schwer, auch nur Mindeststandards zu verteidigen.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach meint: „Ein-Euro-Jobs gehören auf den Prüfstand.“ Wenn Arbeitslose unter Androhung von existenzgefährdenden Sanktionen gezwungen werden, Ein-Euro-Jobs anzunehmen, steht dies zudem im Widerspruch zu den Arbeitsnormen der „Internationalen Arbeitsorganisation“. Ansonsten mutet der bisherige Umgang der DGB-Spitze mit der Hartz-IV-Problematik geradezu kriminell an. Wir Montagsdemonstranten haben nicht vergessen, wie mit uns von dieser Spezies umgegangen wurde – von Ignoranz zu sprechen, wäre hierbei noch die zahmste Umschreibung! Wir sind nicht dazu bereit, jede Kröte zu schlucken, damit sich andere an unserer Arbeit unrechtmäßig bereichern können, wodurch gleichzeitig sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vernichtet und Arbeitnehmerrechte in die Tonne getreten werden, wobei noch nicht mal der Hauch einer Möglichkeit besteht, mittels dieses Instrumentes auf den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen!

5. In Frankfurt haben die Stadtverordneten eine Bekleidungshilfe für Kinder in Hartz-IV-Haushalten abgelehnt. Weder die „Jamaika“-Regierungskoalition noch die SPD-„Opposition“ wollte einen jährlichen zweckgebundenen Zuschuss für Kinder bis 14 Jahren von 250 Euro gewähren, die von der Fraktion der „Linken Liste“ beantragt worden war. Deren Stadtverordneter Jürgen Becker empörte sich darüber, dass vor allem Kinder und Jugendliche die Leidtragenden der unsozialen Gesetzgebung sind. Im Hartz-IV-Regelsatz seien für Kinder bis 13 Jahren lediglich 20,70 Euro vorgesehen, ab 14 Jahren 27,60 Euro. Wer sich mit den realen Preisen auseinandersetzt, weiß ganz genau, dass für diese Beträge weder vernünftige Kleidung noch gesundes Schuhwerk zu haben sind. Herr Becker hat recht: Es ist absolut beschämend, dass die Stadt nicht den durch Hartz IV angerichteten Schaden abzumildern bereit ist!

6. Das „Erwerbslosenforum Deutschland“ hat dem Vermittlungsausschuss vorgeworfen, nun endgültig die Weichen für ein „abgehängtes Prekariat“ gestellt zu haben. Es sei nicht nachvollziehbar, dass das sogenannte Schulbedarfspaket von jährlich 100 Euro bei Hartz IV Kindern und Jugendlichen nur bis zur zehnten Klasse gewährt wird. „Dem abgehängten Prekariat soll der Weg zu Abitur und Studium offensichtlich verwehrt werden, nachdem man Kindern und Heranwachsenden schon mit Einführung von Hartz IV vorsätzlich den Regelsatz um den ernährungsbedingten Wachstumsbedarf aberkannt hatte“, sagte Martin Behrsing, Sprecher des „Erwerbslosenforums“. Kindern von Hartz-IV-Beziehern wird das Kindergeld immer zu hundert Prozent vom Regelsatz abgezogen, während Eltern mit üppigen Gehältern Kindergeld bekommen, ohne es zu benötigten. Mit Einführung des menschenverachtenden Hartz IV wurde bewusst der wachstumsbedingte erhöhte Ernährungsbedarf bei Schulkindern und Jugendlichen aberkannt, indem die Altersgruppen zwischen sieben und 14 Jahren und der Heranwachsenden nicht mehr berücksichtigt wurden.

7. Nicht mit Geschenken, sondern mit einem Sack voller Sorgen beladen, kam der Weihnachtsmann in die Wittenberger Zeitungsredaktion. Er sagte, er könne seinen vier Kindern in diesem Jahr nicht einmal kleine Geschenke machen, weil die Arge seine Leistungen für Dezember gesperrt habe. Weil es ihm nun einmal so große Freude bereite, Kinderaugen leuchten zu sehen, ziehe er alljährlich in der Weihnachtszeit los, um die Kleinen auf Weihnachtsmärkten mit Süßigkeiten und Werbeartikeln von Firmen zu beschenken. Dafür nimmt er kein Geld. Wenn er an Weihnachten zu den Familien in die Häuser bestellt wird, dann lässt er sich schon entlohnen, obgleich wegen des Aufwands für die Fahrtkosten kaum etwas dabei herausspringe. Seit allerdings die Arge von seiner freiberuflichen Tätigkeit Wind bekommen hat, wurde er aufgefordert, zur Feststellung des weiteren Bedarfs bestimmte Unterlagen beizubringen. Obwohl er dieser Aufforderung nachkam, was er sich natürlich quittieren ließ, habe ihm die arge Arge die Zahlung des Arbeitslosengelds II für Dezember zunächst gesperrt, weil er seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei. „Knackpunkt“ sei die „Erträgnisaufstellung“ gewesen, obwohl er doch erst nach Weihnachten sagen könne, was er nun dabei verdient habe. Nun lenkte die Arge ein und nahm den Ablehnungsbescheid teilweise wieder zurück.

