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28. Oktober 2007

Mindestlohn und Zumutbarkeitsregelung

Nero Beck

Die aktuelle Forderung nach einem Mindestlohn von 7,50 € klingt aus aus dem Munde von Ministern wie der blanke Hohn. Schließlich ist die SPD Regierungspartei, sowohl in Berlin wie auch in Bremen.

Tatsache ist: Kein ALG II-Betroffener kann eine tarifliche Bezahlung einfordern. Im ALG-II-Lexikon der BAgIS lesen wir zur Zumutbarkeit:

„...Eine Entlohnung unter Tarif oder unter dem ortsüblichen Entgelt ist nicht unzumutbar, solange die Entlohnung nicht gegen Gesetz oder die guten Sitten verstößt.....“ Aha!

Im Klartext: Ein Angebot des Arbeitgebers mit einem Lohn, der 30% unter dem Tariflohn/Ortsüblichem Lohn liegt, ist durchaus zumutbar! Und wer ein solches Angebot ablehnt, bekommt sein ALG gestrichen! Und zwar sofort!

Diese Zumutbarkeitsregelungen könnte der Senat sofort ändern, hier für Bremen! Aber will er es auch wirklich? Die unverbindliche Forderung nach einem Mindestlohn zu erheben, andererseits aber nicht einmal die eigenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Genau das macht die Bremer SPD und auch die anderen Regierungen mit SPD-Beteiligung unglaubwürdig. 

Hans-Dieter Binder, Bremer Montagsdemo