16. Mai 2012
Neuste Informationen: Der Landesvorstand Bremen ruft auf, den Bus für die Demonstration am Samstag, den 19.05.12, zu füllen. Karten in der Landesgeschäftsstelle der LINKEN, Tel. 320 666 oder über sebastian.rave@dielinke-bremen.de, 0179 9636840. Abfahrt: 5:00 Uhr vom ZOB Bremen, Ankunft in Frankfurt gegen 12:00 Uhr, Rückfahrt ca. 18:00 Uhr. Die Karten kosten 30.- € normal, ermäßigt 25.- €. Der Unterstützeraufruf hier. mehr infos hier. Aktuelle Infos unter blockupy-frankfurt
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Uneingeschränkter Zugang zu Bildung und gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben sind grundlegende Rechte eines jeden Kindes.
Sie gehören zu dem, was ein Kind für seine bestmögliche Entwicklung und sein bestmögliches Aufwachsen benötigt.
Im Kampf gegen Armut ist deshalb ein Konzept notwendig, das sich wirksam gegen soziale Ausgrenzung und Benachteiligung wendet.
Im Haushaltsjahr 2011 wurden von den Jobcentern Bremen und Bremerhaven insgesamt 64,0 Millionen Euro (netto) für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) ausgegeben. Das waren 6,8 Millionen Euro weniger als die für diesen Zweck zugewiesenen Bundesmittel in Höhe von 70,8 Millionen Euro.
Diese nicht ausgeschöpften 6,8 Mio. Euro an Bundesmitteln stehen den beiden Jobcentern im laufenden Haushaltsjahr 2012 allerdings nicht mehr zur mehr
Mit der Änderung des Hochschulrahmengesetzes von 1996 wurde Werbung und Sponsoring an den Hochschulen in Deutschland erlaubt. Heute sind die Hochschulen in Bremen und Bremerhaven voll mit Werbung: Flyer, Plakate und Aufsteller, gesponserte Großbildschirme mit von ‚News‘ unterbrochenen Werbespots oder spezielle Erstsemester-Pakete voller Werbe-Gimmicks sind allgegenwärtig. mehr
Vor gut einem Jahr kam es zu Versuchen, antifaschistisch engagierte Menschen zur Weitergabe von Informationen an den Geheimdienst zu bewegen. mehr
17. Mai 1954:
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten unter dem Vorsitz von Earl Warren verbietet mit der einstimmigen Entscheidung die rechtlich sanktionierte Rassentrennung an öffentlichen Schulen in den USA.
Die klagenden Eltern vertraten die Position, dass separate Einrichtungen für Schüler getrennt nach Hautfarbe den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung der Vereinigten Staaten verletzen.
Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Argumentation mit seinem o.g. Grundsatzurteil an und hob damit die vorher fast einhundert Jahre geltende Rechtsprechung auf.
Quelle: http://de.wikipedia.org