Eine Teilnahme an der Debatte heute in der Bürgerschaft um die Zukunft der vier Bremer Kliniken wurde ihm verwährt. Wenn wir einen Experten dafür in der Linksfraktion haben, dann ist es Peter Erlanson, Sprecher der Fraktion u.a. für Gesundheit, und seit vielen Jahren Mitglied des Betriebsrats des Klinikums Ldw und des Konzernbetriebsrats der Holding Gesundheit-Nord für die vier Bremer Kliniken.
Die Begründung für den Rauswurf ist der reine Hohn. Von Bürgerschaftspräsidenten Christian Weber wurde der Artikel 84 der Bremischen Verfassung herangezogen, in dem es wörtlich heißt:
Art. 84
"Ein Mitglied der Bürgerschaft darf nicht bei Beratungen oder Entscheidungen mitwirken, die ihm selbst, seinem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, seinem Verwandten bis zum dritten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grade oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen können. Das gilt auch, wenn das Mitglied der Bürgerschaft (...) gegen Entgelt bei jemand beschäftigt ist, der an der Erledigung der Angelegenheit ein persönliches oder wirtschaftliches Sonderinteresse hat."
Wortlaut und Kontext machen deutlich, was die Verfassungsmütter- und väter seinerzeit mit diesem Artikel im Auge hatten: nämlich Bremer Inhaber von Firmen, ihre Familienangehörigen oder Angestellten, die durch ihr Mandat in der Bürgerschaft keinen eigenen materiellen Vorteil (etwa bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Baumaßnahmen, Bauplanungen o.Ä.) haben sollten. Deshalb auch der ergänzende Hinweis auf Ehegatten oder Verwandte oder Veschwägerte bis zum dritten bzw. zweiten Grad.
Der Kontext für diese Vorschrift wird auch deutlich, wenn man den nächsten Artikel (Artikel 85) liest:
Artik. 85:
"Ein Mitglied der Bürgerschaft, das sein Amt ausnutzt, um sich oder anderen persönliche Vorteile zu verschaffen, (...) kann durch Beschluß der Bürgerschaft ausgeschlossen werden."
"Unmittelbarer Vorteil" oder das Ausnutzen des Amtes, "um sich oder anderen persönliche Vorteile zu verschaffen" ... das kann nun wirklich nicht auf die Tätigkeit eines Betriebsrats gemünzt werden, dessen Aufgabe die Interessenvertretung der Arbeitnehmer ist. Und genau dafür auch schließlich gewählt wird und gewählt werden muß. Man stelle sich einmal ganz plastisch den unmittelbaren Vorteil von Peters Onkel (Verwandte dritten Grades) vor, die er davon hat, dass Peter an dieser Bürgerschaftsdebatte teilnimmt.
Das ganze wird natürlich ein juristisches Nachspiel haben; und man darf gespannt sein, wie Juristen diese Verfassungsartikel auslegen werden. Und ob sie der Auffassung von Christian Weber fol
gen, dass Peter Erlanson, wenn er an der Debatte teilnimmt, seinen "unmittelbaren Vorteil" gesucht hätte.
Der Rauswurf selber war schon angekündigt und mit den anderen drei Fraktionen abgestimmt worden. So weit ging ihr demokratisches Selbstverständnis dann leider nicht, dass sie gegen dieses Vefahren Einspruch eingelegt hätten.
In der Debatte ging es um die Antwort des Senats auf die große Anfrage der CDU "Zur Zukunft der kommunalen Kliniken".
Das Bremer Parlament mußte nicht auf die Meinung von Peter Erlanson verzichten. Jost Beilken übernahm es, sie dem Hause vorzutragen.
Hier der ganze Text. (sh)