8. Zwar sei der Leistungsmissbrauch bei Hartz IV noch immer die Ausnahme, doch die Zahl der aufgedeckten und geahndeten Fälle nehme zu, sagt Stefan Graaf der Geschäftsführer der Arge im Kreis Aachen. Dabei seien die Fälle „so bunt wie das Leben“. Letztens wurde ein Mann wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er als sogenannter Powerseller bei einem Internetauktionshaus bis zu 3.500 Euro monatlich durch den Verkauf von Waren hinzuverdiente. Dabei bezog der Verurteilte seit fünf Jahren Transferleistungen. Natürlich ist es verwerflich, den Staat zu betrügen, aber weshalb dies am unteren Einkommensrand immer um so viel verabscheuungswürdiger sein soll als bei der Steuerflucht in den Chef- und Manageretagen, das will mir einfach nicht einleuchten! Leistungsmissbrauch scheint ein schlimmeres Delikt als Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu sein!

Wie diese Meldung eigentlich zu einer anderen passt, in der die Bundesagentur für Arbeit verkündet, die Zahl der „Missbrauchsfälle“ bei Hartz-IV-Leistungen sei deutlich zurückgegangen, das wird leider nicht erklärt. Wer weiß, vielleicht wird hier mal wieder „aus dem Bauch heraus“ vorverurteilt? Gerade zum Jahresende, wenn häufig moniert wird, dass Hartz-IV-Bezieher keine Weihnachtshilfe mehr erhalten und die Regelsätze viel zu niedrig sind, kann eine Hetzkampagne die Mitleidswelle verhindern. Ja, so ist das wahrscheinlich zu verstehen! Die Ermittler beziffern den aufgedeckten Leistungsmissbrauch für das vergangene Jahr auf rund 746.000 Euro – Tendenz steigend. Die lügen von oben nach unten, damit man endlich den Regelsatz auf 132 Euro senken kann!

9. Die Zukunftsaussichten sind erschreckend: Immer mehr Menschen können ihre Miete und die Nebenkosten nicht mehr bezahlen. Seit dem Jahr 2003 haben sich die Fälle verdoppelt, in denen Menschen durch die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Sozialstandards in den Teufelskreis von Zahlungsverzug, Wohnungskündigung und anschließender Kündigungsklage samt Rausschmiss aus der vertrauten Umgebung kommen. Das geht aus dem neuen Mietspiegel der Stadt Köln hervor. Die Gründe sind vielfältig, doch zwei stechen hervor: das sogenannte Hartz-IV-Gesetz und die durch steigende Energiekosten aufgezwungene steigende Armut unter den Betroffenen. Allein im Jahr 2008 musste die Stadt in rund 2.500 Fällen einspringen und die Mietrückstände ausgleichen. Das sichert den Menschen zumindest ihre angestammte Bleibe und bewahrt sie vor der Zwangsräumung durch den Wohnungs- oder Hauseigentümer.

10. Klammheimlich, von der Öffentlichkeit unbemerkt, passierten am 19. Dezember 2008 die neuen, verschärften Hartz-IV-Gesetze unverändert den Bundesrat. Sie werden die Situation der Hartz-IV-Betroffenen erheblich verschlimmern und schon am 1. Januar 2009 in Kraft treten! So können nun Aufstocker von ihren argen Argen dazu gezwungen werden, ihre bisherige Tätigkeit aufzugeben, um auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die dann angeblich mit höherer Wahrscheinlichkeit zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit führe. Nicht mehr ersetzt werden Ansprüche auf Leistungen beziehungsweise Kostenerstattung für und bei Maßnahmen der Eignungsfeststellung, Trainings- oder Fördermaßnahmen „zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ ersetzt, welche bislang nicht näher bezeichnet sind. Der Anspruch auf Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten im SGB III wird ersatzlos gestrichen. Ob hier stattdessen eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget greift – und in welchem Umfang –, ist bislang unklar. Es besteht kein Anspruch mehr auf eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

Wenn ein ALG-II-Bezieher ohne Genehmigung des Leistungsträgers aus einer „unangemessenen“ (zu teuren) Wohnung auszieht und die neue Wohnung ebenfalls „unangemessen“ ist, muss der Leistungsträger nicht wie dem bisherigen Gesetzeswortlaut entsprechend die „unangemessenen“ Kosten der vorherigen Wohnung unter Umständen für maximal sechs Monate weiterzahlen, sondern darf sie sofort auf die „angemessenen“ Kosten absenken. Dazu kommen lauter schauderhafte, menschenverachtende Änderungen mehr: Bei der Anzeige- und Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeit wird ein Zusatz aufgenommen, der es jedem Sachbearbeiter pauschal erlaubt, einem ALG-II-Empfänger zu unterstellen, er sei gar nicht arbeitsunfähig, und ihn zur Überprüfung seiner Arbeitsunfähigkeit zum „Medizinischen Dienst der Krankenkassen“ zu schicken. Pauschal deshalb, weil für diesen Verdacht laut Gesetzestext keine Begründung erforderlich ist. Es wird also kein begründeter Verdacht gefordert, sondern nur einfacher Zweifel, Zitat: „Zweifelt die Agentur für Arbeit an der Arbeitsunfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen...“ Hier ist der Willkür und Schikane Tür und Tor geöffnet, da dieser „Zweifel“ auf der rein subjektiven Einschätzung eines Sachbearbeiters beruht, der im Regelfall keinerlei medizinische Kenntnisse und somit auch keine Kompetenz besitzt, um so etwas beurteilen zu können. Das Prinzip der Dehumanisierung wird immer stärker etabliert!

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend)

Quelle: www.bremer-montagsdemo.de