Die Fraktion DIE LINKE. in der Bremischen Bürgerschaft hat heute einen Antrag auf ersatzlose Streichung des § 9a, Absatz VI, Bremisches Beamtengesetz vorgelegt. In der Begründung heißt es:
Wie in § 9A, Absatz V geregelt, kann von der Ausschreibung öffentlicher Ämter abgesehen werden, wenn ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis zwischen dem einzelnen Mitglied des Senats und dem Amtsinhaber notwendig ist. Am 11.9.2007 hat die große Koalition aus SPD und CDU mit dem neu eingefügten Absatz VI eine aus unserer Sicht problematische Änderung des Bremischen Beamtengesetzes beschlossen, nach der der Bürgerschaftspräsident den SenatorInnen gleichgestellt wird und wichtige Stellen (u.a. die des Bürgerschaftsdirektors) von der Ausschreibungspflicht befreit und vom Bürgerschaftspräsidenten eigenständig besetzt werden können.
DIE LINKE hält die freihändige Vergabe von Stellen in der Bremischen Bürgerschaft für grundsätzlich problematisch. Die Vergabe muss nach nachvollziehbaren und transparenten Verfahren und Kriterien erfolgen und nicht nach dem Parteibuch.
Bei den in § 9a Absatz VI Bremisches Beamtengesetz genannten Ämtern handelt es sich um Schlüsselpositionen in einem Verfassungsorgan. Sie sind für die Gestaltung der inneren Arbeitsabläufe, aber auch für die Darstellung des Parlaments in der Öffentlichkeit wesentlich. Diese Stellen sind nicht allein dem Präsidenten gegenüber verantwortlich, sondern auch dem gesamten Parlament.
Das besondere Vertrauen, das den InhaberInnen dieser Ämter entgegen gebracht wird, gebietet es, sie vor jedem Verdacht der politischen Vorteilsnahme zu schützen. Eine funktionierende parlamentarische Demokratie lebt zudem von ihren Institutionen. Dazu gehört ein Parlament, dessen wichtigste Verwaltungsfunktionen in einem förmlichen Verfahren besetzt und nicht in Hinterzimmern ausgehandelt wurden.
Daher hat ihre Vergabe im Wege einer öffentlichen Ausschreibung zu erfolgen.
Monique Troedel, Sirvan Cakici und die Fraktion DIE LINKE.
siehe hierzu auch die Pressemitteilung