Die CDU hatte am 01.10.07 eine große Anfrage zur Zukunft der kommunalen Kliniken in Bremen gestellt. Die Beantwortung und die parlamentarische Debatte kommt demnächst auf die Tagesordnung in der Bürgerschaft. Ein wirklich wichtiges und drängendes Thema, geht es doch hierbei auch um das geplante und umstrittene PPP-Modell für das Klinikum Bremen-Mitte - und seine Auswirkungen auf die anderen Kliniken!
Wenn wir einen Experten dafür in der Linksfraktion haben, dann ist es Peter Erlanson, Sprecher der Fraktion u.a. für Gesundheit, und seit vielen Jahren Mitglied des Betriebsrats des Klinikums Ldw und des Konzernbetriebsrats der Holding Gesundheit-Nord für die vier Bremer Kliniken. Und ausgerechnet er soll in dieser - seiner - Sache Redeverbot und sogar Anwesenheitsverbot erhalten. Begründung: In Art. 24 der Landesverfassung steht, dass "ein Mitglied der Bürgerschaft nicht bei Beratungen oder Entscheidungen mitwirken (darf), die ihm (...) unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen können."
Die LINKE will trotzdem ankündigen, dass Peter Erlanson in der Debatte reden soll. Denn die entsprechende Verfassungregelung beziehe sich explizit auf den Tatbestand einer möglichen Vorteilsnahme. Das könne im Fall der Beteiligung eines Abgeordneten an einem Unternehmen, über das debattiert wird, ja auch ganz sinnvoll sein kann. Es könne aber nicht sein, dass diese Regelung dazu herhalten soll, ihm faktisch Redeverbot zu erteilen. Peter Erlanson hat angekündigt, diese Frage vor Gericht klären zu lassen und hat sich auch schon der Hilfe des Bielefelders Staatsrechtlers Andreas Fisahn versichert. Interessant dabei: Fisahn hatte sich schon einmal genau auf den Posten der jetzigen amtierenden Bürgerschaftsdirektorin, Marlies Grotheer-Künneke, beworben, die das Rede- und Anwesenheitsverbot gegen Peter Erlanson ausgesprochen hat. (sh)
siehe auch taz vom 25.10.07